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ETF-Steuerrechner: Vorabpauschale + Kapitalertragssteuer berechnen

Wie werden ETF besteuert und wie wird die Vorabpauschale berechnet?



Was genau ist ein ETF?

Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist eine Art von Investmentfonds, der an der Börse gehandelt wird und ähnlich wie ein Aktienindexfonds aufgebaut ist. ETFs werden als passive Anlageinstrumente betrachtet, die darauf abzielen, die Wertentwicklung eines bestimmten Index (z.B. DAX, S&P 500) nachzubilden. Der Preis eines ETFs ändert sich während des Handels an der Börse entsprechend der Nachfrage und des Angebots.

Einfach erklärt: ETFs sind eine Form der Kapitalanlage, über die gerade alle sprechen. Doch wie genau funktionieren ETFs eigentlich? Das erklären wir in dieser Folge Finanzisch für Anfängerinnen und Anfänger.

Im Gegensatz zu aktiv gemanagten Investmentfonds, die versuchen, den Markt zu schlagen, indem sie die Aktienauswahl durch einen Fondsmanager aktiv steuern, versucht ein ETF nicht, den Markt zu schlagen, sondern ihm zu folgen. Ein ETF wird einfach versuchen, den zugrunde liegenden Index so genau wie möglich nachzubilden.

ETFs können in eine Vielzahl von Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Rohstoffe und Währungen investieren. Sie bieten Anlegern eine breite Diversifikation über verschiedene Wertpapiere und Sektoren hinweg, was das Risiko reduzieren kann. ETFs können auch als kosteneffizient betrachtet werden, da sie oft geringere Verwaltungskosten haben als aktiv gemanagte Fonds.

ETFs (Exchange Traded Funds) sind eine beliebte Anlageform, die es Anlegern ermöglicht, in einen breiten Marktindex oder in bestimmte Anlagesegmente zu investieren. Wenn Sie sich für ETFs interessieren, die Dividenden ausschütten und in Value-Aktien investieren, sollten Sie einige wichtige Aspekte beachten:


ETF Dividenden

  1. Dividenden-Ausschüttung: Einige ETFs schütten die von ihren zugrunde liegenden Wertpapieren erhaltenen Dividenden an die Anleger aus. Diese Ausschüttungen können quartalsweise, halbjährlich oder jährlich erfolgen.

  2. Wiederanlage: Manche ETFs bieten eine automatische Wiederanlage der Dividenden an (thesaurierende ETFs), wobei die Dividenden direkt reinvestiert werden, um den Anteilswert zu erhöhen. Andere ETFs zahlen die Dividenden direkt an die Anleger aus (ausschüttende ETFs).

  3. Steuerliche Behandlung: Dividendenerträge sind in der Regel steuerpflichtig. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrem Wohnsitzland und den geltenden Steuergesetzen ab.


Value-ETFs

  1. Anlagestrategie: Value-ETFs konzentrieren sich auf sogenannte Value-Aktien. Das sind Aktien von Unternehmen, die an der Börse unter ihrem eigentlichen Wert gehandelt werden, oft aufgrund von temporären Problemen, die das Unternehmen hat.

  2. Langfristige Performance: Value-Investing basiert auf der Annahme, dass der Markt diese Unternehmen langfristig korrekt bewerten wird, was zu einer Wertsteigerung der Aktien führen kann.

  3. Risiko und Volatilität: Value-Aktien können in bestimmten Marktphasen weniger volatil sein, aber sie bergen auch Risiken, besonders wenn die Gründe für die Unterbewertung schwerwiegender sind als angenommen.

  4. Diversifikation: ETFs bieten die Möglichkeit, in eine breite Palette von Value-Aktien zu investieren, was das Risiko im Vergleich zu Einzelinvestitionen reduzieren kann.


Auswahl eines Dividenden-Value-ETF

  1. Fondsgröße und Liquidität: Größere ETFs bieten in der Regel eine höhere Liquidität, was bedeutet, dass Sie Ihre Anteile leichter kaufen und verkaufen können.

  2. Gebühren: Achten Sie auf die Gesamtkostenquote (TER) des ETFs, da höhere Gebühren die Rendite schmälern können.

  3. Performancevergleich: Vergleichen Sie die Performance des ETFs mit seinem Benchmark-Index und anderen ähnlichen ETFs.

  4. Portfoliozusammensetzung: Untersuchen Sie die Zusammensetzung des ETFs, um sicherzustellen, dass er Ihren Anlagezielen entspricht.

Bevor Sie in einen ETF investieren, ist es ratsam, eine umfassende Recherche durchzuführen und gegebenenfalls eine professionelle Finanzberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Anlage zu Ihrer Gesamtanlagestrategie und Ihren finanziellen Zielen passt.

Ein weiterer Vorteil von ETFs ist, dass sie jederzeit während der Handelszeiten an der Börse gekauft oder verkauft werden können, was Anlegern eine höhere Flexibilität bietet als bei traditionellen Investmentfonds.


MSCI World Index

Der MSCI World Index ist eine beliebte Wahl für Anleger, die in einen breiten Aktienmarkt investieren möchten, insbesondere für die Altersvorsorge. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die Sie über eine Anlage in den MSCI World Index wissen sollten:

1. Vorteile des MSCI World

  • Diversifikation: Der Index umfasst rund 1600 Unternehmen aus 23 Industrieländern, was das Risiko über verschiedene Firmen, Branchen und Länder verteilt.
  • Einfachheit: Einfacher und kostengünstiger Einstieg in den MSCI World durch Exchange Traded Funds (ETFs).
  • Risikostreuung: Weniger Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen oder Branchen.

2. Probleme beim MSCI World

  • USA-Lastigkeit: Der Index ist stark auf US-Unternehmen fokussiert, was ein Klumpenrisiko darstellen kann.
  • Technologie-Sektor: Ein großer Anteil des Index besteht aus Technologieunternehmen, was das Risiko bei Marktschwankungen in diesem Sektor erhöht.

3. Rendite des MSCI World

  • Langfristige Performance: Historisch gesehen hat der MSCI World gute Renditen erbracht, mit durchschnittlich etwa 8% pro Jahr.

4. Umgang mit Verlusten

  • Geduld erforderlich: In Krisenzeiten können erhebliche Verluste entstehen, die Geduld und langfristiges Engagement erfordern.

5. Alternativen zum MSCI World

  • MSCI World ACWI: Ein breiterer Index, der auch Schwellenländer umfasst.
  • Eigene ETF-Portfolios: Individuelle Zusammenstellung von ETFs aus verschiedenen Regionen und Sektoren.

6. Nachhaltige Varianten des MSCI World

  • ESG und SRI ETFs: Nachhaltige ETFs, die Unternehmen mit bestimmten sozialen und ökologischen Kriterien ausschließen.

7. Empfehlungen von Verbraucherschützern

  • Pantoffel-Portfolio: Eine Kombination aus sicheren Anlagen (wie Tagesgeld) und Aktien-ETFs für eine ausgewogene Anlagestrategie.

Zusammenfassung

Der MSCI World bietet eine einfache und diversifizierte Möglichkeit, in den globalen Aktienmarkt zu investieren, ist aber stark auf die USA und den Technologie-Sektor ausgerichtet. Anleger sollten sich der Risiken bewusst sein und möglicherweise ein breiter diversifiziertes Portfolio in Betracht ziehen, insbesondere wenn sie eine nachhaltigere Anlagestrategie verfolgen möchten. Langfristiges Engagement und Geduld sind Schlüssel zum Erfolg bei der Anlage in den MSCI World.


Die Besteuerung von ETF Investmentfonds

ETFs (Exchange Traded Funds) sind beliebte Anlageinstrumente, die die Diversifikation eines Portfolios vereinfachen und die Kosten niedrig halten. Doch wie bei allen Kapitalanlagen sind auch bei ETFs steuerliche Aspekte zu beachten. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Steueraspekte im Zusammenhang mit ETFs:

1. Abgeltungsteuer:

  • Grundlage: In Deutschland unterliegen Kapitalerträge, zu denen auch die Erträge aus ETFs zählen, der Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Anwendung: Die Abgeltungsteuer wird auf Dividenden und realisierte Kursgewinne angewendet.

2. Investmentsteuergesetz (seit 2018):

  • Vereinfachung: Das Investmentsteuergesetz hat die Besteuerung von Fonds und ETFs vereinfacht. Die Unterscheidung zwischen "steuereinfachen" und "steuerhässlichen" ETFs entfällt weitgehend.
  • Ausschüttende vs. Thesaurierende ETFs: Es gibt Unterschiede in der Besteuerung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs, wobei letztere einen Steuerstundungseffekt haben können.

3. Sparerpauschbetrag:

  • Freibetrag: Jede Person hat einen Sparerpauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare), bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben.
  • Freistellungsauftrag: Dieser Betrag kann durch einen Freistellungsauftrag bei der Bank genutzt werden, um Kapitalerträge bis zu dieser Höhe steuerfrei zu erhalten.

