Das Thema Umsatzsteuer kann für Unternehmer oft zur Herausforderung werden, insbesondere wenn es um Liquidität oder Fristen geht. Zwei bewährte Anträge helfen Ihnen dabei, mehr Flexibilität zu gewinnen: die Ist-Besteuerung und die Dauerfristverlängerung.
Ist-Besteuerung – Liquidität schonen
Bei der klassischen Soll-Besteuerung wird die Umsatzsteuer sofort fällig, sobald sie auf einer Rechnung ausgewiesen wurde – unabhängig davon, ob Ihr Kunde die Rechnung bezahlt hat.
Die Lösung? Wechseln Sie zur Ist-Besteuerung. Hier führen Sie die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt ab, wenn Ihr Kunde tatsächlich bezahlt hat. Das kann Ihre Liquidität erheblich entlasten.
Wer kann die Ist-Besteuerung beantragen?
- Freiberufler: Als Freiberufler mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung dürfen Sie die Ist-Besteuerung immer nutzen.
- Gewerbetreibende: Unternehmen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb dürfen die Ist-Besteuerung beantragen, wenn der Vorjahresumsatz nicht höher als 600.000 Euro war.
Antrag stellen
- Der Antrag kann formlos beim Finanzamt eingereicht werden.
- Wichtig: Der Antrag gilt als genehmigt, solange das Finanzamt nicht innerhalb der nächsten Steuererklärung widerspricht.
Dauerfristverlängerung – Mehr Zeit für die Umsatzsteuer-Voranmeldung
Regulär müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldezeitraums abgeben. Mit einer Dauerfristverlängerung gewinnen Sie einen zusätzlichen Monat Zeit – ideal bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Urlaub, Krankheit oder hohem Arbeitsaufkommen.
Wie beantragen Sie die Dauerfristverlängerung?
- Nutzen Sie den Online-Zugang unter www.elster.de. Der Antrag muss authentifiziert per Datenfernübertragung übermittelt werden.
- Hinweis: Es gibt keinen Bescheid über die Genehmigung – das Finanzamt meldet sich nur, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Sonderregelungen bei monatlicher Abgabe
- Bei monatlicher Abgabe verlangt das Finanzamt eine Sondervorauszahlung, bevor es die Fristverlängerung gewährt. Diese beträgt 1/11 der Summe Ihrer Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres.
- Beispiel: Beträgt die Bemessungsgrundlage Ihrer Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 55.000 €, beträgt die Sondervorauszahlung 5.000 €.
Tipp: Überblick behalten und rechtzeitig handeln
- Prüfen Sie, ob Sie die Ist-Besteuerung nutzen können, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
- Beantragen Sie die Dauerfristverlängerung, um sich wertvolle Zeit zu verschaffen und Fristen stressfrei einzuhalten.
- Nutzen Sie den Online-Zugang bei Elster, um Ihre Anträge schnell und unkompliziert einzureichen.
Für weitere Fragen zur Umsatzsteuer und individuellen Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!