Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Körperschaftsteuer

 

Steuermesszahl beträgt 3,5 vom Hundert
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15%
 
Gewinn gemäß Körperschaftsteuergesetz
(Verlust mit Minusvorzeichen)
(§ 7 Gewerbesteuergesetz)
 Euro
 
Hinzurechnungen
§ 8 Gewerbesteuergesetz

Entgelten für Schulden (Kreditzinsen), Renten und dauernde Lasten,
Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters
 Euro
 
20% Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung
von beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
die im Eigentum eines anderen stehen
 Euro
 
Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung
der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
die im Eigentum eines anderen stehen
 Euro
 
Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen)  Euro
 
andere Hinzurechnungen   Euro
 
Kürzungen
§9 Gewerbesteuergesetz
Hinweis: Bitte ohne Minusvorzeichen eingeben
 Euro
 
Hebesatz
Gewerbesteuerhebesätze
%
 


Unternehmergesellschaft

Autor: Rolf Broichhagen
Information

1. Einführung

Die Unternehmergesellschaft (umgangssprachlich als Mini-GmbH bezeichnet) wurde zum 01.11.2008 im Rahmen der Reform des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Rechtsformvariante der GmbH geschaffen.

Ziel war es, Existenzgründern die Gründung einer GmbH zu erleichtern und das Ausweichen auf die Limited Company abzuschwächen. Rechtsgrundlage ist § 5a GmbHG.

Die Unternehmergesellschaft weist gegenüber der "großen" GmbH, der "GmbH im Allgemeinen", die im Folgenden genannten Besonderheiten auf:

2. Stammkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt wenigstens 1,00 EUR, darf aber auch darüber liegen, d.h. eine Unternehmergesellschaft kann mit einem Stammkapital von 1,00 - 24.999,00 EUR gegründet werden. Nach der gesetzlichen Definition ist jede GmbH, die mit einem geringeren Stammkapital als die allgemeine GmbH gegründet wird (also unter 25.000,00 EUR), eine "Mini-GmbH".

Sacheinlagen sind nicht möglich. Damit die Unternehmergesellschaft zur GmbH wachsen kann, muss das (betriebsnotwendige) Kapital, also die Einlage, jährlich aufgestockt werden. Der Unternehmer muss ein Viertel des jährlichen Gewinns "zurücklegen" (eine Rücklage in der Bilanz bilden, §§ 242, 264 HGB). Diese Pflicht trifft ihn solange, bis er das Stammkapital seiner Gesellschaft auf einen Betrag von 25.000,00 EUR aufgestockt hat. Dann kann die Gesellschaft auch förmlich in eine GmbH umgewandelt werden. Ein Zwang dazu besteht allerdings nicht.

Anders als bei der GmbH im Allgemeinen darf die Anmeldung beim Regsitergericht erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist.

3. Aufstockung des Stammkapitals

Die Unternehmergesellschaft kann gemäß § 5a Abs. 5 GmbHGdurch Aufstockung des Stammkapitals auf mindestens 25.000,00 EUR bzw. mit der entsprechenden Handelsregistereintragung (§ 54 Abs. 3 GmbHG) in eine GmbH im Allgemeinen verwandelt werden. Dabei handelt es sich jedoch dann nicht um eine Umwandlung im Sinne des Umwandlungsgesetzes.

Die GmbH im Allgemeinen kann jedoch umgekehrt nicht durch Absenkung des Stammkapitals in eine Unternehmergesellschaft verwandelt werden. Die Besonderheiten gelten nur für neu gegründete Gesellschaften.

Die Unternehmergesellschaft kann wie die GmbH im Allgemeinen Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft werden, so z.B. bei der GmbH & Co. KG.

4. Rücklage

Die Gesellschaft hat gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG in ihrer Bilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die jeweils ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist.

Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/6140) soll dadurch sichergestellt werden, dass diese Form der GmbH, die möglicherweise mit einem sehr geringen Stammkapital gegründet worden ist, durch Thesaurierung innerhalb einiger Jahre eine höhere Eigenkapitalausstattung erreicht. Da Gesellschafter und Geschäftsführer vielfach identisch sind, ist ohnehin davon auszugehen, dass der Geschäftsführer seinen notwendigen Lebensunterhalt über sein Geschäftsführergehalt bestreiten kann. Es ist deshalb vertretbar, die Gewinnausschüttung in den ersten Jahre zu beschränken.

Ein Verstoß gegen diese Vorgabe zieht die Nichtigkeit der Feststellung des Jahresabschlusses (nach § 256 AktG analog) nach sich - die wiederum die Nichtigkeit des Gewinnverwendungsbeschlusses zur Folge hat (§ 253 AktG). Aus der Nichtigkeit des Feststellungs- und des Gewinnverwendungsbeschlusses resultieren bürgerlich-rechtliche Rückzahlungsansprüche gegen die Gesellschafter. Ferner macht der Geschäftsführer sich haftbar (§ 43 GmbHG).

Diese Rücklage darf nur für die in § 5a Abs. 3 S. 2 Nrn. 1 - 3 GmbHG aufgeführten Zwecke verwendet werden.

5. Rechtsformzusatz

Das Publikum darf nicht darüber getäuscht werden, dass es sich um eine Gesellschaft handeln könnte, die möglicherweise mit sehr geringem Gründungskapital ausgestattet ist.

Die Unternehmergesellschaft muss gemäß § 5a Abs. 1 GmbHG in der Firma einen anderen Rechtsformzusatz als die normale Gesellschaft mit beschränkter Haftung wählen und zwar "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder die Abkürzung "UG (haftungsbeschränkt)". Diese beiden Rechtsformzusatzvarianten sind zwingend, eine Abkürzung des Zusatzes "(haftungsbeschränkt)" ist nicht zulässig.

6. Notarkosten

Auch bei der Unternehmergesellschaft entstehen Kosten dadurch, dass die Gründung zwingend über den Notar erfolgen muss. Allerdings gibt es für die Unternehmergesellschaft auch hier einen Vorteil gegenüber der großen Schwester GmbH.

Es bedarf zwar einer notariellen Beurkundung. aber wenn die Unternehmergesellschaft von nicht mehr als 3 Gesellschaftern und mit nur einem Geschäftsführer gegründet wird, sind Aufwand und Kosten deutlich geringer als bei einer GmbH-Gründung, weil ein Musterprotokoll und eine Musteranmeldung verwendet werden kann.

7. Mustervertrag

Ein Mustervertrag bzw. die Musterprotokolle zur vereinfachten Gründung einer Unternehmergesellschaft finden sich in der Anlage zum GmbHG. Die Musterprotokolle bieten den Vorteil, dass 3 Dokumente in einem Formular zusammengesfasst sind, die sonst einzeln erstellt werden müssen, nämlich Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste. Von dem Wortlaut der Protokolle darf nicht abgewichen werden, es dürfen keine über das Protokoll hinausgehenden vom Gesetz abweichenden Bestimmungen getroffen werden, § 2 Abs. 1a) GmbHG.

8. Haftung

Die Haftung der Unternehmergesellschaft entspricht der Haftung der allgemeinen GmbH.

Siehe auch

Limited Company Wahl der Rechtsform

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Aktuelles Steuer- und Wirtschaftsrecht:


Steuer-Newsletter Newsletter + RSS-Feed Steuerrecht RSS Feed



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin