Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Was sind Vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind ein Förderprogramm, das Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau unterstützt. Der Arbeitgeber zahlt bis zu 40 Euro pro Monat zusätzlich zum Gehalt in eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform ein. Diese Leistungen sind besonders attraktiv, da sie nicht nur vom Arbeitgeber, sondern oft auch vom Staat gefördert werden.

Wer hat Anspruch auf VL?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Soldaten
  • Richter

Rentner, Selbstständige, Freiberufler und freie Mitarbeiter sind leider von dieser Förderung ausgeschlossen.

Wie viel gibt es?

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen hängt von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen ab. Meistens beträgt die Förderung zwischen 20 und 40 Euro pro Monat.

Anlageformen für VL

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die vermögenswirksamen Leistungen anzulegen:

  1. Bausparvertrag: Ideal für diejenigen, die ein Eigenheim erwerben möchten.
  2. Banksparplan: Eine sichere, aber niedrig verzinste Option.
  3. Fondssparplan: Höhere Renditechancen, aber auch höheres Risiko.
  4. Baukredittilgung: Für Hausbesitzer, die ihre Hypothek schneller abzahlen möchten.

Tipp: Staatliche Förderung

Für einige Anlageformen gibt es zusätzlich zur VL eine staatliche Förderung, wie die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie, die das angesparte Guthaben noch weiter erhöhen können.

Vermögenswirksame Leistungen in ETFs anlegen

Eine besonders attraktive Möglichkeit, VL anzulegen, ist der ETF-Sparplan. ETFs (Exchange Traded Funds) bilden einen zugrunde liegenden Index wie den DAX oder den MSCI World nach. Sie bieten höhere Renditechancen bei relativ geringen Kosten.

Vorteile von ETFs:

  • Geringe Kosten: ETFs sind im Vergleich zu aktiv gemanagten Fonds günstiger.
  • Flexibler Handel: ETFs können einfach über die Börse gehandelt werden.
  • Zusätzliche Förderung: Bei einem Aktienanteil von mindestens 60% gibt es eine zusätzliche staatliche Förderung am Jahresende.

Wie funktioniert VL-Sparen mit ETFs?

  1. Auswahl eines ETF-Sparplans: Wählen Sie einen ETF, der zu Ihrer Risikobereitschaft und Ihren Anlagezielen passt.
  2. Monatliche Einzahlungen: Die vermögenswirksamen Leistungen werden monatlich in den ETF investiert.
  3. Laufzeit: Der Sparplan läuft sechs Jahre, im siebten Jahr ruht das Kapital.
  4. Auszahlung oder Weiterführung: Nach der Laufzeit können Sie sich das Geld auszahlen lassen oder den Sparplan fortführen.

Arbeitnehmersparzulage: Staatliche Förderung

Die Arbeitnehmersparzulage hängt von der Sparform und den Einkommensgrenzen ab:

  • Fondssparplan: Förderung von 20% bis zu 80 Euro jährlich bei einem zu versteuernden Einkommen unter 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete).
  • Bausparvertrag und Baukredittilgung: Förderung von 9% bis zu 43 Euro jährlich bei denselben Einkommensgrenzen.

Ab 2024 werden die Einkommensgrenzen vereinheitlicht und erhöht, was die Förderung noch attraktiver macht.

Steuervorteile von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in ETFs

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein attraktiver Weg, um zusätzliches Geld vom Arbeitgeber zu erhalten und es gezielt anzulegen. Besonders beliebt sind ETF-Sparpläne, die sowohl renditestark als auch kostengünstig sind. Neben den direkten Vorteilen gibt es auch steuerliche Vorteile, die das VL-Sparen mit ETFs noch attraktiver machen. In diesem Beitrag erklären wir, welche Steuervorteile Sie nutzen können.

1. Steuerfreie Arbeitnehmersparzulage

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen in einen ETF-Sparplan investieren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Diese staatliche Förderung ist steuerfrei und erhöht das angesparte Kapital ohne zusätzliche Steuerbelastung.

  • Höhe der Zulage: 20% auf die jährlichen Einzahlungen bis zu 400 Euro (max. 80 Euro pro Jahr).
  • Einkommensgrenzen: Singles bis 20.000 Euro, Verheiratete bis 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.

2. Steuerfreibeträge nutzen

Kapitalerträge aus ETF-Investitionen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Allerdings können Sie Freibeträge nutzen, um einen Teil Ihrer Erträge steuerfrei zu erhalten.

  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Verheiratete.
  • Freistellungsauftrag: Stellen Sie sicher, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Depotbank einreichen, um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen.

3. Langfristige Steuerstundung

ETF-Sparpläne sind langfristige Anlagen. Die Besteuerung der Erträge (z.B. Dividenden, Kursgewinne) erfolgt erst bei Verkauf der ETF-Anteile. Dies ermöglicht eine Steuerstundung, wodurch das Kapital länger unversteuert wachsen kann.

  • Laufzeit von VL-Verträgen: 6 Jahre Einzahlung + 1 Jahr Ruhezeit.
  • Kapitalwachstum: Die Erträge werden erst bei Verkauf der Anteile besteuert, nicht während der Ansparphase.

4. Abgeltungssteuer

Kapitalerträge aus ETFs unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dank der zuvor genannten Freibeträge und der Steuerstundung kann die tatsächliche Steuerlast reduziert werden.

5. Vorteile bei Wiederanlage

Erträge, die innerhalb des ETFs wieder angelegt werden (z.B. Thesaurierung), erhöhen den Wert der Anteile ohne sofortige Steuerpflicht. Dies führt zu einem Zinseszinseffekt, der das Wachstum des Vermögens beschleunigt.

Fazit

Das Investieren von vermögenswirksamen Leistungen in ETFs bietet nicht nur hohe Renditechancen und Kostenvorteile, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile. Nutzen Sie die Arbeitnehmersparzulage, Freistellungsaufträge und die langfristige Steuerstundung, um das Beste aus Ihren VL-Investitionen herauszuholen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über Ihre Ansprüche und starten Sie noch heute mit dem VL-Sparen in ETFs. Je früher Sie beginnen, desto besser sind Sie für die Zukunft abgesichert.