Steuern & Recht II R 43/15 – Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß 26. Juli 2018 steuerschroeder.de II R 43/15 – Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß