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ElsterFormular online 2026: Archiv, Mein ELSTER, Steuererklärung online und moderne Alternativen

ElsterFormular online, Mein ELSTER und elektronische Steuererklärung 2026

ElsterFormular online ist heute vor allem ein Suchbegriff für den Umstieg von der alten ElsterFormular-Software auf Mein ELSTER. Das frühere ElsterFormular war keine reine Online-Anwendung, sondern eine kostenlose Desktop-Software der Finanzverwaltung. Für aktuelle Steuerjahre ist ElsterFormular jedoch eingestellt.

Für die elektronische Steuererklärung nutzen Sie heute regelmäßig Mein ELSTER, eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle, eine Online-Steuererklärung oder die elektronische Übermittlung durch einen Steuerberater.

Kurzüberblick 2026: ElsterFormular wurde letztmalig für Steuererklärungen und Steueranmeldungen des Jahres 2019 bereitgestellt. Für aktuelle Erklärungen stehen Mein ELSTER, Belegabruf, Belegnachreichung, elektronische Bescheiddaten, MeinELSTER+ und moderne Steuersoftware zur Verfügung.

Steuererstattung online berechnen

Eine Steuererklärung lohnt sich häufig, wenn im Laufe des Jahres Lohnsteuer einbehalten wurde und zusätzliche Werbungskosten, Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Kinderbetreuungskosten oder außergewöhnliche Belastungen vorliegen.

Mit dem folgenden Rechner können Sie Ihre mögliche Steuererstattung überschlägig berechnen:

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.
Praxis-Tipp: Die tatsächliche Erstattung hängt vom Einzelfall ab. Besonders häufig wirken sich Fahrtkosten, Homeoffice, Fortbildung, doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel, Versicherungen, Spenden und Handwerkerleistungen aus.

Infografik: Von ElsterFormular zu Mein ELSTER in 6 Schritten

1. Archiv erkennen ElsterFormular ist nur noch für alte Daten und historische Hinweise relevant.
2. Zugang einrichten Mein-ELSTER-Konto registrieren und Zertifikat beziehungsweise sicheren Login nutzen.
3. Formular wählen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, EÜR, Gewerbesteuer, Feststellung oder Antrag auswählen.
4. Daten übernehmen Belegabruf, Vorjahresdaten, Lohnsteuerdaten und Versicherungsbeiträge kontrollieren.
5. Online senden Erklärung prüfen, Plausibilitätsprüfung durchführen und elektronisch übermitteln.
6. Bescheid prüfen Bescheiddaten vergleichen, Abweichungen prüfen und Einspruchsfrist beachten.

Was war ElsterFormular?

ElsterFormular war ein kostenloses Steuerprogramm der Finanzverwaltung. Es wurde lokal auf dem Computer installiert und diente der elektronischen Erstellung und Übermittlung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen an das Finanzamt.

Das Programm bildete viele Steuerformulare optisch ähnlich wie Papierformulare ab und enthielt Hilfetexte, Plausibilitätsprüfungen, Steuerberechnungen, Datenübernahmen aus dem Vorjahr sowie Funktionen zur elektronischen Übermittlung.

Früher: ElsterFormular als installierte Desktop-Software
Heute: Mein ELSTER, Steuersoftware, Online-Steuererklärung oder Steuerberater

Warum ElsterFormular nicht mehr aktuell ist

ElsterFormular wird für aktuelle Steuerjahre nicht mehr weiterentwickelt. Die Finanzverwaltung hat die elektronischen Steuerverfahren auf Mein ELSTER und moderne Schnittstellen umgestellt. Dadurch stehen Formulare, Benutzerkonto, Posteingang, Belegabruf, Belegnachreichung und elektronische Bescheiddaten zentral im Online-Portal zur Verfügung.

