Leitsatz
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben.
Quelle: BFH, Beschluss II B 92/21 vom 28.06.2022
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben.
Quelle: BFH, Beschluss II B 92/21 vom 28.06.2022