Erleichterungen bei der Umsatzsteuer: Jetzt Ist-Besteuerung und Dauerfristverlängerung beantragen

Das Thema Umsatzsteuer kann für Unternehmer oft zur Herausforderung werden, insbesondere wenn es um Liquidität oder Fristen geht. Zwei bewährte Anträge helfen Ihnen dabei, mehr Flexibilität zu gewinnen: die Ist-Besteuerung und die Dauerfristverlängerung.


Ist-Besteuerung – Liquidität schonen

Bei der klassischen Soll-Besteuerung wird die Umsatzsteuer sofort fällig, sobald sie auf einer Rechnung ausgewiesen wurde – unabhängig davon, ob Ihr Kunde die Rechnung bezahlt hat.

Die Lösung? Wechseln Sie zur Ist-Besteuerung. Hier führen Sie die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt ab, wenn Ihr Kunde tatsächlich bezahlt hat. Das kann Ihre Liquidität erheblich entlasten.

Wer kann die Ist-Besteuerung beantragen?

  1. Freiberufler: Als Freiberufler mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung dürfen Sie die Ist-Besteuerung immer nutzen.
  2. Gewerbetreibende: Unternehmen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb dürfen die Ist-Besteuerung beantragen, wenn der Vorjahresumsatz nicht höher als 600.000 Euro war.

Antrag stellen

  • Der Antrag kann formlos beim Finanzamt eingereicht werden.
  • Wichtig: Der Antrag gilt als genehmigt, solange das Finanzamt nicht innerhalb der nächsten Steuererklärung widerspricht.

Dauerfristverlängerung – Mehr Zeit für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Regulär müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldezeitraums abgeben. Mit einer Dauerfristverlängerung gewinnen Sie einen zusätzlichen Monat Zeit – ideal bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Urlaub, Krankheit oder hohem Arbeitsaufkommen.

Wie beantragen Sie die Dauerfristverlängerung?

  • Nutzen Sie den Online-Zugang unter www.elster.de. Der Antrag muss authentifiziert per Datenfernübertragung übermittelt werden.
  • Hinweis: Es gibt keinen Bescheid über die Genehmigung – das Finanzamt meldet sich nur, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Sonderregelungen bei monatlicher Abgabe

  • Bei monatlicher Abgabe verlangt das Finanzamt eine Sondervorauszahlung, bevor es die Fristverlängerung gewährt. Diese beträgt 1/11 der Summe Ihrer Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres.
  • Beispiel: Beträgt die Bemessungsgrundlage Ihrer Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 55.000 €, beträgt die Sondervorauszahlung 5.000 €.

Tipp: Überblick behalten und rechtzeitig handeln

  • Prüfen Sie, ob Sie die Ist-Besteuerung nutzen können, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
  • Beantragen Sie die Dauerfristverlängerung, um sich wertvolle Zeit zu verschaffen und Fristen stressfrei einzuhalten.
  • Nutzen Sie den Online-Zugang bei Elster, um Ihre Anträge schnell und unkompliziert einzureichen.

Für weitere Fragen zur Umsatzsteuer und individuellen Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!