Rentenlexikon

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Nachteilsausgleich für Mehrfacherziehung


Kindererziehende, die gleichzeitig zwei oder mehr Kinder unter 10 Jahren erziehen und deshalb nicht erwerbstätig sind, erhalten für jedes Jahr der Mehrfacherziehung außerhalb der Kindererziehungszeiten eine Gutschrift an Entgeltpunkten. Für Zeiten, in denen für den Versicherten oder die Versicherte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes für ein Kind mit entsprechenden Zeiten für ein anderes Kind zusammentreffen, werden 0,33 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Dies gilt für Zeiten ab 1992 und Erfüllung von 25 Jahren Wartezeit bis zum Rentenbeginn (Kinderberücksichtigungszeiten zählen mit).

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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