Die Zehn-Jahres-Frist: So bleibt der Gewinn beim Immobilienverkauf steuerfrei

Im Leben gibt es viele Gründe, warum die eigenen vier Wände eines Tages nicht mehr passen – sei es wegen einer Trennung, eines Umzugs oder eines Zuwachses in der Familie. Ein Verkauf der Immobilie scheint dann oft die beste Lösung. Doch Vorsicht: Wer dabei nicht weitsichtig plant, riskiert, auf dem Veräußerungsgewinn Steuern zahlen zu müssen.

Die Zehn-Jahres-Regelung

Grundsätzlich muss der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks versteuert werden. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen: Wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Immobilie mehr als zehn Jahre liegen, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei.

Wer eine Immobilie verkauft, steht oft vor der Frage: Muss der Gewinn versteuert werden? Grundsätzlich ja, es sei denn, es liegen mehr als zehn Jahre zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Immobilie. Diese Regelung erspart vielen Eigentümern eine hohe Steuerlast.

Ausnahmen bei Eigennutzung

Eine weitere Ausnahme betrifft die Nutzung der Immobilie: Der Verkauf bleibt auch innerhalb der Zehn-Jahres-Frist steuerfrei, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen Jahren ausschließlich selbst genutzt wurde – Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 20/21).

Vorsicht bei Untervermietung

Die ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken muss strikt beachtet werden. Kurzzeitige Vermietungen, wie das Anbieten eines Zimmers über Online-Portale, können bereits ausreichen, um die Steuerbefreiung zu verlieren.

Praktisches Beispiel zur Steuerbefreiung

Nehmen wir an, ein Eigentümer hat seine Wohnung im Jahr 2023 für zwei Monate während eines Sabbaticals oder für ein paar Tage während eines Events untervermietet. Verkauft er diese Wohnung, die er 2020 erwarb, im Jahr 2024, so ist der Gewinn steuerpflichtig.

Würde der Verkauf jedoch bis zum 2. Januar 2025 verzögert und ab dem 31. Dezember 2023 keine Vermietung mehr vorgenommen, könnte er von der Steuerbefreiung profitieren, sofern die Wohnung dann ausschließlich selbst genutzt wurde.

Bedeutung der Spekulationsfrist

Wenn die Immobilie bereits seit 2013 im Eigentum ist und 2024 verkauft wird, greift die Zehn-Jahres-Frist, und der Verkauf ist in jedem Fall steuerfrei. Diese Regelung bietet insbesondere langjährigen Eigentümern einen erheblichen finanziellen Vorteil.

Fazit

Eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung der Spekulationsfrist können erheblich dazu beitragen, die Steuerlast beim Verkauf einer Immobilie zu minimieren. Eigentümer sollten die Nutzungsdetails genau dokumentieren und bei Bedarf professionelle steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für eine steuerfreie Veräußerung erfüllt sind. Dies schützt vor unerwarteten Steuern und maximiert den finanziellen Gewinn aus dem Immobilienverkauf.

Mehr Infos siehe https://www.steuerschroeder.de/spekulationssteuer-immobilien.html