ElsterFormular früher Mein ELSTER heute
Installation einer Software auf dem PC. Browserbasierte Nutzung über das Online-Finanzamt.
Programmupdates mussten lokal installiert werden. Formulare und Funktionen werden zentral bereitgestellt.
Archivierte Dateien und lokale Vorjahresdaten. Benutzerkonto, Entwürfe, Belegabruf und Posteingang im Portal.
Komprimierte Steuererklärung und Übertragungsprotokoll. Authentifizierte elektronische Übermittlung ohne zusätzlichen Papierausdruck.
Begrenzte digitale Kommunikation mit dem Finanzamt. Anträge, Einsprüche, Belegnachreichung und sonstige Nachrichten online möglich.
Wichtig: Für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2020 sollten Sie ElsterFormular nicht mehr verwenden. Nutzen Sie für aktuelle Steuerjahre Mein ELSTER, Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle oder steuerliche Beratung.

Datenexport und Wechsel zu Mein ELSTER

Wer noch alte ElsterFormular-Dateien besitzt, sollte diese sichern und prüfen, ob eine Datenübernahme in Mein ELSTER oder in eine aktuelle Steuersoftware möglich ist. Alte Daten können hilfreich sein, um Stammdaten, Vorjahreswerte und wiederkehrende Angaben schneller zu erfassen.

Vor dem Wechsel

  • alte ElsterFormular-Dateien sichern,
  • Übermittlungsprotokolle aufbewahren,
  • Steuerbescheide der Vorjahre bereithalten,
  • Steuer-ID und Steuernummer prüfen,
  • zuständiges Finanzamt kontrollieren.

In Mein ELSTER

  • Benutzerkonto registrieren,
  • Zertifikat beziehungsweise Login einrichten,
  • Belegabruf freischalten,
  • richtiges Formularjahr auswählen,
  • Entwurf vor Versand prüfen.

Moderne Alternativen zu ElsterFormular

Welche Alternative zu ElsterFormular sinnvoll ist, hängt vom Umfang und von der Schwierigkeit Ihrer Steuererklärung ab.

Mein ELSTER

  • offizielles Online-Portal der Finanzverwaltung,
  • kostenlos nutzbar,
  • elektronische Übermittlung an das Finanzamt,
  • Belegabruf und Belegnachreichung,
  • gut für Nutzer mit steuerlichem Grundwissen.

Online-Steuererklärung

  • geführte Eingabe Schritt für Schritt,
  • verständlicher als reine Formularansicht,
  • Hinweise auf typische Steuervorteile,
  • komfortabel für Arbeitnehmer und Familien,
  • elektronische Übermittlung möglich.

Steuerberater

  • fachliche Prüfung komplexer Sachverhalte,
  • Vermietung, Selbstständigkeit und Ausland,
  • Umsatzsteuer und EÜR,
  • Bescheidprüfung und Einspruch,
  • Fristenkontrolle und Kommunikation mit dem Finanzamt.

Zur modernen Online-Steuererklärung: Online-Steuererklärung.

Welche Formulare gibt es heute online?

Über Mein ELSTER stehen zahlreiche Steuerformulare, Anträge und Nachrichten elektronisch zur Verfügung. Die Auswahl hängt davon ab, ob Sie Privatperson, Unternehmer, Arbeitgeber, Verein, Kapitalgesellschaft oder Beteiligter einer Gemeinschaft sind.

