10. Bereinigung des Einkommens
10.1 Steuern und VorsorgeaufwendungenVom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene Vorsorgeauf-wendungen abzusetzen (Nettoeinkommen); zu den angemessenen Vorsorgeaufwendungen kann auch eine zusätzliche Altersvorsorge zählen.
Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherung nicht unterliegen, können für ihre Alters-vorsorge regelmäßig 20 % ihres Bruttoeinkommens aufwenden. Für eine zusätzliche Altersvorsorge können sie ebenso wie gesetzlich Rentenversicherte weitere 4 % (bei Elternunterhalt 5 %) ihres Bruttoeinkommens einsetzen. Ferner können bei Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, 20 % des oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegenden Einkommens als angemessene Altersversorgung aufgewendet werden.
Steuerzahlungen und -nachzahlungen sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, zu berücksichtigen (In-Prinzip). Bei Selbständigen kann auf den Zeitraum der Veranlagung abgestellt werden (Für-Prinzip). Grundsätzlich ist jeder gehalten, ihm zustehende Steuervorteile in Anspruch zu nehmen; hierzu gehört bei unstreitigem, freiwillig geleistetem oder tituliertem, aber nicht angegriffenem Unterhalt auch das Realsplitting (vgl. BGH FamRZ 2007, S. 793 f; BGH FamRZ 2007, S. 882 f; BGH FamRZ 2007, 1303). Ob im laufenden Jahr von der Möglichkeit der Eintragung eines Freibetrages Gebrauch zu machen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
10.2 Berufsbedingte Aufwendungen10.2.1 Für berufsbedingte Aufwendungen gilt Anm. A. 3 der Düsseldorfer Tabelle.
10.2.2 Als notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs können 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG) angesetzt werden. Ab dem 31. Entfernungskilometer kommt in der Regel eine Kürzung der Kilometerpauschale auf 0,20 EUR in Betracht.
10.2.3 Für die Ausbildungsvergütung eines Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, gilt Anm. A. 8 der Düsseldorfer Tabelle. Lebt das Kind im eigenen Haushalt, ist Anm. A. 3 der Düsseldorfer Tabelle anzuwenden.
10.3 KinderbetreuungDas Einkommen aus einer neben der Kinderbetreuung ausgeübten Erwerbstätigkeit kann um den notwendigen, konkret dargelegten Aufwand für die Betreuung des Kindes vermindert werden. Zum Aufwand für die Betreuung des Kindes zählen nicht die Kosten des Kindergartenbesuchs, diese sind Mehrbedarf des Kindes.
10.4 SchuldenSchulden können je nach den Umständen des Einzelfalls (Art, Grund und Zeitpunkt des Entstehens) das anrechenbare Einkommen vermindern. Die Abzahlung soll im Rahmen eines Tilgungsplans in angemessenen Raten erfolgen. Dabei sind die Belange von Unterhaltsgläubiger, Unterhaltsschuldner und Drittgläubiger gegeneinander abzuwägen. Unter Umständen besteht im Rahmen gesteigerter Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB die Obliegenheit zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens und Geltendmachung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen (BGH FamRZ 2005, 608; BGH FamRZ 2008, 497).
10.5 nicht besetzt 10.6 VermögensbildungVermögenswirksame Leistungen, die nicht unter Nr. 10.1 fallen, vermindern das Einkommen nicht. Zusatzleistungen des Arbeitgebers für die vermögenswirksame Anlage sind dem Bezieher zu belassen.