4. Quellensteuer:

  • Anwendung: Die Quellensteuer wird auf Dividenden aus ausländischen Aktien erhoben und kann auch ETFs betreffen, die in solche Aktien investieren.
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung: Durch Doppelbesteuerungsabkommen und die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer kann eine Doppelbesteuerung vermieden oder gemildert werden.

5. Besteuerung von Gold-ETCs und Krypto-ETNs:

  • Gold-ETCs: Physisch hinterlegte Gold-ETCs mit Auslieferungsoption werden steuerlich wie physisches Gold behandelt. Gewinne sind nach einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei.
  • Krypto-ETNs: Die Besteuerung von Krypto-ETNs kann komplex sein und hängt von der konkreten Ausgestaltung und der Rechtsprechung ab.

6. Steuern sparen mit ETFs:

  • Verlustverrechnung: Realisierte Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu mindern.
  • Timing: Durch geschicktes Timing beim Kauf und Verkauf von ETF-Anteilen können Steuern optimiert werden, insbesondere zum Jahresende.

Zusammenfassung:

Die Besteuerung von ETFs in Deutschland ist durch die Abgeltungsteuer, das Investmentsteuergesetz, den Sparerpauschbetrag und die Quellensteuer geregelt. Es ist wichtig, diese Aspekte zu verstehen und bei der Anlagestrategie zu berücksichtigen. Durch geschickte Nutzung der steuerlichen Regelungen können Anleger ihre Steuerlast optimieren und die Rendite ihrer ETF-Investitionen verbessern. Da sich Steuergesetze ändern können, ist es ratsam, aktuelle Entwicklungen im Auge zu behalten und gegebenenfalls professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.


Welche Steuern müssen auf ETFs gezahlt werden?

Hier erfahren Sie, wie Ihre Depotbank die Steuer auf ETF berechnet

Durch die Reform des Investmentbesteuerungsgesetzes führt die Depotbank die Steuer (Abgeltungssteuer) an das Finanzamt ab. Die Kapitalerträge (Dividenden + realisierte Kursgewinne), die mit ETFs erzielt werden, müssen mit 25 % Abgeltungssteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (ca. 8 - 9 %) versteuert werden. Somit ergibt sich eine Steuerlast von 26,375 % mit Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag besteuert (gegebenenfalls zzgl. Kirchensteuer).

Einfach erklärt: So zahlt Ihr weniger Steuern auf ETFs | Wie wird mein ETF eigentlich besteuert? Wir erklären Euch, wann und wieviel Steuern Ihr auf Euren Indexfonds zahlen müsst und wie Ihr die Steuerlast möglichst minimiert. Außerdem: Ob und wann ein ausschüttender ETF steuerliche Vorteile gegenüber einem thesaurierenden hat.

Auch Aktien-ETFs werden besteuert, aber: 30% der Gewinne und Ausschüttungen (Dividenden) sind steuerfrei. Das ist der Fall bei ETFs und Fonds, die zu mehr als der Hälfte in Aktien investiert sind. Übrig bleiben 70%: Diese Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer (25%) und dem Solidaritätszuschlag (5,5% Abgeltungsteuer, also 1,375%). Das macht 18,4625% für Deine gesamten Gewinne aus ETFs. Rechnest Du noch die Kirchensteuer hinzu, bist Du bei ca. 18,5% Steuern auf Deine ETF-Gewinne. Und dann kommt noch der Sparerfreibetrag ins Spiel: 1.000 € Erträge pro Jahr sind in der Regel steuerfrei. Um diese Grenze mit der 70%-Regelung zu überschreiten, muss Dein ETF 1.428€ Ertrag bringen.

ETF und Steuern: Eine Einführung


Siehe auch ETFs: 4 Steuerstrategien durchgerechnet: Steuern sparen mit dem ETF: Macht man das besser mit einem Thesaurier oder einem Ausschütter?


Mit den Rechner können Sie vorab ausrechnen, wie viel Steuern Sie auf Ihre ETFs dieses Jahr voraussichtlich zahlen werden.

ETF-Steuerrechner

Eingabe Berechnung

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Die Besteuerung von ETFs kann aufgrund der Vielzahl an Regelungen und Ausnahmen komplex sein. Seit der Investmentsteuerreform 2018 werden thesaurierende und ausschüttende ETFs in Deutschland grundsätzlich gleich besteuert, was die Berechnung der Steuerlast vereinfacht, aber dennoch Fragen aufwirft. Hier ein Überblick, wie Sie die Steuern auf Ihre ETFs berechnen können und welche Rolle ein ETF-Steuerrechner dabei spielt:

Funktion des ETF-Steuerrechners

Der ETF-Steuerrechner ist ein Online-Tool, das Ihnen hilft, die Steuerbelastung Ihrer ETF-Investitionen zu ermitteln. Um die Vorabpauschale für Ihren ETF berechnen zu können, benötigt der Rechner spezifische Informationen:

  • Depotwert am Jahresanfang
  • Depotwert am Jahresende
  • Art des Fonds (thesaurierend oder ausschüttend)
  • Ausschüttungen im Laufe des Jahres
  • Jahr der Berechnung

Nach Eingabe dieser Daten liefert der Rechner Ihnen die Höhe der Vorabpauschale, den Basisertrag und die darauf anfallenden Steuern.

Warum ein ETF-Steuerrechner sinnvoll ist

Mit der Investmentsteuerreform zielte der Gesetzgeber darauf ab, die Besteuerung von Investmentfonds zu vereinheitlichen und für Privatanleger teilweise zu senken. Die Reform brachte jedoch auch eine gewisse Komplexität mit sich. Der ETF-Steuerrechner wird zu einem unverzichtbaren Werkzeug, um:

  • Die individuelle Steuerlast zu berechnen.
  • Mögliche Steuerbelastungen frühzeitig zu erkennen.
  • Die Anlagestrategie steuereffizient anzupassen.

Wichtige Aspekte der ETF-Besteuerung

  • Teilfreistellungen: Erträge aus Aktienfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 51 % sind nur zu 70 % steuerpflichtig (30 % sind teilfreigestellt). Bei Mischfonds mit einem Aktienanteil zwischen 25 und 50 Prozent sind Erträge zu 85 Prozent steuerpflichtig, und nur 15 Prozent sind teilfreigestellt. Liegt der Aktienanteil unter 25 Prozent, sind die Erträge voll steuerpflichtig.
  • Verlustverrechnung: Anleger zahlen keine Steuern auf Verluste, können diese aber unter bestimmten Bedingungen mit Gewinnen verrechnen. Die genauen Regelungen sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.
  • Vorabpauschale: Für thesaurierende ETFs wird eine Vorabpauschale berechnet, die auf einem Basisertrag basiert. Bei ausschüttenden ETFs kann die Vorabpauschale oft null sein, wenn die Ausschüttungen den Basisertrag übersteigen.

Berechnung der Vorabpauschale

Die Vorabpauschale wird wie folgt berechnet:

  1. Ermittlung des Basisertrags: Der Basisertrag ergibt sich aus dem Wert des Fonds zu Beginn des Jahres, multipliziert mit dem Basiszinssatz und einem Prozentsatz von 70% (oder 100% bei Fonds ohne EU-Reporting).
  2. Vergleich mit tatsächlichen Erträgen: Der Basisertrag wird mit den tatsächlich ausgeschütteten Erträgen verglichen. Die Vorabpauschale entspricht dem niedrigeren der beiden Werte.
  3. Berechnung der Steuerlast: Die Vorabpauschale wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz verrechnet, unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags und gegebenenfalls der Kirchensteuer.

Hinweise

Es werden nur 70 % der Erträge versteuert (sogenannte Teilfreistellung), sofern die ETF eine Aktienquote von 51 % oder mehr aufweisen. Die Besteuerung erfolgt teilweise unterschiedlich. Es ist zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETF sowie nach dem Heimatland, in dem ein ETF aufgelegt wurde, zu unterscheiden. Siehe Vorabpauschale

Der ETF-Steuerrechner bietet eine wertvolle Unterstützung, um verschiedene Steuerszenarien durchzuspielen und Ihre Steuerlast zu ermitteln. Dennoch ersetzt er keine individuelle steuerliche Beratung, insbesondere bei komplexen Anlagestrukturen oder spezifischen steuerlichen Fragen. Für eine umfassende Beratung ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.


Steuertipps


ETFs: 4 Steuerstrategien durchgerechnet: Steuern sparen mit dem ETF: Macht man das besser mit einem Thesaurier oder einem Ausschütter?


Steuertipp 1: Die Abgeltungssteuer kann man durch einen Freistellungsauftrag bei der Depotbank umgehen. Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro sind steuefrei. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der der Freibetrag auf 1.602 Euro. Siehe auch Abstandnahme vom Steuerabzug.



