Zinserträge auf Rentennachzahlungen sind Kapitaleinkünfte

Werden Renten nachgezahlt und hierfür von der Deutschen Rentenversicherung Zinsen fällig, sind diese Einkünfte aus Kapitalvermögen.

BMF, Schr. v. 04.07.2016, BStBl 2016 I, S. 645