Leasingrechner 2026: Leasingrate, Steuervorteil, Kaufvergleich und Bilanzierung

Leasingrechner für Leasingrate, Steuervorteil und Bilanzierung

Mit dem Leasingrechner können Sie Leasingraten, Effektivzins, steuerliche Vorteile, Kaufvergleich und Bilanzierung überschlägig berechnen. Der Rechner hilft bei der Entscheidung, ob Leasing, Finanzierung oder Kauf für ein Fahrzeug, eine Maschine, IT-Ausstattung oder ein anderes Wirtschaftsgut wirtschaftlich und steuerlich sinnvoller ist.

Leasing ist steuerlich besonders interessant, weil laufende Leasingraten bei betrieblicher Nutzung grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können. Entscheidend ist jedoch, wem das Leasingobjekt steuerlich zuzurechnen ist, wie der Vertrag ausgestaltet ist und ob Sonderzahlungen, Restwerte, Kaufoptionen, private Nutzung oder gewerbesteuerliche Hinzurechnungen zu beachten sind.

Kurzüberblick: Beim klassischen Operating-Leasing bleibt das Leasingobjekt regelmäßig beim Leasinggeber. Der Leasingnehmer bucht die Leasingraten als Aufwand. Beim Finanzierungsleasing kann das Wirtschaftsgut dagegen dem Leasingnehmer zuzurechnen sein. Dann sind Aktivierung, AfA, Verbindlichkeit und Aufteilung der Leasingraten in Zins-, Kosten- und Tilgungsanteil zu prüfen.

Leasingzins und Leasingrate berechnen

Ermitteln Sie mit dem Leasingzins-Rechner schnell und einfach die Leasingrate, den rechnerischen Leasingzins und die Vorteilhaftigkeit eines Leasingangebots. Berücksichtigt werden insbesondere Anschaffungswert, Restwert, Sonderzahlung, Laufzeit und laufende Leasingrate.

Leasingzins berechnen

Was möchten Sie berechnen?
AnschaffungswertEuro
EinmalzahlungEuro
LaufzeitMonate
Leasingrate MonatEuro
Zinssatz%
RestwertEuro


Infografik: Leasing steuerlich in 6 Schritten prüfen

1. Objekt bestimmen Fahrzeug, Maschine, IT, Immobilie oder Spezial-Leasingobjekt erfassen.
2. Vertrag analysieren Laufzeit, Grundmietzeit, Restwert, Kaufoption, Andienungsrecht und Sonderzahlung prüfen.
3. Zurechnung klären Entscheidend ist, ob das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber oder Leasingnehmer liegt.
4. Steuerabzug prüfen Leasingraten, Sonderzahlung, Umsatzsteuer und Privatnutzung steuerlich einordnen.
5. Bilanzierung festlegen Bei Zurechnung zum Leasinggeber Aufwand; bei Zurechnung zum Leasingnehmer Aktivierung und Verbindlichkeit.
6. Kaufvergleich rechnen Leasing mit Kreditfinanzierung, Barkauf, AfA, Zinsen, Restwert und Liquidität vergleichen.

Was ist Leasing?

Leasing ist eine entgeltliche Nutzungsüberlassung. Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer ein Wirtschaftsgut für eine bestimmte Laufzeit gegen laufende Leasingraten. Typische Leasingobjekte sind Fahrzeuge, Maschinen, Büroausstattung, IT-Hardware, Medizintechnik oder Immobilien.

Am Ende der Vertragslaufzeit wird das Leasingobjekt je nach Vertragsgestaltung zurückgegeben, weitergeleast oder gekauft. Ob der Leasingnehmer wirtschaftlich wie ein Eigentümer behandelt wird, hängt nicht allein von der Bezeichnung des Vertrags ab, sondern von dessen tatsächlicher Ausgestaltung.

Begriff Bedeutung
Leasinggeber Eigentümer bzw. Finanzierer des Leasingobjekts, der die Nutzung überlässt.
Leasingnehmer Nutzer des Leasingobjekts, der Leasingraten zahlt.
Grundmietzeit Unkündbare Mindestlaufzeit des Leasingvertrags.
Restwert Erwarteter Wert des Leasingobjekts am Ende der Laufzeit.
Leasingsonderzahlung Einmalige Vorauszahlung zu Beginn des Vertrags zur Reduzierung der laufenden Raten.
Kaufoption Recht des Leasingnehmers, das Objekt nach Vertragsende zu erwerben.
Andienungsrecht Recht des Leasinggebers, dem Leasingnehmer das Objekt zum Erwerb anzudienen.

