Zusammenfassung der Stellungnahme des Deutschen Steuerberaterverbands zur Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert in seiner Stellungnahme an die EU-Kommission die Abschaffung der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Der DStV argumentiert, dass die Anzeigepflicht sich als unwirksames Instrument im Kampf gegen aggressive Steuerplanung erwiesen hat und Steuerberater unzumutbar belastet.

Kernpunkte der Stellungnahme:

  • Die Anzeigepflicht zwingt Steuerberater in einen unvereinbaren Konflikt zwischen ihrer Schweigepflicht gegenüber Mandanten und ihrer Meldepflicht gegenüber den Behörden.
  • Die Pflicht hat ihr erklärtes Ziel der Bekämpfung von Steuervermeidung nicht erreicht.
  • Die EU-Kommission sollte die Anzeigepflicht im Rahmen ihrer Bemühungen um Bürokratieabbau und Verwaltungslastenreduzierung abschaffen.

Die Position des DStV wird durch folgende Argumente gestützt:

  • Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass die Anzeigepflicht in der Praxis unwirksam war.
  • Die Pflicht ist für Steuerberater und ihre Mandanten kostspielig und zeitaufwändig.
  • Es gibt keine Beweise dafür, dass die Pflicht Steuervermeidung abgeschreckt hat.

Der DStV fordert die EU-Kommission auf, eine mutige Entscheidung zu treffen und die Anzeigepflicht abzuschaffen.

Zusätzlich zu den in der Zusammenfassung enthaltenen Informationen möchte ich noch folgendes hinzufügen:

  • Die Anzeigepflicht beruht auf der Prämisse, dass sie für das Funktionieren des Binnenmarktes notwendig ist. Eine unwirksame Meldepflicht ist jedoch das Gegenteil von notwendig. Sie ist unnötig.
  • Die EU-Kommission prüft derzeit die DAC-Richtlinie, die Grundlage für die Anzeigepflicht ist. Die Stellungnahme des DStV ist Teil dieses Überprüfungsprozesses.

Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission der Empfehlung des DStV folgen und die Anzeigepflicht abschaffen wird.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient lediglich der Information und stellt keine Steuerberatung dar. Bei Fragen zu den spezifischen Gegebenheiten Ihres Falls sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.