Steuertipp 2: Sollten Sie vergessen haben, einen Freistellungsauftrag zu stellen, können Sie die zuviel gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.



Teilfreistellungssätze in Abhängigkeit von der Klassifizierung des Fonds sowie des Anlegerkreises

Fondstyp
Anlegerkreis Aktienfonds
(wenn mind. 51 % in Kapitalbeteiligungen angelegt ist)
Mischfonds
(wenn mind. 25 % in Kapitalbeteiligungen angelegt ist)
Immobilienfonds*
(wenn mind. 51 % in Immobilien oder Immobiliengesellschaften Anlegerkreis angelegt ist)
Privatanleger30 %15 %60 % / 80 %
Betrieblicher Anleger60 %30 %60 % / 80 %
Körperschaften80 %40 %60 % / 80 %
LV / KV, Kreditinstitute30 %15 %60 % / 80 %

* 60 % bei inländischen Immobilien, 80 % bei ausländischen Immobilien


Abschaffung der ausschüttungsgleichen Erträge (Thesaurierung) und Einführung einer Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist ein wichtiger Aspekt für Anleger, die in ETFs oder Fonds investieren, und ab 2024 müssen Anleger hierbei aktiv werden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie über die Vorabpauschale wissen sollten, und wie Sie Ärger vermeiden können:

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht, der mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt wurde. Sie betrifft die Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds im Privatvermögen und ist quasi eine Art Mindestbesteuerung.

  • Fiktiver Ertrag: Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag Ihres ETFs oder Fonds, auf den zum Jahresanfang eine Steuer anfällt, wenn der Fondswert im vorherigen Kalenderjahr gestiegen ist. Dies betrifft insbesondere Thesaurierer, die Erträge reinvestieren und nicht ausschütten.
  • Vorab-Steuer: Die Steuer auf die Vorabpauschale ist eine Vorab-Steuer. Sie zahlen jetzt Steuern, um später bei Verkauf der Anteile weniger zahlen zu müssen.
  • Basiszinsabhängigkeit: Die Vorabpauschale hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab, genauer gesagt vom Basiszins, den die Bundesbank festlegt. In den letzten Jahren ist dieser gestiegen, was bedeutet, dass die Vorabpauschale wieder relevanter wird.

Das Video erklärt, welche Bedeutung die sogenannte Vorabpauschale hat und wie sie sich berechnet:

Hier sind die wichtigsten Punkte zur Vorabpauschale:

  1. Zweck: Die Vorabpauschale soll sicherstellen, dass bei thesaurierenden Fonds, also Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen, jährlich ein Mindestbetrag besteuert wird. Dies soll die Besteuerung von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds angleichen.

  2. Berechnung: Die Höhe der Vorabpauschale wird jährlich berechnet. Sie entspricht dem Produkt aus dem Basiszinssatz (basierend auf dem Durchschnittszinssatz für zehnjährige deutsche Staatsanleihen) und dem Rücknahmepreis der Investmentanteile zu Beginn des Kalenderjahres. Dieser Betrag wird allerdings reduziert um tatsächliche Ausschüttungen des Fonds im Vorjahr und um den so genannten "Teilfreistellungsbetrag", der je nach Art des Fonds unterschiedlich hoch ist.

  3. Anwendung: Die Vorabpauschale ist nur dann relevant, wenn der Anleger den Investmentfonds in einem Privatvermögen hält und die tatsächlichen Ausschüttungen des Fonds den Basisertrag (Produkt aus Basiszinssatz und Rücknahmepreis) nicht übersteigen. Wenn ein Fonds also mehr ausschüttet als den Basisertrag, fällt keine Vorabpauschale an.

  4. Besteuerung: Die Vorabpauschale wird als Kapitalertrag besteuert. Der Anleger hat jedoch die Möglichkeit, den Sparer-Pauschbetrag und gegebenenfalls auch den Teilfreistellungsbetrag geltend zu machen.

  5. Aktienfonds: Für Aktienfonds gibt es einen Teilfreistellungsbetrag von 30%, was bedeutet, dass 30% der Erträge steuerfrei bleiben. Für Mischfonds, Immobilienfonds und sonstige Fonds gelten andere Prozentsätze.

Die Vorabpauschale wird wie folgt berechnet:

  1. Ermittlung des Basisertrags: Dieser entspricht dem Produkt aus dem Basiszinssatz und dem Rücknahmepreis der Investmentanteile zu Beginn des Kalenderjahres.
  2. Vergleich mit tatsächlichen Erträgen: Wenn der Fonds im Vorjahr Erträge ausgeschüttet hat, werden diese vom Basisertrag abgezogen.
  3. Vorabpauschale: Ist der verbleibende Betrag positiv, wird er als Vorabpauschale besteuert. Ist er negativ oder gleich null, fällt keine Vorabpauschale an.

Die Vorabpauschale beträgt 70 Prozent des jährlichen Basiszinses der Bundesbank multipliziert mit dem Wert des Rücknahmepreises des Fondsanteils zum Jahresbeginn (erster festgestellter NAV des Jahres). Sie ist begrenzt auf die positive Wertsteigerung des Fonds zuzüglich Ausschüttung. Der steuerliche Zufluss der Vorabpauschale ist der erste Bankarbeitstag des Folgejahres. Die Vorabpauschale berechnet sich wie folgt:

Vorabpauschale
Basisertrag abzügl. Ausschüttungen, max. jedoch die positive Wertsteigerung zzgl. Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres
Basisertrag
0,7 x Basiszins x Rücknahmepreis zum Kalenderjahresbeginn
Basiszins
2016: 1,10 % (für 2018: 0,87 %)

Für die aktuellen Werte des Basiszinssatzes zur Berechnung der Vorabpauschale und detaillierte Informationen kann man die offiziellen Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums oder die entsprechenden Fachpublikationen konsultieren. Es kann auch hilfreich sein, sich bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater zu wenden.

Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres dem Anleger als zugeflossen und unterliegt zu diesem Zeitpunkt dem Steuerabzug durch die depotführende Stelle. Erstmals kommt dies für das Kalenderjahr 2018 zum 02.01.2019 zur Anwendung. Da die Vorabpauschale nicht zu einem Geldfluss (wie z.B. bei Ausschüttungen) führt, kommt es bei den Anlegern zu einer Steuerbelastung auf dem Konto, sofern keine Befreiungstatbestände (z.B. ausreichender Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung) vorhanden sind.

Beim Verkauf der Fondsanteile verrechnen die depotführenden Stellen automatisch die bereits besteuerten Vorabpauschalen mit dem Veräußerungsgewinn, um eine Doppelbesteuerung beim Anleger zu vermeiden.

EFT-Steuerrechner
Investmentsteuer
Aktienfonds

Durch den Wegfall der ausschüttungsgleichen Erträge entfällt die bisherige Veranlagungspflicht bei ausländischen thesaurierenden Fonds ab dem Steuerjahr 2018.

Die Teilfreistellung ist auch auf die Vorabpauschale anwendbar, sofern die Anforderungen für die Teilfreistellungen erfüllt sind.

Was müssen Sie tun?

  1. Vorbereitung auf die Abbuchung: Stellen Sie sicher, dass Anfang 2024 genügend Geld auf Ihrem Verrechnungskonto liegt, da die Steuer direkt von dort abgebucht wird. Überweisen Sie ggf. Ende 2023 einen ausreichenden Betrag.
  2. Freistellungsauftrag einrichten: Richten Sie einen Freistellungsauftrag für 2024 ein, um zu verhindern, dass die Steuer anfällt. Jede Person hat einen Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr für Kapitalerträge. Achten Sie darauf, dass die Summe für alle Banken zusammen gilt.

Wie viel Geld brauchen Sie für die Steuer?

  • Faustregel für Aktien-ETFs: Für 2023 können Sie sich merken, dass es pro 10.000 Euro Fondsvolumen um maximal 35 Euro Steuer geht. Ein Freistellungsauftrag von 125 Euro sollte ausreichen.
  • Rechner: Nutzen Sie unseren Rechner, um zu ermitteln, wie hoch die Vorabpauschale und die entsprechende Steuer sein können. Der Rechner gibt Ihnen eine sichere Orientierung.

Was passiert, wenn Sie es vergessen?

  • Mögliche Konsequenzen: Wenn Ihr Verrechnungskonto nicht ausreichend gedeckt ist, könnten Sie Dispo- oder Überziehungszinsen zahlen müssen, oder Ihr Depotanbieter kann die Steuer nicht abbuchen und meldet dies dem Finanzamt. In diesem Fall müssen Sie eine Steuererklärung für das betreffende Jahr abgeben und die Steuer nachzahlen.

Zusammenfassung:

Die Vorabpauschale ist eine wichtige Steuerkomponente für Anleger in ETFs und Fonds, die ab 2024 wieder stärker in den Fokus rückt. Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Verrechnungskonto ausreichend gedeckt ist oder einen Freistellungsauftrag einrichten. Nutzen Sie verfügbare Rechner und Ressourcen, um sich auf die anstehende Steuer vorzubereiten, und beachten Sie die Fristen und Anforderungen, um Sanktionen zu vermeiden. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, oder wenn Sie eine präzise Berechnung wünschen, ziehen einen Steuerberater zu Rate.


Wegfall der Bestandsschutzregelung und Einführung eines Freibetrages für Gewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen

Alle Fondsanteile gelten steuerlich zum 31. Dezember 2017 als verkauft und per 01. Januar 2018 steuerlich als wieder angeschafft. Somit sind auch die Wertsteigerungen der Anteile, die die Privatanleger vor 2009 gekauft haben (sogenannte bestandsgeschützte Alt-Anteile), ab 2018 steuerpflichtig. Allerdings soll ein Freibetrag von insgesamt 100.000 Euro pro Privatanleger für die ab 1. Januar 2018 entstehenden Kursgewinne die Aufhebung des Bestandsschutzes mildern. Voraussetzung für den Erhalt des Freibetrages ist somit das Halten der bestandsgeschützten Alt-Anteile über den 31. Dezember 2017 hinaus, d.h. bei tatsächlicher Veräußerung und Neuanschaffung vor dem 31. Dezember 2017 kann der Freibetrag nicht genutzt werden. Die Geltendmachung des Freibetrages erfolgt im Rahmen der jährlichen steuerlichen Veranlagung beim Finanzamt.

Im Zusammenhang mit der fiktiven Veräußerung der Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 wird auch ein fiktiver Veräußerungsgewinn (inkl. Berücksichtigung des Zwischengewinnes und akkumulierter ausschüttungsgleicher Erträge) errechnet. Die daraus resultierenden steuerpflichtigen Beträge unterliegen jedoch nicht sofort der Besteuerung, sondern werden erst bei der tatsächlichen Veräußerung der Fondsanteile im Rahmen der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses berücksichtigt.


Abstandnahme vom Steuerabzug

Zur Abstandnahme von der Besteuerung der Ausschüttung, der Vorabpauschale sowie des Veräußerungsgewinnes kann der Anleger sämtliche für ihn geltenden Befreiungstatbestände geltend machen (z.B. Freistellungsauftrag, NV Bescheinigung). Des Weiteren wird die depotführende Bank ein vorhandenes Verlustverrechnungstopfguthaben (sonstiger Verlustverrechnungstopf) berücksichtigen.

Ab 2018 entstehende Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen können vom Privatanleger im Rahmen der Veranlagung beim Finanzamt gegen den im vorherigen Absatz genannten Freibetrag verrechnet werden. Ebenso führen Verluste aus diesen bestandsgeschützten Alt-Anteilen – soweit ein Antrag auf Bescheinigung gestellt wurde – zum Wiederaufleben eines bereits in Anspruch genommenen Freibetrages, wobei der festgestellte verbleibende Freibetrag maximal 100.000 Euro betragen kann. Die Geltendmachung erfolgt auch in diesem Fall über die Veranlagung beim Finanzamt über die Steuererklärung.


Steuertipp für ETF Anleger: Die 3x10-Strategie

Die 3x10-Strategie ist ein legaler Steuertrick, mit dem man beim Verkauf von ETFs Steuern sparen kann. Die Idee ist, dass man anstatt des FIFO-Prinzips (First in, First out) das LIFO-Prinzip (Last in, First out) anwendet. Das bedeutet, dass man die Anteile des jüngsten ETFs zuerst verkaufst und die älteren Anteile erst später. Vorausgesetzt wird, dass die älteren Anteile einen höheren Wertzuwachs haben, als die jüngeren.

Dadurch verkauft man zunächst die Anteile mit geringeren Gewinnen und zahlt die Steuern zu einem späteren Zeitpunkt. Die ersparten Steuern können zu einer besseren Wertentwicklung des Depots führen, weil mehr Vermögen angelegt bleibt und damit höhere Gewinne erzielt werden können. Vorausgesetzt wird eine positive Wertentwicklung.

Legaler Steuertrick beim ETF-Verkauf

Es gibt zwei Varianten der 3x10-Strategie:

  • Variante 1: Alle paar Jahre den ETF wechseln

Bei dieser Variante wechselt man ab und zu den ETF, z.B. alle zehn Jahre. So legt man im Laufe der Jahre klar abgrenzbare Tranchen in Form eines jeweils anderen ETF an. In der Verkaufsphase kann man dann ganz einfach zuerst die Anteile am jüngsten ETF verkaufen, während die älteren ETFs im Depot verbleiben.

