Mehr und bessere Betriebsrenten – Was das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet

Am 18. September 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung in Deutschland noch attraktiver und zugänglicher machen – besonders für Geringverdiener sowie Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen. Doch was genau beinhaltet das neue Gesetz, und wie können Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon profitieren?

Warum wird das Betriebsrentengesetz gestärkt?

Derzeit haben rund 54 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine betriebliche Altersversorgung. Gerade in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern gibt es jedoch noch Lücken, die das neue Gesetz schließen soll. Die Bundesregierung setzt dabei auf die Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente, um sicherzustellen, dass Menschen im Ruhestand finanziell gut abgesichert sind.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betonte die Bedeutung des neuen Gesetzes: „Wir machen Betriebsrenten für Beschäftigte zur Normalität – besonders für Menschen mit geringem Einkommen und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen.“ Ziel ist es, finanzielle Sorgen im Alter zu verringern und die betriebliche Altersversorgung als festen Bestandteil der Alterssicherung zu etablieren.

Was ändert sich durch das Gesetz?

1. Erweiterung des Sozialpartnermodells

Das 2018 eingeführte Sozialpartnermodell wird durch das neue Gesetz weiter ausgebaut. Dieses Modell, das auf Tarifverträgen basiert, macht es Unternehmen einfacher, eine Betriebsrente zu organisieren. Nun können kleinere Betriebe und ihre Beschäftigten leichter bei bestehenden Modellen mitmachen, was für eine größere Verbreitung sorgen soll. Für Arbeitgeber bedeutet dies: Weniger organisatorischer Aufwand, mehr Sicherheit und Effizienz.

2. Verbesserte Förderung für Geringverdiener

Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen eine Betriebsrente zusagen, erhalten staatliche Unterstützung. Diese Förderung wird nun verbessert: Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag wird auf 2.718 Euro monatlich angehoben und dynamisch angepasst. Das bedeutet: Auch bei Lohnerhöhungen können Beschäftigte weiterhin von der Förderung profitieren, was für Planungssicherheit sorgt.

3. Flexiblere Auszahlungsmodelle

Für Arbeitnehmer, die auch im Rentenalter noch weiterarbeiten möchten, bringt das neue Gesetz mehr Flexibilität. Sie können nun ihre Betriebsrente mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren, um so den Übergang in den Ruhestand individuell zu gestalten.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitnehmer profitieren durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz von einer besseren finanziellen Absicherung im Alter – besonders, wenn sie in kleinen Unternehmen arbeiten oder ein geringes Einkommen haben. Für viele wird die betriebliche Altersversorgung nun attraktiver und leichter zugänglich.

Arbeitgeber können durch die erweiterten Modelle die betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeiter einfacher und effizienter umsetzen. Besonders kleine Unternehmen erhalten durch das Sozialpartnermodell die Möglichkeit, unkomplizierte Lösungen für ihre Beschäftigten anzubieten, ohne dabei hohe Verwaltungskosten in Kauf nehmen zu müssen.

Fazit: Ein wichtiger Schritt für die Altersvorsorge

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland weiter auszubauen und attraktiver zu machen. Es sorgt für mehr Flexibilität und bessere Förderung, insbesondere für Geringverdiener und kleinere Betriebe. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich jetzt mit den neuen Möglichkeiten auseinandersetzen, um die Vorteile optimal zu nutzen.

Haben Sie Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge? Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Altersvorsorge zu finden. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Zukunft absichern!

Ihr Steuerberatungs-Team