Der Deutsche Bundestag hat am 26. September 2024 in erster Lesung über zwei wichtige Gesetzentwürfe beraten, die direkte Auswirkungen auf die Steuerbelastung von Bürgerinnen und Bürgern haben werden.
Anhebung des Grundfreibetrags
Ein zentraler Punkt der Beratungen war die geplante Anhebung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer für das Jahr 2024. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Erhöhung um 180 Euro auf 11.784 Euro vor. Damit soll das Existenzminimum steuerlich besser geschützt werden.
Steuerfortentwicklungsgesetz
Parallel dazu wurde auch der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs diskutiert. Dieses Gesetz beinhaltet weitere Maßnahmen zur Modernisierung des Steuerrechts und zur Anpassung an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen.
Überweisung an den Finanzausschuss
Nach einer ausführlichen Debatte haben die Abgeordneten beide Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Dort werden die Details der Gesetzesvorhaben nun intensiv geprüft und diskutiert.
Ausblick
Die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags ist ein wichtiges Signal für die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten. Das Steuerfortentwicklungsgesetz soll zudem dazu beitragen, das Steuerrecht zu modernisieren und an aktuelle Herausforderungen anzupassen.
Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen der Finanzausschuss an den Gesetzentwürfen vornehmen wird und wann die endgültige Abstimmung im Bundestag erfolgen wird. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Bei individuellen Fragen sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.