Wie wird die Leasingrate berechnet?

Die Leasingrate hängt insbesondere vom Anschaffungswert, Restwert, Zinssatz, der Laufzeit und eventuellen Sonderzahlungen ab. Wirtschaftlich zahlt der Leasingnehmer regelmäßig für den Wertverlust des Leasingobjekts und für die Finanzierungskosten.

Vereinfachte Leasingrate:
monatlicher Wertverlust = (Anschaffungswert − Restwert − Sonderzahlung) ÷ Laufzeit
Finanzierungskosten = abhängig von Zinssatz, Kapitalbindung und Vertragsmodell

Beispiel zur Leasingrate

Position Betrag
Anschaffungswert 30.000 €
Restwert nach 36 Monaten 15.000 €
Wertverlust 15.000 €
Wertverlust pro Monat 416,67 €
Finanzierungsanteil abhängig vom Leasingzins
Praxis-Tipp: Vergleichen Sie nicht nur die monatliche Rate. Entscheidend sind Gesamtkosten, Laufzeit, Sonderzahlung, Kilometerbegrenzung, Wartungspaket, Rückgabekosten, Restwertrisiko und steuerliche Behandlung.

Leasing oder Kauf: Vergleich und Steuerwirkung

Ob Leasing oder Kauf vorteilhafter ist, hängt von Liquidität, Nutzungsdauer, Wertverlustrisiko, Finanzierungskosten, steuerlicher Behandlung und Flexibilität ab. Ein reiner Monatsratenvergleich reicht nicht aus.

Leasingrechner: Vergleich Leasing mit Kreditfinanzierung inklusive Steuervorteil

Leasingobjekt von der Steuer absetzbar ?
 
1. Alternative: Darlehen
Darlehensbetrag Euro
Disagio Euro
Bearbeitungsgebühr Euro
Zinssatz pro Jahr %
Laufzeit in Monaten Monate
Steuersatz %
Abschreibungszeitraum in JahrenJahre
 
2. Alternative: Leasing
Laufzeit Leasing in Monaten Monate
Nr.BezeichnungKaufpreisRestwertmonatl. LeasingrateLeasingsonder- zahlungÜbernahme- preis

Kriterium Leasing Kauf / Finanzierung
Liquidität Geringere Anfangsbelastung möglich. Höhere Anfangsinvestition oder Kreditaufnahme.
Eigentum Kein zivilrechtliches Eigentum beim Leasingnehmer. Eigentum beim Käufer bzw. wirtschaftlich beim Finanzierenden.
Steuer Leasingraten häufig sofort als Betriebsausgaben abziehbar, wenn Zurechnung beim Leasinggeber. AfA auf Anschaffungskosten und Schuldzinsen bei Finanzierung.
Bilanz Bei Operating-Leasing regelmäßig keine Aktivierung beim Leasingnehmer. Aktivierung des Wirtschaftsguts und Abschreibung.
Flexibilität Regelmäßiger Wechsel des Wirtschaftsguts möglich. Längere Bindung, aber volle Verfügungsbefugnis.
Risiko Rückgabe-, Kilometer- und Verschleißrisiken beachten. Wertverlustrisiko liegt beim Eigentümer.

Leasing: Vorteile und Nachteile

Vorteile des Leasings

  • Schonung der Liquidität
  • planbare monatliche Raten
  • regelmäßige Nutzung moderner Fahrzeuge oder Technik
  • mögliche Betriebsausgabenwirkung der Leasingraten
  • kein klassischer Anlagenkauf erforderlich
  • Wartungs- und Servicepakete möglich
  • flexible Vertragsmodelle je nach Nutzungsbedarf

Nachteile und Risiken

  • kein Eigentum am Leasingobjekt
  • langfristig teurer als Kauf möglich
  • Kilometerbegrenzungen bei Fahrzeugleasing
  • Rückgabekosten bei Schäden oder Mehrverschleiß
  • Bindung an Vertragslaufzeit
  • Restwertrisiko je nach Vertragsmodell
  • steuerliche Zurechnung kann vom Vertrag abhängen

Leasingraten steuerlich absetzen

Wird das Leasingobjekt betrieblich genutzt und ist es steuerlich dem Leasinggeber zuzurechnen, sind die laufenden Leasingraten beim Leasingnehmer grundsätzlich Betriebsausgaben. Bei gemischter Nutzung, insbesondere bei Fahrzeugen, ist der private Nutzungsanteil zu korrigieren.

Fall Steuerliche Behandlung
Gewerbliches Leasing bei betrieblicher Nutzung Leasingraten grundsätzlich Betriebsausgaben, soweit betrieblich veranlasst.
Privatleasing Regelmäßig keine steuerliche Absetzbarkeit im Privatbereich.
Leasingfahrzeug mit Privatnutzung Privatanteil nach 1-%-Regelung, Fahrtenbuch oder spezieller E-Fahrzeug-Regelung prüfen.
Vorsteuerabzug Bei unternehmerischer Nutzung und ordnungsgemäßer Rechnung grundsätzlich möglich, soweit keine Ausschlüsse greifen.
Leasingsonderzahlung Je nach Gewinnermittlungsart sofort oder verteilt zu berücksichtigen.
Wichtig: Leasingraten sind nur insoweit steuerlich abziehbar, wie sie betrieblich veranlasst sind. Private Nutzungsanteile, nicht abzugsfähige Kosten und gewerbesteuerliche Hinzurechnungen müssen gesondert geprüft werden.

Leasing und Bilanzierung nach Steuerrecht

Für die steuerliche Bilanzierung ist entscheidend, wem das Leasingobjekt wirtschaftlich zuzurechnen ist. Bei der Zurechnung zum Leasinggeber bucht der Leasingnehmer die Leasingraten als Aufwand. Bei Zurechnung zum Leasingnehmer muss dieser das Wirtschaftsgut aktivieren, abschreiben und eine Verbindlichkeit passivieren.

Leasingrechner: Prüfschema Leasing, Bilanzierung


Grundmietzeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer

Zurechnung Leasinggeber Leasingnehmer
Leasingobjekt beim Leasinggeber Aktivierung des Leasingobjekts, AfA, Leasingraten als Betriebseinnahmen. Leasingraten als Betriebsausgaben; keine Aktivierung des Objekts.
Leasingobjekt beim Leasingnehmer Forderung bzw. Finanzierungsposition. Aktivierung des Wirtschaftsguts, AfA, Passivierung der Verbindlichkeit, Aufteilung der Raten.
Hinweis zu IFRS 16: Für IFRS-Abschlüsse gelten gesonderte Regeln. Dort werden Leasingverhältnisse beim Leasingnehmer regelmäßig als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit bilanziert. Für die deutsche Steuerbilanz bleibt jedoch die steuerliche Zurechnung nach den Leasingerlassen und allgemeinen Grundsätzen maßgeblich.

Steuerliche Zurechnung nach den Leasingerlassen

Die steuerliche Zurechnung richtet sich nach der Vertragsgestaltung und tatsächlichen Durchführung. Besonders wichtig sind Grundmietzeit, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, Kaufoption, Mietverlängerungsoption, Andienungsrecht und Spezial-Leasing.

Vertragsmodell Typische steuerliche Zurechnung
Finanzierungsleasing ohne Kauf- oder Verlängerungsoption Bei Grundmietzeit zwischen 40 % und 90 % der Nutzungsdauer regelmäßig Leasinggeber; außerhalb dieser Grenzen regelmäßig Leasingnehmer.
Leasing mit Kaufoption Leasinggeber, wenn Kaufpreis mindestens dem steuerlichen Restbuchwert bzw. niedrigeren gemeinen Wert entspricht; sonst Risiko der Zurechnung zum Leasingnehmer.
Leasing mit Mietverlängerungsoption Leasinggeber, wenn Anschlussmiete den weiteren Wertverzehr angemessen deckt.
Spezial-Leasing Regelmäßig Zurechnung zum Leasingnehmer, wenn das Objekt wirtschaftlich nur dort sinnvoll nutzbar ist.
Teilamortisationsleasing Einzelfallprüfung nach Restwertrisiko, Andienungsrecht und Mehrerlösverteilung.

