Steuerberater: Registrierung im Meldeportal „goAML“ ab 1. Januar 2024 Pflicht

Ab dem 1. Januar 2024 besteht für Steuerberater eine gesetzliche Pflicht zur Registrierung im elektronischen Meldeportal „goAML“ der Financial Intelligence Unit (FIU). Die Registrierung ist unabhängig von der Abgabe einer geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldung erforderlich.

Die Registrierungspflicht ergibt sich aus § 59 Abs. 6 Geldwäschegesetz (GWG). Sie gilt für alle Verpflichteten nach dem GWG, zu denen unter anderem auch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gehören.

Die Registrierungspflicht gilt unabhängig von der Form der ausgeübten Berufsträgerschaft. Neben Kanzleiinhabern sind auch angestellte Berufsträger separat als eigenständige Verpflichtete zu registrieren. Die Registrierung allein der Kanzlei ist nicht ausreichend.

Berufsträger, die über mehrere Berufsqualifikationen verfügen (z. B. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) können sich nur mit einer Qualifikation registrieren. Dabei soll laut FIU die vorherrschende Berufsausübung im Vordergrund stehen.

Die Registrierung im Meldeportal „goAML“ ist über die Webseite der FIU unter https://goaml.fiu.bund.de/home möglich. Hinweise zum Registrierungsprozess und weiterführende Fachinformationen sind über die Webseiten der Zollverwaltung abrufbar unter www.zoll.de.

Steuerberater sollten sich daher bis spätestens zum 31. Dezember 2023 um eine Registrierung im Meldeportal „goAML“ kümmern.