Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.09.2024
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgelegt, das eine Reihe technischer und thematisch breit gefächerter Maßnahmen umfasst. Besonders hervorgehoben wird die vereinfachte lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets: Arbeitgeber können bis zu 2.400 Euro pro Jahr zusätzlich zum Lohn gewähren und pauschal mit 25 Prozent versteuern.
Weiterhin soll die Gewerbesteuer für Stromspeicher analog zu Windkraft- und Solaranlagen geregelt werden, um die Akzeptanz dieser Anlagen lokal zu fördern. Eine Klarstellung betrifft die Vermietung von Wohnraum an hilfebedürftige Personen, die nun als wohngemeinnützige Zwecke anerkannt wird.
Änderungen gibt es auch in der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht, wobei die Umsatzgrenzen angehoben werden, jedoch strengere Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme gelten. Hobbybrauer profitieren von erhöhten Freigrenzen für die steuerbefreite Herstellung von Bier.
Das Gesetz sieht auch Anpassungen im Erbschaftssteuerrecht vor und beinhaltet Maßnahmen zur EU-rechtlichen Harmonisierung in verschiedenen steuerrechtlichen Bereichen.
Die Bundesregierung reagiert damit auch auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und strebt eine Anpassung an EU-Normen und aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen an.
Quelle: Deutscher Bundestag – hib-Nr. 584/2024