Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 im Land Berlin

Die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2013 in Berlin sind gegenüber denen für das Jahr 2012 unverändert, so dass die Berliner Finanzämter mit Bewertungs-und Grundsteuerstelle von der Festsetzung der Grund-
steuer durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben.