Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung verbindet Kapitalanlage und Versicherung. Die Beiträge werden dabei in der Regel mit einer garantierten Mindestverzinsung (z. Zt. 1,75 Prozent) angelegt. Hinzu können Überschussbeteiligungen kommen, die jedoch nicht garantiert sind. Private Rentenversicherungen haben im Allgemeinen ein eher geringes Risiko und mittlere Ertragschancen. Die Abschlusskosten werden auf die ersten fünf Jahre der Laufzeit verteilt. Private Rentenversicherungen eignen sich für jüngere sicherheitsbewusste Anlegerinnen und Anleger. Private Rentenversicherungen gehören zu den im Rahmen der Riester-Förderung förderfähigen Altersvorsorgeprodukten. Voraussetzung ist, dass sie die im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen und durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Zertifizierungsstelle) zertifiziert sind.