Beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Berlin sind verschiedene steuerliche Verpflichtungen zu beachten. Diese umfassen:
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Berlin 6% des Kaufpreises. Der Notar meldet den Kauf innerhalb von zwei Wochen an das zuständige Finanzamt, das einen Steuerbescheid erlässt. Die Zahlung der Steuer ist Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine jährliche Abgabe, die sich nach dem Einheitswert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Kommune richtet. In Berlin beträgt der Hebesatz derzeit 810%.
Zweitwohnungsteuer
Bei Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung fällt Zweitwohnungsteuer an, die sich nach dem Mietspiegel richtet.
Weitere steuerliche Pflichten können bei Vermietung oder Nutzung als Ferienwohnung entstehen.
Für detaillierte Informationen besuchen Sie bitte die Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin.