Rentenlexikon
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Pensionskasse
Die Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine Versorgungseinrichtung ähnlich einer Versicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Der wesentliche Unterschied zur Direktversicherung liegt darin, dass der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer bzw. die versorgungsberechtigte Arbeitnehmerin selbst Mitglied der Versorgungseinrichtung wird. Der Arbeitgeber leistet Beiträge, an denen sich die Arbeitnehmer beteiligen können. Die Pensionskassen unterliegen dabei strengen Anlagebeschränkungen: Nur ein begrenzter Teil der Anlagemittel kann in Aktien investiert werden. Damit wird das Risiko minimiert, gleichzeitig werden aber auch Gewinnmöglichkeiten eingeschränkt.