Erstellung der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2024: So behalten Sie den Überblick

Jede Steuererklärung bringt ihre eigenen Herausforderungen mit sich, doch für den Veranlagungszeitraum 2024 stehen besonders viele Änderungen auf der Agenda. Diese Neuerungen sollten Sie kennen, um rechtzeitig und korrekt zu agieren. Hier finden Sie die wichtigsten steuerrechtlichen Anpassungen im Vergleich zu 2023.

1. Steuerliche Behandlung des Qualifizierungsgeldes

Das neu eingeführte Qualifizierungsgeld bietet steuerliche Vorteile für Unternehmen, die Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeitenden finanzieren. Achten Sie darauf, die korrekten Abzüge anzuwenden.

2. Verbesserungen beim Abzug von Geschenken an Geschäftspartner

Der Abzugsbetrag für Geschenke wurde angehoben. Dies erleichtert es Unternehmen, die steuerliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen zu optimieren.

3. Neue Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge

Elektrofahrzeuge profitieren weiterhin von steuerlichen Vergünstigungen, darunter eine Verlängerung und Ausweitung der Steuerbefreiungen für bestimmte Fahrzeugklassen.

4. Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften

Eine neue Regelung ermöglicht es, Buchwerte steuerneutral zu übertragen. Dies erleichtert Umstrukturierungen innerhalb beteiligungsidentischer Gesellschaften.

5. Degressive Abschreibungen

Die degressive Abschreibung wurde nicht nur für bewegliche Wirtschaftsgüter wiedereingeführt, sondern auch auf Wohngebäude ausgeweitet. Dies fördert Investitionen in Immobilien.

6. Höhere Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG

Die Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 wurden deutlich angehoben, was kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommt.

7. Höhere Werbungskosten-Pauschalen für Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer profitieren von erhöhten Pauschalen für Werbungskosten, was die steuerliche Belastung dieser Berufsgruppe reduziert.

8. Neue Regelungen für den Verlustvortrag

Der Verlustvortrag wurde weiter flexibilisiert, was Unternehmen mehr Spielraum bei der Verrechnung von Verlusten bietet.

9. KapV: Zwei Verlustverrechnungsbeschränkungen aufgehoben

Die Rückwirkende Aufhebung bestimmter Verlustverrechnungsbeschränkungen im Bereich der Kapitalertragsteuer bietet mehr Handlungsspielraum für Kapitalanleger.

10. Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte

Die Freigrenze für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften wurde angehoben, wodurch kleinere Gewinne steuerfrei bleiben.

11. Anhebung von Grund- und Kinderfreibetrag

Die Grund- und Kinderfreibeträge wurden erneut angehoben, um die Steuerbelastung zu reduzieren und Familien zu entlasten.

12. Lohnsteuerpauschalierung bei Gruppenunfallversicherungen

Gruppenunfallversicherungen können nun einfacher pauschal versteuert werden, was Verwaltungsaufwand spart.

13. Option von Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer

Die Regelungen zur Option zur Körperschaftsteuer wurden überarbeitet, um mehr Planungssicherheit und Flexibilität für Personengesellschaften zu schaffen.

14. Erweiterte Grundstückskürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG)

Verbesserungen bei der erweiterten Grundstückskürzung erleichtern die gewerbesteuerliche Entlastung für Immobilieneigentümer.

15. Anhebung der Grenzwerte für Umsatzsteuervoranmeldungen

Die Grenzwerte für die Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung wurden angehoben, wodurch kleinere Unternehmen entlastet werden.

16. Neuerungen bei der Kleinunternehmerregelung

Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung wurden erhöht, was mehr Selbständigen die Steuerbefreiung ermöglicht.

17. Umsatzsteuer bei Verfahrenspflegern und Verfahrensbeiständen

Neue Regelungen sorgen für mehr Klarheit bei der Umsatzsteuerpflicht dieser Berufsgruppen.

18. Erweiterter Anwendungsbereich der „Istversteuerung“

Der Anwendungsbereich der Istversteuerung wurde erweitert, wodurch Unternehmen ihre Liquidität besser steuern können.

19. Anhebung der Grenzen für die verpflichtende Bilanzierung

Die neuen Schwellenwerte erleichtern kleineren Unternehmen den Verbleib in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.


Fazit

Der Veranlagungszeitraum 2024 bringt zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit sich. Unternehmen und Steuerpflichtige sollten sich frühzeitig informieren, um alle Vorteile auszuschöpfen und Fehler zu vermeiden. Lassen Sie sich bei Bedarf professionell beraten, um Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten.