Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Körperschaftsteuer

 

Steuermesszahl beträgt 3,5 vom Hundert
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15%
 
Gewinn gemäß Körperschaftsteuergesetz
(Verlust mit Minusvorzeichen)
(§ 7 Gewerbesteuergesetz)
 Euro
 
Hinzurechnungen
§ 8 Gewerbesteuergesetz

Entgelten für Schulden (Kreditzinsen), Renten und dauernde Lasten,
Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters
 Euro
 
20% Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung
von beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
die im Eigentum eines anderen stehen
 Euro
 
Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung
der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
die im Eigentum eines anderen stehen
 Euro
 
Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen)  Euro
 
andere Hinzurechnungen   Euro
 
Kürzungen
§9 Gewerbesteuergesetz
Hinweis: Bitte ohne Minusvorzeichen eingeben
 Euro
 
Hebesatz
Gewerbesteuerhebesätze
%
 


Limited Company

Da die Gerichte aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit auch die Gründung einer europäischen Gesellschaftsform in Deutschland für zulässig erklärt haben, ist das britische Pendant zur deutschen GmbH in Deutschland als Gesellschaftsform wählbar.

Die Gesellschaft wird in Großbritannien gegründet und geführt. Anschließend wird der Verwaltungssitz nach Deutschland verlegt. Mit der Gründung wird in der Regel eine deutsche Firma beauftragt, die sich auf die Durchführung von Limited Gesellschaften für deutsche Kunden in Großbritannien spezialisiert hat. Anbieter sind im Internet zu finden. Angebotsversprechen und Leistungserfüllung sollten Sie sorgfältig prüfen.

Nach der Anmeldung in Großbritannien wird die deutsche Niederlassung der Limited durch einen Notar in das deutsche Handelsregister eingetragen.

Nachdem in Deutschland die Möglichkeit besteht, die Unternehmergesellschaft zu gründen, bietet sich die Limited für Existenzgründer nur bedingt an.

Dennoch bestehen bei der Gründung einer Limited u.a. folgende Vorteile:

  • geringes Stammkapital (Mindest-Stammkapital: 1 britisches Pfund = 1,40 EUR)

  • grundsätzlich keine persönliche Haftung der Gesellschafter

  • es kann mit der Gesellschaft jeder gesetzlich zulässige Zweck verfolgt werden

Die Limited ist in Deutschland sowohl geschäfts- als auch rechtsfähig. Die Organe einer Limited sind der oder die Geschäftsführer (director) und der Sekretär (company secretary), dessen Aufgaben allerdings nicht mit denen einer Sekretärin nach den in Deutschland üblichen Vorstellungen vergleichbar sind. Der Sekretär hat vor allem formale Aufgaben.

Veränderungen der Gesellschafterstruktur sind einmal jährlich bei dem britischen Handelsregister anzuzeigen.

Ähnlich wie bei der deutschen GmbH kann eine persönliche Haftung bei grober Sorgfaltspflichtverletzung oder strafrechtlicher Handlung der Gesellschafter begründet werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Gratis Steuertipps direkt in Ihr Postfach






Steuerberatung online

Nutzen Sie jetzt meine online Steuerberatung:



Empfehlungen:





Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


KI-Bot!

Willkommen beim Steuerbot (Beta-Version)!

Hallo! Der Steuerbot ist hier, um Ihre Steuerfragen kostenlos zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass der Steuerbot noch lernt und sich weiterentwickelt, daher kann es vorkommen, dass der Steuerbot nicht auf alles eine Antwort hat oder Fehler machen könnte. Aber keine Sorge, er gibt sein Bestes, um Ihnen so gut wie möglich zu helfen!


Wie kann Ihnen der Steuerbot helfen?

  • Allgemeine Steuerfragen: Stellen Sie Ihre Fragen und der Steuerbot gibt Ihnen Steuertipps.
  • Fragen zu Steuerabzügen: Der Steuerbot beantwortet auch Fragen zu spezifischen Steuerfreibeträgen etc.
  • Steuererklärung: Der Steuerbot beantwortet auch Fragen zur Steuererklärung.