Steuerformulare

Willkommen bei Steuerformulare

Steuerformulare online und zum Download: Hier finden Sie Steuerformulare nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zum kostenlosen Download.


Steuerformulare für Steuererklärungen

Steuerformulare erhalten Sie kostenlos in Papierform bei Ihrem Finanzamt oder als PDF Download.


Hinweis: Betriebliche Steuererklärungen müssen elektronisch eingereicht werden.


Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen sind ebenfalls Steuererklärungen und müssen monatlich bzw. vierteljährlich per ELSTER an das Finanzamt gemeldet werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur und zu einer kostenlosen Buchhaltungssoftware. Seit 2012 sind alle betrieblichen Steuererklärungen per ELSTER an das Finanzamt zu übertragen.

Steuererklärungen ab dem Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2021) können nicht mehr in ElsterFormular erstellt werden. Sie können gerne meine online Steuererklärung nutzen.


Alternativ können Sie auch eine Steuersoftware nutzen. Vorteil ist, dass Sie auch gleich die Steuer berechnen können. Es gibt natürlich auch kostenlose Steuerrechner, mit denen Sie Ihre Steuer berechnen können. Ein gutes Steuerprogramm hilft Ihnen nicht nur dabei die Steuerformulare richtig auszufüllen, sondern hilft Ihnen auch Steuern zu sparen. Außerdem können Sie jederzeit ohne umständliche Berechnungen per "Knopfdruck" sich Ihre Steuern berechnen und anzeigen lassen.

Hinweis: Alle Steuerformulare sind grundsätzlich zu unterschreiben. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch mit ELSTER an das Finanzamt gesendet haben. Sie müssen also trotzdem die Steuererklärung bzw. das Datenblatt der ELSTER-Steuererklärung ausdrucken und unterschrieben an das Finanzamt senden. Bei einer elektronischen Signatur entfällt die eigenhändige Unterschrift.

Einkommensteuerformulare



PDF Steuerformulare für das Jahr 2021 zum downloaden:



PDF Steuerformulare für das Jahr 2020 zum downloaden:


Grundsteuerformmulare zum Download

Die Steuerformulare für die neue Feststellungserklärung des Grundsteuerwerts können Sie hier downloaden:










Wenn Sie ein oder mehrerer Grundstücke besitzen, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung und Abgabe dieser Feststellungserklärung und bieten Grundsteuer-Erfassungsbögen (PDF) zum Download an.

Download Erfassungsbögen für:

Wohngrundstücke

Nichtwohngrundstücke

Unbebautes Grundstück


Rechtsgrundlagen zum Thema: formular

AO 
AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden

AO § 87a Elektronische Kommunikation

AO § 119 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsakts

AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen

AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden

AO § 87a Elektronische Kommunikation

AO § 119 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsakts

AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen

UStAE 
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen

UStAE 12.1. Steuersätze (§ 12 Abs. 1 und 2 UStG)

UStAE 13b.4. Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen

UStAE 15.2a. Ordnungsmäßige Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

UStAE 15.15. Vorsteuerabzug bei Eingangsleistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Leistungen

UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen

UStAE 12.1. Steuersätze (§ 12 Abs. 1 und 2 UStG)

UStAE 13b.4. Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen

UStAE 15.2a. Ordnungsmäßige Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

UStAE 15.15. Vorsteuerabzug bei Eingangsleistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Leistungen

UStR 
UStR 42c. Begriff des Leistungsempfängers im Sinne des § 3b Abs. 3 bis 6 UStG

UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer

UStR 206. Vorsteuerabzug bei Eingangsleistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Leistungen

AEAO 
Zu § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden:

AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:

BGB 356

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Alle bereitgestellten Informationen und Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Steuerberatung im Einzelfall nicht ersetzen können. Für persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen empfehlen wir, sich direkt an uns zu wenden.




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