Leasingsonderzahlung: Behandlung in Bilanz und EÜR

Eine Leasingsonderzahlung ist eine Vorauszahlung zu Beginn des Leasingvertrags. Sie reduziert häufig die laufenden Leasingraten. Steuerlich ist zu unterscheiden, ob der Gewinn durch Bilanzierung oder durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt wird.

Leasingsonderzahlung

Leasing-VorauszahlungEuro
LaufzeitMonate
Erstes Jahr
Erster Monat
 

Gewinnermittlung Behandlung der Leasingsonderzahlung
Bilanzierung Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens und lineare Auflösung über die Vertragslaufzeit.
Einnahmenüberschussrechnung Grundsätzlich Abflussprinzip; bei Vorauszahlungen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren gleichmäßige Verteilung.
Kfz-Leasing mit privater Nutzung Sonderzahlung kann für die Ermittlung tatsächlicher Kfz-Kosten laufzeitbezogen zu berücksichtigen sein.
Vorsteuer Bei Vorsteuerabzugsberechtigung ist der Vorsteuerabzug gesondert nach Umsatzsteuerrecht zu prüfen.

Beispiel zur Verteilung einer Leasingsonderzahlung

Leasingsonderzahlung: 12.000 €
Laufzeit: 36 Monate
Aufwand pro Jahr bei linearer Verteilung: 12.000 € ÷ 36 Monate × 12 Monate = 4.000 €
Achtung: Eine hohe Sonderzahlung kann steuerlich attraktiv wirken, ist aber nicht immer sofort vollständig abziehbar. Bei Bilanzierung ist der aktive RAP zu bilden; bei EÜR sind § 11 EStG, Vertragslaufzeit, private Kfz-Nutzung und Missbrauchsfragen zu prüfen.

Kfz-Leasing: Besonderheiten für Unternehmer

Beim Kfz-Leasing sind neben der Leasingrate vor allem Kilometerbegrenzung, Rückgabekosten, private Nutzung, Umsatzsteuer, Versicherung, Wartungspakete und mögliche Sonderzahlungen zu prüfen. Bei betrieblichen Fahrzeugen ist außerdem zu unterscheiden, ob das Fahrzeug dem notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen zuzuordnen ist.

Prüfpunkt Warum wichtig?
Jährliche Kilometerleistung Mehrkilometer können am Vertragsende teuer werden.
Rückgabezustand Schäden und Mehrverschleiß führen häufig zu Nachberechnungen.
Leasingsonderzahlung Beeinflusst Rate, Liquidität und steuerliche Gewinnverteilung.
Private Nutzung 1-%-Regelung, Fahrtenbuch oder E-Fahrzeug-Regeln anwenden.
Vorsteuerabzug Bei unternehmerischer Nutzung und ordnungsgemäßer Rechnung möglich, soweit keine Ausschlüsse bestehen.
Gewerbesteuer Leasingraten können gewerbesteuerlich hinzurechnungspflichtig sein.

Leasingfaktor berechnen

Der Leasingfaktor ist eine Kennzahl zur schnellen Bewertung von Fahrzeugleasingangeboten. Er zeigt, wie hoch die monatliche Leasingrate im Verhältnis zum Bruttolistenpreis ist.

Leasingfaktor:
monatliche Leasingrate ÷ Bruttolistenpreis × 100

Je niedriger der Leasingfaktor, desto günstiger erscheint das Angebot. Für eine belastbare Bewertung müssen jedoch Sonderzahlung, Laufzeit, Kilometerleistung, Überführungskosten, Wartungspakete und Rückgaberisiken einbezogen werden.

E-Auto kaufen oder leasen?

Bei Elektrofahrzeugen kann Leasing besonders attraktiv sein, weil technologische Entwicklung, Restwertrisiko und Batteriethemen stärker ins Gewicht fallen als bei klassischen Verbrennern. Gleichzeitig bestehen steuerliche Vorteile bei betrieblichen Elektrofahrzeugen und bei der privaten Nutzung eines E-Dienstwagens.