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Rechtsgrundlagen zum Thema: Unterhalt
EStGEStG § 3
EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen
EStG § 10
EStG § 12
EStG § 19
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
EStG § 32b Progressionsvorbehalt
EStG § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 50 Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
EStG § 50a Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
EStG § 52 Anwendungsvorschriften
EStG § 64 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
EStG § 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
EStG § 75 Aufrechnung
EStG § 76 Pfändung
EStR
EStR R 4.10 Geschenke, Bewirtung, andere die Lebensführung berührende Betriebsausgaben
EStR R 10.2 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten
EStR R 10.3 Versorgungsleistungen
EStR R 10.4 Vorsorgeaufwendungen (Allgemeines)
EStR R 10.9 Aufwendungen für die Berufsausbildung
EStR R 10.10 Schulgeld
EStR R 31. Familienleistungsausgleich
EStR R 32.13 Übertragung der Freibeträge für Kinder
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33a.3 Zeitanteilige Ermäßigung nach § 33a Abs. 3 EStG
EStR R 44b.2 Einzelantrag beim BZSt (§ 44b EStG)
EStR R 49.1 Beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
GewStG
GewStG § 2 Steuergegenstand
GewStG § 3 Befreiungen
GewStG § 4 Hebeberechtigte Gemeinde
GewStG § 28 Allgemeines
KStG 3 5 8
UStG
UStG § 3a Ort der sonstigen Leistung
AO
AO § 18 Gesonderte Feststellungen
AO § 53 Mildtätige Zwecke
AO § 54 Kirchliche Zwecke
AO § 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen
AO § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe
AO § 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung
AO Anlage 1 (zu § 60)
AO § 18 Gesonderte Feststellungen
AO § 53 Mildtätige Zwecke
AO § 54 Kirchliche Zwecke
AO § 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen
AO § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe
AO § 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung
AO Anlage 1 (zu § 60)
UStAE
UStAE 1.1. Leistungsaustausch
UStAE 1.5. Geschäftsveräußerung im Ganzen
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 1.9. Inland – Ausland
UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStAE 2.9. Beschränkung der Organschaft auf das Inland
UStAE 2.10. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen
UStAE 3.7. Vermittlung oder Eigenhandel
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 3a.6. Ort der Tätigkeit
UStAE 3a.11. Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen
UStAE 3a.12. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen
UStAE 4.8.1. Vermittlungsleistungen im Sinne des § 4 Nr. 8 und 11 UStG
UStAE 4.8.9. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen
UStAE 4.20.1. Theater
UStAE 4.20.2. Orchester, Kammermusikensembles und Chöre
UStAE 4.23.1. Beherbergung und Beköstigung von Jugendlichen
UStAE 4.24.1. Jugendherbergswesen
UStAE 10.2. Zuschüsse
UStAE 12.5. Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte, Museen usw.
UStAE 12.7. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStAE 12.8. Zirkusunternehmen, Schausteller und zoologische Gärten
UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStAE 12.11. Schwimm- und Heilbäder, Bereitstellung von Kureinrichtungen
UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 15.6. Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen
UStAE 15.12. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStAE 15.17. Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG
UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
UStAE 15a.6. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG
UStAE 1.1. Leistungsaustausch
UStAE 1.5. Geschäftsveräußerung im Ganzen
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 1.9. Inland – Ausland
UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStAE 2.9. Beschränkung der Organschaft auf das Inland
UStAE 2.10. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen
UStAE 3.7. Vermittlung oder Eigenhandel
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 3a.6. Ort der Tätigkeit
UStAE 3a.11. Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen
UStAE 3a.12. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen
UStAE 4.8.1. Vermittlungsleistungen im Sinne des § 4 Nr. 8 und 11 UStG
UStAE 4.8.9. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen
UStAE 4.20.1. Theater
UStAE 4.20.2. Orchester, Kammermusikensembles und Chöre
UStAE 4.23.1. Beherbergung und Beköstigung von Jugendlichen
UStAE 4.24.1. Jugendherbergswesen
UStAE 10.2. Zuschüsse
UStAE 12.5. Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte, Museen usw.
UStAE 12.7. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStAE 12.8. Zirkusunternehmen, Schausteller und zoologische Gärten
UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStAE 12.11. Schwimm- und Heilbäder, Bereitstellung von Kureinrichtungen
UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 15.6. Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen
UStAE 15.12. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStAE 15.17. Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG
UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
UStAE 15a.6. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG
GewStR
GewStR R 1.3 Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags
GewStR R 2.1 Gewerbebetrieb
GewStR R 2.4 Mehrheit von Betrieben
GewStR R 2.9 Betriebsstätte
GewStR R 7.1 Gewerbeertrag
GewStR R 35a.1 Reisegewerbebetriebe
UStR
UStR 1. Leistungsaustausch
UStR 5. Geschäftsveräußerung
UStR 6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStR 13. Inland – Ausland
UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStR 21a. Beschränkung der Organschaft auf das Inland
UStR 22. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen
UStR 26. Vermittlung oder Eigenhandel
UStR 34. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStR 36. Ort der Tätigkeit
UStR 39b. Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG
UStR 39c. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG
UStR 65. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
UStR 86. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen
UStR 99. Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime
UStR 106. Theater
UStR 107. Orchester, Kammermusikensembles und Chöre
UStR 117. Beherbergung und Beköstigung von Jugendlichen
UStR 118. Jugendherbergswesen
UStR 150. Zuschüsse
UStR 166. Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte, Museen usw.
UStR 168. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStR 169. Zirkusunternehmen, Schausteller und zoologische Gärten
UStR 170. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStR 171. Schwimm- und Heilbäder, Bereitstellung von Kureinrichtungen
UStR 183a. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer
UStR 203. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStR 208. Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG
UStR 217b. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG
KStR 5.7 5.13 8.2
GewStDV 5 6 8 25
AEAO
AEAO Zu § 15 Angehörige:
AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
AEAO Zu § 52 Gemeinnützige Zwecke:
AEAO Zu § 53 Mildtätige Zwecke:
AEAO Zu § 55 Selbstlosigkeit:
AEAO Zu § 56 Ausschließlichkeit:
AEAO Zu § 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen:
AEAO Zu § 59 Voraussetzung der Steuervergünstigung:
AEAO Zu § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe:
AEAO Zu § 67a Sportliche Veranstaltungen:
AEAO Zu § 68 Einzelne Zweckbetriebe:
AEAO Zu § 75 Haftung des Betriebsübernehmers:
AEAO Zu § 111 Amtshilfepflicht:
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger:
AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:
AEAO Zu § 197 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung:
AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:
HGB
§ 62 HGB Pflichten des Arbeitgebers; Fürsorgepflicht
§ 564 HGB Kosten für den Betrieb des Schiffes
ErbStG 13
ErbStR 2.2 7.4 10.6 13.5 13b.13
LStR
R 3.6 LStR Gesetzliche Bezüge der Wehr- und Zivildienstbeschädigten, Kriegsbeschädigten, ihrer Hinterbliebenen und der ihnen gleichgestellten Personen
R 9.11 LStR Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung
R 19.8 LStR Zu den nach § 19 Abs. 2 EStG steuerbegünstigten Versorgungsbezügen gehören auch:
R 39.4 LStR Lohnsteuerabzug bei beschränkter Einkommensteuerpflicht
BewG 121 152
EStH 3.7 3.44 4.2.2 4.8 4.10.1 4.10.12 10.2 12.6 15.5 15.6 15.9.2 15.10 16.1 21.4 22.1 31 32.9 32.13 32b 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b 50a.2
StbVV
§ 18 StBVV Geschäftsreisen
GewStH 2.1.4 2.1.5 2.8 2.9.1 2.9.3 7.1.1
KStH 4.5 8.2
LStH 3.6 3.11 3.12 9.1
ErbStH E.7.1 E.7.2 B.183.4
AStG 8
GrStG
§ 4 GrStG Sonstige Steuerbefreiungen
§ 5 GrStG Zu Wohnzwecken benutzter Grundbesitz
GrStR 12 14 18 21 22 25 26 38
StBerG
§ 4 StBerG Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
§ 23 StBerG Ausübung der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11, Beratungsstellen
§ 34 StBerG Berufliche Niederlassung, weitere Beratungsstellen
§ 44 StBerG Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
§ 67 StBerG Berufshaftpflichtversicherung
BGB 204 519 528 529 618 679 685 761 829 833 836 838 843 844 922 1021 1022 1041 1318 1360 1360a 1360b 1361 1420 1447 1469 1495 1569 1570 1571 1572 1573 1574 1575 1576 1577 1578 1578a 1578b 1579 1580 1581 1582 1583 1584 1585 1585a 1585b 1585c 1586 1586a 1586b 1601 1602 1603 1604 1605 1606 1607 1608 1609 1610 1610a 1611 1612 1612a 1612b 1612c 1613 1614 1615 1615a 1615b bis 1615k 1615l 1615m 1615n 1619 1629 1640 1649 1666 1688 1712 1751 1755 1770 1835a 1836c 1836d 1933 1963 1969 2141 2295 2333