Elsterformular online

Elsterformular online – Steuererklärung mit ELSTER an das Finanzamt senden

Steuererklärung mit ELSTER

Mit dem früheren Programm ElsterFormular stellte die Finanzverwaltung eine kostenlose Software zur Verfügung, mit der Sie Ihre Steuererklärungen bzw. Steueranmeldungen am PC erstellen und die Daten verschlüsselt elektronisch an das Finanzamt übermitteln konnten.

Gut zu wissen: Eine Steuererklärung lohnt sich meist – Arbeitnehmer erhalten im Schnitt häufig mehr als 1.000 € an Steuern zurück.

Prüfen Sie Ihre mögliche Rückerstattung direkt online:

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(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

Wichtiger Hinweis: ElsterFormular wird seit 2020 nicht mehr weiterentwickelt. Letztmalig konnte damit die Steuererklärung für das Jahr 2019 erstellt werden.

Ab der Einkommensteuererklärung 2020 (Abgabe ab 2021) ist die Erstellung mit ElsterFormular nicht mehr möglich. Ihre bisherigen Daten können Sie jedoch nach Mein ELSTER oder in eine andere Steuersoftware übertragen. So müssen Sie viele Angaben nicht neu erfassen.

In ElsterFormular erfolgt der Datenexport über den Menüpunkt „Export“. Nach dem Export dauert es ca. 5–10 Minuten, bis die Datensätze in Mein ELSTER zur Verfügung stehen. Beim nächsten Login wird Ihnen der Import automatisch angeboten.


Wenn Sie auf eine komfortable, moderne Lösung umsteigen möchten, können Sie gerne meine online Steuererklärung nutzen.




Formulare

Steuererklärungen ab dem Jahr 2020 (abzugeben ab 2021) können nicht mehr mit ElsterFormular erstellt werden. Nutzen Sie stattdessen:

  • Mein ELSTER (Browseranwendung der Finanzverwaltung),
  • eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle oder
  • unsere online Steuererklärung.

Bereits seit 2005 gilt: Für nach dem 31.12.2004 endende Voranmeldungs- bzw. Anmeldungszeiträume müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen grundsätzlich elektronisch übermittelt werden. Ursprünglich stellte die Finanzverwaltung hierfür das Programm ElsterFormular bereit; heute erfolgt die Übermittlung über Mein ELSTER oder geeignete Buchhaltungs- und Steuersoftware.

Bei unzumutbarer Härte (z. B. fehlende technische Ausstattung) kann das Finanzamt auf Antrag ausnahmsweise Papier- oder Faxabgaben zulassen.

Hier finden Sie die Steuerformulare als PDF-Download.


Funktionen von ElsterFormular (historisch)

Auch wenn ElsterFormular nicht mehr eingesetzt wird, ist für das Verständnis der Entwicklung der elektronischen Steuererklärung interessant, welche Funktionen das Programm bot:

  • Formularoberfläche in der Optik der bekannten Papierformulare
  • Hilfefunktion entsprechend der amtlichen Anleitungen
  • Steuerberechnung auf Basis der eingegebenen Daten
  • Vorausgefüllte Steuererklärung (Abruf von elektronischen Bescheinigungen)
  • Datenübernahme aus dem Vorjahr
  • Plausibilitätsprüfung vor und bei der Übermittlung
  • Anzeige der Bescheiddaten und Vergleich mit den übermittelten Werten
  • Sichere, verschlüsselte Datenübertragung über das Internet (hybride Verschlüsselung mit RSA und 3DES)
  • Online-Updates der Software über gesicherte SSL-Verbindung
  • Papierlose Abgabe der Steuererklärung (bei Nutzung eines elektronischen Zertifikats nach Registrierung in Mein ELSTER)
  • Ausdruck einer komprimierten Steuererklärung (nur bei Jahressteuern)
  • Ausdruck eines Übertragungsprotokolls
  • Einsatz auch ohne zugeteilte Steuernummer
    Hinweis: Für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen war eine Steuernummer jedoch erforderlich.
  • Screenreader-Modus für sehbehinderte Anwender

Aktuelle Fragen (Mein ELSTER)

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in den FAQ der Finanzverwaltung.


Hinweise zu Fehlern, grober Fahrlässigkeit und BFH-Rechtsprechung

Bei der Frage, ob die Unterlassung bestimmter Angaben in einer Steuererklärung auf grobes Verschulden, ein entschuldbares Versehen oder einen entschuldbaren Rechtsirrtum zurückgeht, wird steuerlich nicht zwischen Papiererklärung und elektronischer Erklärung (z. B. über ElsterFormular) unterschieden.

Auch bei Nutzung von ElsterFormular konnten Steuerpflichtige anhand der Formularoberfläche und der Hilfetexte alle relevanten Felder und Fragen einsehen. Der Umstand, dass in der komprimierten Steuererklärung nur die tatsächlich erfassten Daten gedruckt wurden, führt nicht automatisch dazu, dass grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen wäre.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Entscheidungen zu ElsterFormular (u. a. Az. VI R 9/12 und VI R 9/12, Parallelverfahren aus Hamburg) klargestellt:

  • Elektronische Steuererklärungen genießen keine Sonderstellung gegenüber Papiererklärungen bei der Prüfung, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  • Lässt der Steuerpflichtige die in ElsterFormular bereitgestellten Erläuterungen völlig ungenutzt, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden – vorausgesetzt, die Erläuterungen sind für Laien klar und verständlich.
  • Ob ein grobes Verschulden vorliegt, ist weiterhin im Einzelfall zu prüfen – unabhängig von der Form der Erklärung.

In Einzelfällen hat der BFH aber auch entschieden, dass kein grobes Verschulden vorliegt, wenn:

  • dem Steuerpflichtigen bei der Datenerfassung in der von der Finanzverwaltung bereitgestellten Software ein Eingabefehler unterläuft,
  • der Fehler sich innerhalb der Einspruchsfrist nicht aufdrängen musste und
  • das Finanzamt den offensichtlichen Fehler ungeprüft übernimmt – hier kann eine Berichtigung nach § 129 AO (offenbare Unrichtigkeit) in Betracht kommen.

In früheren Jahren wurde z. B. entschieden, dass das Nichtansetzen von Unterhaltsaufwendungen in einer mit ElsterFormular abgegebenen Erklärung im Einzelfall kein grobes Verschulden darstellte (Veranlagungszeitraum 2008).

Zusammengefasst gilt: ElsterFormular entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht. Wer Hinweise und Erläuterungen der Software ignoriert oder Angaben nicht prüft, riskiert, dass Änderungsanträge wegen grober Fahrlässigkeit scheitern.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Elsterformular

AEAO 
AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




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