Grundsteuer womöglich nicht verfassungsgemäß – Bund und Länder müssen schnell reformieren und Steuerausfälle notfalls kompensieren

Der Deutsche Städtetag verlangt von der Bundesregierung und den Ländern eine zügige Reform der Grundsteuer. Anlass ist die aktuelle Überprüfung der Grundsteuer durch das Bundesverfassungsgericht, die zumindest vorübergehend zu erheblichen Steuerausfällen für die Kommunen führen könnte. Deshalb fordern die Städte von Bund und Ländern neben der Grundsteuerreform die verbindliche Zusage für einen Ausgleich von Einnahmeausfällen.

Der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly aus Nürnberg, sagte nach Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des kommunalen Spitzenverbandes in Lübeck: „Seit langem ist bekannt, dass eine Reform der Grundsteuer nötig ist. Denn aktuell wird Grundvermögen immer noch auf der Basis von jahrzehntealten Daten bewertet. Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar schon angedeutet, dass es die derzeitigen Regelungen für nicht verfassungsgemäß hält. Bund und Länder müssen die Grundsteuer deshalb dringend und sofort reformieren. Wir laufen sonst Gefahr, dass die Gemeinden die Grundsteuer womöglich für gewisse Zeit gar nicht mehr erheben dürfen. Das aber würde die Kommunen in eine Finanzkrise stürzen. Denn die Grundsteuer ist mit aktuell rund 14 Milliarden Euro jährlich die zweitwichtigste Gemeindesteuer. Hohe Einnahmeausfälle für die Städte wären auch dann zu befürchten, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsfrist zur Neugestaltung der Grundsteuer festlegt, die nicht ausreicht, die Grundsteuerreform zu beschließen und auch umzusetzen.“

Die Länder haben den Zeitbedarf für eine Grundsteuerreform auf sechs bis zehn Jahre geschätzt. Dieser Zeitraum sei nötig, weil alle rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu erfasst und bewertet werden müssten. Experten bezweifeln allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht eine derart lange Übergangsregelung gewährt. Sie erwarten deutlich kürzere Fristen. Maly: „Es ist gut, dass im Koalitionsvertrag die Reform der Grundsteuer bereits eingeplant ist. Dem müssen nun schnell Taten folgen. Denn die Städte können selbst einen nur zeitweisen Ausfall der Grundsteuer keinesfalls aus eigener Kraft ausgleichen. Zudem brauchen sie Planungssicherheit. Deshalb erwarten die Städte von Bund und Ländern auch eine klare Festlegung, dass den Kommunen mögliche vorübergehende Grundsteuerausfälle vollständig ersetzt werden. Schließlich waren es Bund und Länder, die die seit Jahren geforderte Reform immer wieder aufgeschoben haben.“

Größere Einnahmeausfälle bei der Grundsteuer würden die Kommunen zu erheblichen Ausgabenkürzungen zwingen. Betroffen wären vor allem die freiwilligen, also von den Städten frei gestaltbaren Aufgaben, etwa Wohnungsbau, Musik- und Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen, Theater, die Sport- und Vereinsförderung, viele soziale Einrichtungen oder auch der Unterhalt von Grün- und Parkanlagen.

Der Deutsche Städtetag sieht eine geeignete Grundlage für eine Reform der Grundsteuer im Bundesrats-Modell. Der Bundesrat hatte diesen Gesetzentwurf auf Drängen der Kommunen bereits im November 2016 mit breiter Mehrheit auf den Weg gebracht. Beschlossen wurde das Gesetz in der vergangenen Legislaturperiode jedoch nicht mehr. Folgten Bundesregierung und Länder diesem Vorschlag nun, würden unbebaute Grundstücke mit dem jeweiligen Bodenrichtwert bewertet. Bei bebauten Grundstücken käme der Wert des Gebäudes hinzu. Im Koalitionsvertrag ist darüber hinaus eine zusätzliche Grundsteuer C vereinbart. Mit der Grundsteuer C könnten die Gemeinden zukünftig unbebauten Baugrund mit einem erhöhten Hebesatz belasten und Bodenspekulationen erschweren. Das begrüßen die Städte ausdrücklich, so Städtetags-Vizepräsident Maly: „Spekulatives Horten von Bauland ist vielerorts ein Problem. Eine Grundsteuer C kann den Städten helfen, dagegen vorzugehen. Eine solche Handhabe haben sich die Städte schon lange gewünscht und mehrfach gefordert. Die Grundsteuer C kann zudem das Bundesratsmodell ohne Schwierigkeiten ergänzen.“

Hintergrund

Am 16. Januar hat beim Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für die Zwecke der Grundsteuer stattgefunden. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist frühestens im März zu rechnen.

Quelle: Deutscher Städtetag, Pressemitteilung vom 28.02.2018