Formular / Verfahren Typischer Nutzer Weitere Informationen
Einkommensteuererklärung Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter, Familien, Selbstständige. Einkommensteuererklärung
Anlage EÜR Freiberufler, Gewerbetreibende und kleine Unternehmen. Einnahmenüberschussrechnung
Umsatzsteuererklärung Unternehmer, Freiberufler, GmbH, Vereine mit steuerpflichtigen Umsätzen. Umsatzsteuererklärung
Umsatzsteuer-Voranmeldung Unternehmer mit monatlicher oder vierteljährlicher Voranmeldung. Umsatzsteuer-Voranmeldung
Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung Unternehmer mit Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Dauerfristverlängerung berechnen
Lohnsteuer-Anmeldung Arbeitgeber. Lohnsteuer-Anmeldung
Lohnsteuerbescheinigung Arbeitgeber. Lohnsteuerbescheinigung
Gewerbesteuererklärung Gewerbetreibende, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften. Gewerbesteuererklärung
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden. Zerlegung nach Betriebsstätten und Lohnsummen prüfen.
Körperschaftsteuererklärung GmbH, UG, Verein, Stiftung, Genossenschaft. Körperschaftsteuer berechnen
Feststellungserklärung GbR, Erbengemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft, Personengesellschaft. Gesonderte und einheitliche Feststellung prüfen.
Zusammenfassende Meldung Unternehmer mit bestimmten EU-Umsätzen. Zusammenfassende Meldung
Einspruch, Anträge und sonstige Nachrichten Alle Steuerpflichtigen. Einspruch, Fristverlängerung, Vorauszahlungsanpassung, Bankverbindung und Belegnachreichung.

Aktuelle Formulare: Alle Formulare in Mein ELSTER .

Wann ist die elektronische Übermittlung Pflicht?

Für viele Steuerarten und Steuerpflichtige ist die elektronische Übermittlung bereits seit Jahren Standard. Besonders Unternehmer und Arbeitgeber müssen die elektronische Abgabe streng beachten.

Erklärung / Anmeldung Elektronische Übermittlung Hinweis
Umsatzsteuer-Voranmeldung regelmäßig verpflichtend Monatlich oder vierteljährlich; Dauerfristverlängerung gesondert prüfen.
Lohnsteuer-Anmeldung regelmäßig verpflichtend Arbeitgeber müssen Anmeldung und Zahlung fristgerecht erledigen.
Anlage EÜR regelmäßig elektronisch Für viele Freiberufler und Gewerbetreibende verpflichtend.
Einkommensteuererklärung mit Gewinneinkünften regelmäßig elektronisch Bei selbständiger Arbeit, Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft prüfen.
Gewerbesteuererklärung regelmäßig elektronisch Für Gewerbebetriebe und Kapitalgesellschaften relevant.
Körperschaftsteuererklärung regelmäßig elektronisch Für GmbH, UG, Vereine und andere Körperschaften.
Härtefall: Bei unzumutbarer Härte kann das Finanzamt auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten. Der Antrag sollte vor Fristablauf gestellt und konkret begründet werden.

Belegabruf, Belegnachreichung und MeinELSTER+

Mein ELSTER bietet Funktionen, die ElsterFormular nur eingeschränkt oder gar nicht abbildete. Besonders relevant sind der Belegabruf, die Belegnachreichung und die digitale Belegverwaltung.

Funktion Was ist möglich? Praxis-Hinweis
Belegabruf Elektronisch übermittelte Daten abrufen und in die Erklärung übernehmen. Lohnsteuerbescheinigung, Versicherungsbeiträge, Rentendaten und Lohnersatzleistungen kontrollieren.
Belegnachreichung PDF-Dateien und E-Rechnungen zu Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt senden. Sinnvoll bei Rückfragen, hohen Beträgen oder erklärungsbedürftigen Sachverhalten.
Meine Belege Belege im ELSTER-Konto sammeln und organisieren. Das Hochladen allein ist noch keine automatische Übermittlung an das Finanzamt.
MeinELSTER+ Belege per App fotografieren, hochladen und später verwenden. Besonders nützlich für Handwerkerrechnungen, Spenden und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Steuererklärung mit einem Klick Automatische Erstellung einfacher Steuererklärungen. Ab Juli 2026 für einfache Fälle der Steuererklärung 2025 vorgesehen.

Weitere Informationen: ELSTER: Belegnachreichung und MeinELSTER+.

Funktionen von ElsterFormular – historischer Überblick

Auch wenn ElsterFormular nicht mehr eingesetzt wird, ist der Funktionsumfang für alte Daten, archivierte Erklärungen und die Entwicklung der elektronischen Steuererklärung weiterhin interessant.

Erstellung und Prüfung

  • Formularoberfläche in Anlehnung an Papierformulare,
  • Hilfefunktion entsprechend amtlicher Anleitungen,
  • Steuerberechnung auf Basis der eingegebenen Daten,
  • Plausibilitätsprüfung vor der Übermittlung,
  • Datenübernahme aus Vorjahren.

Übermittlung und Nachweise

  • elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt,
  • verschlüsselte Datenübertragung,
  • Ausdruck eines Übertragungsprotokolls,
  • komprimierte Steuererklärung in bestimmten Fällen,
  • Bescheiddatenvergleich.

Grenzen

  • keine Weiterentwicklung für aktuelle Jahre,
  • keine moderne Portalintegration,
  • begrenzte Belegverwaltung,
  • keine vollständige digitale Kommunikation wie in Mein ELSTER,
  • keine aktuelle Steuerrechts- und Formularpflege.

BFH-Rechtsprechung: Fehler, grobe Fahrlässigkeit und ELSTER

Elektronische Steuererklärungen sind steuerlich nicht „weniger verbindlich“ als Papiererklärungen. Wer eine elektronische Steuererklärung abgibt, muss die Angaben sorgfältig prüfen. Das gilt sowohl für Mein ELSTER als auch für frühere Erklärungen mit ElsterFormular.

In der Rechtsprechung ging es unter anderem um die Frage, ob ein bestandskräftiger Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen geändert werden kann, wenn steuermindernde Tatsachen erst nachträglich bekannt werden. Dabei ist § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO relevant: Eine Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen setzt unter anderem voraus, dass ihn kein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden trifft.

Thema Praktische Bedeutung
Grobes Verschulden Wer klare Formularfragen oder verständliche Hilfetexte ignoriert, riskiert eine Ablehnung späterer Änderungsanträge.
Elektronische Erklärung Die Abgabe per ELSTER entbindet nicht von der Pflicht, Angaben vollständig und richtig zu prüfen.
Unklare Programmführung Bei missverständlichen Formularen oder unklaren Hilfetexten kann im Einzelfall kein grobes Verschulden vorliegen.
Offenbare Unrichtigkeit Bei mechanischen Schreib-, Rechen- oder Übertragungsfehlern kann § 129 AO eine Korrektur ermöglichen.
Einzelfallprüfung Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hängt von den persönlichen Kenntnissen, der Erkennbarkeit des Fehlers und der konkreten Erklärung ab.
Praxis-Hinweis: Wer einen Fehler in einer elektronischen Steuererklärung bemerkt, sollte nicht nur die technische Eingabe prüfen, sondern auch die verfahrensrechtliche Korrektur: Einspruch, schlichte Änderung, § 129 AO, § 173 AO oder Berichtigung nach § 153 AO können je nach Verfahrensstand unterschiedlich relevant sein.

§ 129 AO und § 173 AO: Nicht verwechseln

Vorschrift Wann relevant? Beispiel
§ 129 AO Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass des Verwaltungsakts. Offensichtlicher Übertragungsfehler wird vom Finanzamt übernommen.
§ 173 AO Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen oder Beweismittel. Steuermindernde Tatsache wurde erst nach Bestandskraft geltend gemacht.
Einspruch Bescheid ist noch nicht bestandskräftig und Einspruchsfrist läuft. Finanzamt hat Werbungskosten nicht anerkannt oder Daten falsch übernommen.
§ 153 AO Nachträglich erkannte falsche oder unvollständige Erklärung mit möglicher Steuerverkürzung. Einnahmen wurden versehentlich nicht erklärt.

Weitere Informationen: Berichtigung von Steuererklärungen, Einspruch gegen Steuerbescheid und Steuerbescheid prüfen.