  • Variante 2: Depotübertrag ins Zweitdepot

Bei dieser Variante muss man erst bei der Auszahlung tätig werden. Um das FIFO-Prinzip zu umgehen, benötigt man ein Zweitdepot. Dieses kann man zum Beispiel bei einem anderen Depotanbieter eröffnen. Hat man ein Zweitdepot eröffnet, überträgt man nun die Anzahl an Anteilen, die man nicht verkaufen möchte, auf das Zweitdepot. Denn: Beim Depotübertrag gilt ebenfalls das FIFO-Prinzip. Es werden also zuerst die ältesten Anteile übertragen. Im Erstdepot verbleiben die jüngsten Anteile, die man nun ganz einfach verkaufen kann.

Die 3x10-Strategie hat einige Vorteile:

  • Man kann Steuern sparen.
  • Man kann mehr ETF-Anteile im Depot belassen, was zu einer besseren Wertentwicklung führen kann.
  • Der Steuertrick ist einfach anzuwenden.

Es gibt aber auch einige Nachteile zu beachten:

  • Der Steuertipp funktioniert nur, wenn die aktuellen Steuerregeln nicht geändert werden.
  • Bei der Variante 1 musst man beim Ansparen schon etwas mehr Aufwand betreiben.
  • Bei der Variante 2 kann es beim Depotübertrag zu Verzögerungen kommen.

Weitere Überlegungen:

  • Der Steuertrick ist besonders sinnvoll für Anleger, die langfristig investieren. Je länger die ETF-Anteile im Depot liegen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen Wertzuwachs erzielen.
  • Der Steuertipp ist auch für Anleger sinnvoll, die noch einen nicht ausgeschöpften Freibetrag für Kapitalerträge haben. Wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft wird, ist die Steuerersparnis durch die 3x10-Strategie geringer.
  • Die Strategie ist nicht sinnvoll für Anleger, die ihr Geld in absehbarer Zeit brauchen. Wenn die ETFs verkauft werden, fallen die Steuern auf die Gewinne sofort an.

Tipp: Berechnen Sie die Rendite von Fonds und Sparplänen mit unserem Fondsrechner.

Steuerersparnis

Die Steuerersparnis bei der Auszahlung nach dem LIFO-Prinzip ist deutlich höher als bei der Auszahlung nach dem Fifo-Prinzip. Diese Steuerersparnis entsteht dadurch, dass man die Anteile mit dem größten Wertzuwachs erst später verkauft. Dadurch muss man weniger Gewinne versteuern. Natürlich ist die Steuerersparnis von vielen Faktoren abhängig, zum Beispiel von der Höhe der Einzahlungen, der Entwicklung des ETFs und der Höhe der Steuern.

  • Die Steuern werden nur gestundet. In Zukunft müssen die Gewinne aus den Anteilen, die erst später verkauft werden, ebenfalls versteuert werden.
  • Es ist keine Steuerhinterziehung. Der Steuertipp ist legal und entspricht den Steuerregeln.
  • Die Steuerstrategie funktioniert auch mit thesaurierenden ETFs.
  • Es sollte kein Nachteil, unterschiedliche Aktien-ETFs zu besitzen. Der Aufwand, einen neuen ETF zu finden, ist gering.
  • Das Risiko sollte nicht steigen, wenn mehrere Indizes bespart werden.
  • Es ist möglich, alle zehn Jahre ein neues Depot zu eröffnen und dort einen neuen ETF zu besparen.
  • Die 3x10-Strategie ist ein guter Mittelweg zwischen maximalem Ertrag und minimalem Aufwand.

Insgesamt ist die 3x10-Steuerstrategie eine sinnvolle Möglichkeit, Steuern beim Verkauf von ETFs zu sparen. Sie ist relativ einfach anzuwenden und kann eine erhebliche Steuerersparnis bringen.


Mehr Infos siehe auch Investmentfonds


Noch mehr hilfreiche Steuerrechner


Rechtsgrundlagen zum Thema: ETF

UStAE 
UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStAE 12.11. Schwimm- und Heilbäder, Bereitstellung von Kureinrichtungen

UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStAE 12.11. Schwimm- und Heilbäder, Bereitstellung von Kureinrichtungen

UStR 
UStR 25. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen

BGB 556b 566c 566d 566e 578a

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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