Aspekt E-Auto-Leasing E-Auto-Kauf
Technologierisiko Rückgabe nach Laufzeit möglich. Wertentwicklung und Wiederverkauf liegen beim Eigentümer.
Liquidität Planbare monatliche Raten, häufig geringe Anfangsinvestition. Kapitalbindung oder Finanzierung erforderlich.
Steuerliche AfA Keine AfA beim Leasingnehmer, wenn Zurechnung beim Leasinggeber. AfA und ggf. besondere steuerliche Förderungen für betriebliche E-Fahrzeuge prüfen.
Private Nutzung 0,25-%- oder 0,5-%-Regelung kann auch bei Leasingfahrzeugen relevant sein. Gleiche Privatnutzungsgrundsätze bei Betriebsvermögen.
Praxis-Tipp: Bei E-Autos sollten Sie neben der Leasingrate auch Ladeinfrastruktur, Stromkosten, THG-Quote, Versicherung, Wartung, Reichweite, Batteriegarantie und steuerliche Dienstwagenregelung einbeziehen.

Private Nutzung des Leasingfahrzeugs

Wird ein betrieblich geleastes Fahrzeug auch privat genutzt, ist der private Nutzungsanteil steuerlich zu erfassen. Je nach Fall kommt die 1-%-Regelung, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder bei Elektro- und bestimmten Hybridfahrzeugen eine reduzierte Bemessungsgrundlage in Betracht.

Fahrzeugart Privatnutzung bei pauschaler Methode Hinweis
Verbrenner 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat. Zusätzlich ggf. Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte.
Reines Elektrofahrzeug bis zur maßgeblichen Bruttolistenpreisgrenze Ansatz nur eines Viertels der Bemessungsgrundlage, wirtschaftlich 0,25-%-Regelung. Für Anschaffungen ab 1.7.2025 gilt grundsätzlich die Grenze von 100.000 €.
Elektrofahrzeug oberhalb der Grenze Ansatz der hälftigen Bemessungsgrundlage, wirtschaftlich 0,5-%-Regelung. Einzelfall nach Anschaffungszeitpunkt prüfen.
Bestimmte Plug-in-Hybride Halbierung der Bemessungsgrundlage möglich, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. CO₂-Grenze und elektrische Mindestreichweite beachten.
Fahrtenbuch Privatanteil nach tatsächlichen Kosten und Nutzungsanteilen. Ordnungsgemäßes, zeitnahes und vollständiges Fahrtenbuch erforderlich.
Wichtig bei Sonderzahlungen: Für die Kostendeckelung und die Fahrtenbuchmethode ist die Leasingsonderzahlung regelmäßig laufzeitbezogen in die tatsächlichen Fahrzeugkosten einzubeziehen. Dadurch wird verhindert, dass eine hohe Einmalzahlung die Privatnutzungsbesteuerung eines einzelnen Jahres verzerrt.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Leasing

Bei gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen können Leasingraten zusätzlich für die Gewerbesteuer relevant sein. Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können anteilig dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden. Dadurch kann die gewerbesteuerliche Belastung trotz Betriebsausgabenabzug steigen.

Leasingobjekt Mögliche gewerbesteuerliche Folge
bewegliche Wirtschaftsgüter, z. B. Maschinen, Fahrzeuge, IT anteilige Hinzurechnung der Leasingraten möglich.
unbewegliche Wirtschaftsgüter, z. B. Immobilien abweichende Hinzurechnungsregeln und höhere Quote möglich.
nicht gewerbesteuerpflichtige Einkünfte keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung, aber Einkommensteuer-/Körperschaftsteuerfolgen prüfen.

Mietkauf, Kauf nach Miete und Leasing abgrenzen

Mietkauf, Kauf nach Miete und Leasing ähneln sich wirtschaftlich, führen steuerlich aber zu unterschiedlichen Ergebnissen. Entscheidend ist, ob von Anfang an ein Erwerb beabsichtigt ist, ob Mietzahlungen auf den Kaufpreis angerechnet werden und wem das wirtschaftliche Eigentum zuzurechnen ist.

Vertragsart Typische Einordnung Steuerlicher Schwerpunkt
Leasing Nutzungsüberlassung mit Rückgabe-, Verlängerungs- oder Kaufoption. Zurechnung nach Leasingerlassen und Vertragsgestaltung.
Echter Mietkauf Mietverhältnis mit späterer Erwerbsmöglichkeit. Einzelfallprüfung der wirtschaftlichen Zielrichtung.
Unechter Mietkauf Von Beginn an wirtschaftlich auf Eigentumserwerb ausgerichtet. Häufig Aktivierung beim Käufer/Mietkäufer.
Kauf nach Miete Zunächst Mietvertrag, später Kauf zum Zeitwert. Mieten und späterer Kauf steuerlich getrennt prüfen.

