Werden Renten nachgezahlt und hierfür von der Deutschen Rentenversicherung Zinsen fällig, sind diese Einkünfte aus Kapitalvermögen.
BMF, Schr. v. 04.07.2016, BStBl 2016 I, S. 645
Werden Renten nachgezahlt und hierfür von der Deutschen Rentenversicherung Zinsen fällig, sind diese Einkünfte aus Kapitalvermögen.
BMF, Schr. v. 04.07.2016, BStBl 2016 I, S. 645