Sonderbericht zu schädlichen Steuerregelungen und Steuervermeidung

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 28. November 2024 einen Sonderbericht zur Bekämpfung schädlicher Steuerregelungen und Steuervermeidung durch Unternehmen veröffentlicht. Nachfolgend die wichtigsten Erkenntnisse und Empfehlungen:

Schlussfolgerungen des EuRH

Der Bericht hebt hervor, dass der bestehende EU-Rechtsrahmen, bestehend aus den drei Richtlinien zur Bekämpfung der Steuervermeidung, DAC-6 und Mechanismen zur Beteiligung an Steuerstreitigkeiten, nur als erster Schritt bei der Bekämpfung von Steuervermeidung und schädlichen Steuerregelungen angesehen werden kann.

  • Unzureichende Umsetzung und Überwachung:
    Der Bericht bemängelt die mangelnde Effizienz der Umsetzung und das Fehlen eines geeigneten Überwachungssystems zur Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen.
  • Uneinheitliche Anwendung:
    Das Urteil des EuGH vom 29. Juli 2024 (C-623/22) zeigt, dass unterschiedliche Interpretationen der DAC-6-Bestimmungen zu uneinheitlichen Meldepflichten führen. Dies birgt das Risiko, dass grenzüberschreitende Steuervereinbarungen in einigen Mitgliedstaaten nicht gemeldet werden, während sie in anderen gemeldet werden müssen.
  • Berufsgruppenspezifische Ausnahmeregelungen:
    Kritisiert werden die Ausnahmen für Berufsgruppen wie Anwälte, die einem Verschwiegenheitsgebot unterliegen. Diese Ausnahmen können laut EuRH insbesondere im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr mit Drittstaaten zu Regelungslücken führen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) betrachtet dies mit Besorgnis, da das anwaltliche Berufsgeheimnis infrage gestellt wird.

Empfehlungen des EuRH

Auf Grundlage der Ergebnisse fordert der EuRH die Europäische Kommission auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Klarstellung des EU-Rechtsrahmens:
    Uneinheitliche Interpretationen der DAC-6-Bestimmungen sollen durch präzisere Regelungen vermieden werden.
  2. Verbesserung der Berichtqualität:
    Die Qualität der DAC-6-Berichte muss erhöht werden, um die Aussagekraft der gemeldeten Daten zu steigern.
  3. Angemessenheit von Sanktionen:
    Die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit von Sanktionen sollen sichergestellt werden, um Steuervermeidung effektiv zu bekämpfen.
  4. Unterstützung der Gruppe „Verhaltenskodex“:
    Diese Gruppe sollte verstärkt werden, um deren Handlungsspielraum bei der Bekämpfung schädlicher Steuerregelungen zu erweitern.
  5. Monitoring der Ergebnisse:
    Die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung schädlicher Steuerregelungen und Steuervermeidung sollten systematisch überwacht und bewertet werden.

Relevante Quellen

  • Presseerklärung (November 2024)
  • Sonderbericht des EuRH (November 2024)
  • Antworten der Kommission auf den Sonderbericht (November 2024)
  • Urteil des EuGH C-623/22 (Juli 2024)
  • Nachrichten aus Brüssel 11/2024 und 16/2023

Fazit

Der Sonderbericht zeigt, dass die EU im Bereich der Steuervermeidung und schädlicher Steuerregelungen noch große Herausforderungen zu bewältigen hat. Besonders die Uneinheitlichkeit der Meldepflichten und die Ausnahmeregelungen für Berufsgruppen wie Anwälte bergen Risiken, die angegangen werden müssen. Die Empfehlungen des EuRH bieten der EU-Kommission eine klare Grundlage, um die Effektivität der Maßnahmen zu steigern und Steuervermeidung nachhaltiger zu bekämpfen.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel – Ausgabe 21/2024 vom 09.12.2024