Checkliste vor Abschluss eines Leasingvertrags

  1. Leasingobjekt, Anschaffungswert und Laufzeit erfassen.
  2. Leasingrate, Sonderzahlung, Restwert und Effektivzins berechnen.
  3. Kauf, Finanzierung und Leasing über die gesamte Nutzungsdauer vergleichen.
  4. Grundmietzeit im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer prüfen.
  5. Kaufoption, Mietverlängerungsoption und Andienungsrecht analysieren.
  6. Steuerliche Zurechnung beim Leasinggeber oder Leasingnehmer klären.
  7. Bilanzierung oder EÜR-Folgen prüfen.
  8. Leasingsonderzahlung auf Sofortabzug oder Verteilung prüfen.
  9. Bei Kfz-Leasing private Nutzung, Fahrtenbuch und E-Fahrzeug-Regeln berücksichtigen.
  10. Vorsteuerabzug anhand Rechnung und unternehmerischer Nutzung prüfen.
  11. Gewerbesteuerliche Hinzurechnung einplanen.
  12. Rückgabe-, Kilometer- und Verschleißrisiken dokumentieren.
  13. Vertrag vor Unterzeichnung steuerlich und wirtschaftlich prüfen lassen.

Häufige Fragen zum Leasing

Kann ich Leasingraten steuerlich absetzen?

Ja, wenn das Leasingobjekt betrieblich genutzt wird und die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind. Bei Privatnutzung oder gemischter Nutzung ist der private Anteil herauszurechnen.

Ist Leasing steuerlich besser als Kauf?

Nicht automatisch. Leasing kann Liquidität schonen und zu sofortigem Aufwand führen. Beim Kauf wirken dagegen AfA und Finanzierungskosten. Entscheidend ist der Gesamtvergleich aus Kosten, Steuern, Restwert, Liquidität und Nutzung.

Muss eine Leasingsonderzahlung verteilt werden?

Bei Bilanzierung ist regelmäßig ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und über die Laufzeit aufzulösen. Bei Einnahmenüberschussrechnung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip, jedoch mit Verteilung bei Vorauszahlungen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren.

Wem wird das Leasingobjekt steuerlich zugerechnet?

Das hängt von der Vertragsgestaltung ab. Maßgeblich sind unter anderem Grundmietzeit, Kaufoption, Mietverlängerungsoption, Andienungsrecht, Spezial-Leasing und tatsächliche Durchführung.

Wie wird ein betrieblich geleastes Auto privat versteuert?

Bei privater Nutzung kommt grundsätzlich die 1-%-Regelung oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch in Betracht. Für reine Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridfahrzeuge können reduzierte Bemessungsgrundlagen gelten.

Gilt die 0,25-%-Regelung auch für geleaste Elektroautos?

Ja, die reduzierte Bemessungsgrundlage kann auch bei geleasten betrieblichen Elektrofahrzeugen relevant sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist ein guter Leasingfaktor?

Der Leasingfaktor ist eine Vergleichskennzahl. Ein niedriger Leasingfaktor spricht für ein günstiges Angebot. Für die Entscheidung müssen aber Sonderzahlung, Laufzeit, Kilometer, Rückgabekosten und steuerliche Effekte mitgerechnet werden.

Unterliegen Leasingraten der Gewerbesteuer-Hinzurechnung?

Bei gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen können Leasingraten für bewegliche oder unbewegliche Wirtschaftsgüter anteilig hinzugerechnet werden. Die konkrete Höhe hängt von der Art des Leasingobjekts und den gesetzlichen Hinzurechnungsregeln ab.

Weitere Informationen und Steuerrechner

Weitere hilfreiche Informationen und Rechner:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Die steuerliche Behandlung eines Leasingvertrags hängt von Vertragsinhalt, Laufzeit, Zurechnung, Nutzung, Gewinnermittlungsart, Umsatzsteuerstatus und dem konkreten Leasingobjekt ab.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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