Mein ELSTER, Steuersoftware oder Steuerberater?

Mein ELSTER ist kostenlos und amtlich, aber stark formularorientiert. Eine Steuersoftware oder Online-Steuererklärung bietet häufig mehr Führung, Hinweise und Komfort. Ein Steuerberater ist sinnvoll, wenn die steuerliche Beurteilung schwierig ist oder hohe Risiken bestehen.

Lösung Geeignet für Grenzen
Mein ELSTER Steuerpflichtige mit einfachen bis mittleren Fällen und ausreichendem Steuerverständnis. Wenig steuerliche Führung; Eingaben müssen selbst fachlich geprüft werden.
Online-Steuererklärung Arbeitnehmer, Familien, Rentner und überschaubare Fälle. Bei komplexen Gestaltungen und Streitfällen begrenzt.
Steuersoftware Nutzer, die Interviewführung, Vorjahresvergleich und Komfort wünschen. Ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Steuerberater Vermietung, Selbstständigkeit, Ausland, GmbH, Umsatzsteuer, Einspruch, Schätzung. Kostenpflichtig, aber fachlich deutlich sicherer.

Weitere Informationen: Steuerprogramme im Vergleich, Steuererklärung mit Software und Steuerberaterkosten.

Häufige Fehler beim Umstieg von ElsterFormular zu Mein ELSTER

Technische Fehler

  • kein Mein-ELSTER-Konto rechtzeitig eingerichtet,
  • Zertifikat oder Passwort verloren,
  • falsches Formularjahr ausgewählt,
  • Übermittlung nicht endgültig versendet,
  • alte ElsterFormular-Dateien nicht gesichert.

Inhaltliche Fehler

  • Belegabruf ungeprüft übernommen,
  • Werbungskosten vergessen,
  • Anlage EÜR nicht übermittelt,
  • Vermietung nicht vollständig erklärt,
  • Umsatzsteuerwerte nicht abgestimmt.

Verfahrensfehler

  • Abgabefrist versäumt,
  • Belege nur gespeichert, aber nicht nachgereicht,
  • Bescheid nicht geprüft,
  • Einspruchsfrist übersehen,
  • Nachzahlung nicht fristgerecht bezahlt.

Checkliste für die elektronische Steuererklärung

  1. Mein-ELSTER-Zugang rechtzeitig einrichten.
  2. Zertifikat, Login und Passwort sicher speichern.
  3. Steuer-ID, Steuernummer und Finanzamt prüfen.
  4. Richtiges Formularjahr auswählen.
  5. Vorjahresbescheid und alte ElsterFormular-Daten sichern.
  6. Belegabruf einrichten und Daten kontrollieren.
  7. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ergänzen.
  8. Bei Vermietung Anlage V und Objektunterlagen vorbereiten.
  9. Bei Selbstständigkeit EÜR, Umsatzsteuer und Anlage S/G prüfen.
  10. Plausibilitätsprüfung durchführen.
  11. Steuerberechnung kontrollieren.
  12. Erklärung elektronisch übermitteln.
  13. Übermittlungsprotokoll speichern.
  14. Posteingang in Mein ELSTER regelmäßig prüfen.
  15. Steuerbescheid mit den erklärten Daten vergleichen.
  16. Einspruchsfrist beachten.

Downloads und Arbeitshilfen

Hilfe bei ELSTER und Steuerfragen

Bei technischen Fragen zu Mein ELSTER helfen die Hilfeseiten, der ELSTER-Support und die Hinweise im Online-Portal. Steuerliche Beratung erhalten Sie dagegen nicht durch die technische ELSTER-Hilfe, sondern durch einen Steuerberater oder eine andere zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Stelle.

Praxis-Hinweis: Trennen Sie technische und steuerliche Fragen. ELSTER hilft bei der elektronischen Übermittlung. Ob die Angaben steuerlich richtig, vollständig und optimal sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Beratung zur Steuererklärung mit Mein ELSTER

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung, bei der Nutzung von ELSTER-Daten, bei der Belegorganisation, bei der Prüfung des Steuerbescheids und bei Einsprüchen gegen fehlerhafte Bescheide.

Besonders sinnvoll ist eine steuerliche Prüfung bei Vermietung, selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Umsatzsteuer, Auslandssachverhalten, Renten, Abfindungen, Kryptowährungen, Schätzungsbescheiden oder Rückfragen des Finanzamts.

FAQ zu ElsterFormular online und Mein ELSTER

Gibt es ElsterFormular online noch?

Nein. ElsterFormular war eine installierbare Desktop-Software und wird für aktuelle Steuerjahre nicht mehr genutzt. Heute verwenden Sie Mein ELSTER oder eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle.

Für welches Jahr war ElsterFormular letztmalig nutzbar?

ElsterFormular wurde letztmalig für Steuererklärungen und Steueranmeldungen des Jahres 2019 bereitgestellt.

Was ist die beste Alternative zu ElsterFormular?

Die kostenlose amtliche Alternative ist Mein ELSTER. Wer mehr Bedienkomfort und steuerliche Hinweise möchte, kann eine Online-Steuererklärung oder Steuersoftware verwenden. Bei komplexen Fällen ist ein Steuerberater sinnvoll.

Kann ich alte ElsterFormular-Daten übernehmen?

Eine Datenübernahme kann je nach Ausgangsdatei, Software und Jahr möglich sein. Alte Dateien, Protokolle und Vorjahresbescheide sollten deshalb gesichert werden.

Welche Formulare gibt es in Mein ELSTER?

In Mein ELSTER stehen unter anderem Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Feststellungserklärung, Anlage EÜR, Einspruch, Anträge und Belegnachreichung zur Verfügung.

Muss ich Belege mit Mein ELSTER mitschicken?

In vielen Fällen gilt die Belegvorhaltepflicht. Belege müssen nicht automatisch eingereicht, aber aufbewahrt und bei Anforderung elektronisch nachgereicht werden.

Was ist MeinELSTER+?

MeinELSTER+ ist eine App zur digitalen Belegverwaltung. Belege können fotografiert, hochgeladen und später für die Steuererklärung genutzt werden. Ab Juli 2026 ist zudem eine Steuererklärung mit einem Klick für einfache Fälle vorgesehen.

Kann ein Fehler in ELSTER als grobe Fahrlässigkeit gelten?

Ja. Elektronische Steuererklärungen entbinden nicht von der Pflicht zur sorgfältigen Prüfung. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hängt aber vom Einzelfall, der Erkennbarkeit des Fehlers und den konkreten Programmhinweisen ab.

Was ist der Unterschied zwischen § 129 AO und § 173 AO?

§ 129 AO betrifft Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten. § 173 AO betrifft nachträglich bekannt gewordene Tatsachen oder Beweismittel. Beide Vorschriften haben unterschiedliche Voraussetzungen.

Wann sollte ich statt Mein ELSTER einen Steuerberater nutzen?

Ein Steuerberater ist sinnvoll bei Vermietung, Selbstständigkeit, Umsatzsteuer, Auslandssachverhalten, Kryptowährungen, Abfindungen, Schätzungen, Einsprüchen oder wenn der Steuerbescheid vom erwarteten Ergebnis abweicht.

Weitere Informationen und Steuerrechner

Weitere hilfreiche Informationen:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Ob Mein ELSTER, Steuersoftware, Online-Steuererklärung oder Steuerberater sinnvoll ist, hängt von Steuerart, Einkünften, Komplexität, Abgabepflicht, Belegen, Fristen und dem konkreten Sachverhalt ab. Auch elektronische Steuererklärungen müssen fachlich vollständig und richtig sein.

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Rechtsgrundlagen zum Thema: Elsterformular

AEAO 
AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.





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