Rechtsstand: 1. Juli 2026
Grundsicherungsgeld-Rechner 2026: Antrag, Regelsätze und Leistungen berechnen
Berechnen Sie Ihre mögliche Grundsicherung für Arbeitsuchende – ehemals Bürgergeld beziehungsweise Hartz IV – und prüfen Sie Antrag, Regelsatz, Miete, Einkommen, Steuererstattung und Jobcenter-Bescheid.
Seit dem 1. Juli 2026 wird die bisherige Bürgergeld-Leistung als Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehungsweise Grundsicherungsgeld weitergeführt. Der Begriff Hartz IV ist rechtlich veraltet, bleibt aber als Suchbegriff verbreitet. Entscheidend sind heute die Regelungen im SGB II.
Grundsicherungsgeld berechnen
Mit dem Rechner können Sie überschlägig prüfen, wie hoch Ihr Anspruch auf Grundsicherungsgeld sein kann. Berücksichtigt werden insbesondere Regelbedarf, Partner, Kinder, Einkommen, Mehrbedarfe sowie Unterkunft und Heizung.
Hartz 4 Rechner
Hartz IV, Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld?
Hartz IV war die frühere Bezeichnung für Arbeitslosengeld II. Zum 1. Januar 2023 wurde Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzt. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende.
| Bezeichnung | Zeitraum / Bedeutung | Einordnung |
|---|---|---|
| Hartz IV / ALG II | bis Ende 2022 | rechtlich veraltet, aber als Suchbegriff weiterhin bekannt |
| Bürgergeld | 2023 bis 30.06.2026 | ehemalige Bezeichnung der Grundsicherung nach SGB II |
| Grundsicherungsgeld | seit 01.07.2026 | aktuelle Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende |
Regelbedarfe 2026
Die Regelbedarfe bleiben im Jahr 2026 unverändert. Sie decken pauschal den laufenden Lebensunterhalt, insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizstrom sowie persönliche Bedürfnisse.
| Person / Regelbedarfsstufe | Regelbedarf 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € | Regelbedarfsstufe 1 |
| Volljährige Partner | 506 € je Person | Regelbedarfsstufe 2 |
| 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt | 451 € | Regelbedarfsstufe 3 |
| Kinder 14 bis 17 Jahre | 471 € | altersabhängiger Regelbedarf |
| Kinder 6 bis 13 Jahre | 390 € | altersabhängiger Regelbedarf |
| Kinder 0 bis 5 Jahre | 357 € | altersabhängiger Regelbedarf |
Antrag stellen: online, persönlich oder schriftlich
Grundsicherungsgeld beantragen Sie beim zuständigen Jobcenter. Der Antrag ist grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden. Am schnellsten ist meist der Online-Antrag über das Benutzerkonto der Bundesagentur für Arbeit.
| Schritt | Was ist zu tun? | Typische Nachweise |
|---|---|---|
| 1. Konto anlegen | Bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden oder registrieren. | Benutzerkonto, Kontaktdaten |
| 2. Antrag ausfüllen | Angaben zu Bedarfsgemeinschaft, Wohnung, Einkommen und Vermögen erfassen. | Ausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge |
| 3. Nachweise hochladen | Belege direkt im Online-Antrag einreichen. | Mietkosten, Einkommen, Unterhalt, Vermögen |
| 4. Antrag absenden | Online übermitteln oder beim Jobcenter einreichen. | fehlende Nachweise nachreichen |
| 5. Bescheid prüfen | Regelsatz, Unterkunft, Einkommen und Mehrbedarfe kontrollieren. | Bescheid, Berechnungsbogen |
Miete, Heizung und Strom
Das Jobcenter berücksichtigt Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach Wohnort, Haushaltsgröße und örtlichen Richtwerten. Im ersten Jahr des Bezugs gelten Sonderregeln zur Unterkunft; Heizkosten müssen aber grundsätzlich angemessen sein.
| Kostenart | Übernahme durch Jobcenter? | Hinweis |
|---|---|---|
| Kaltmiete | ja, soweit angemessen | örtliche Mietobergrenze prüfen |
| Nebenkosten | ja, soweit angemessen | Betriebskostenabrechnung vorlegen |
| Heizkosten | ja, soweit angemessen | Heizkosten unterfallen nicht vollständig der Unterkunfts-Karenzlogik |
| Haushaltsstrom | nein, im Regelbedarf enthalten | Stromnachzahlungen übernimmt das Jobcenter grundsätzlich nicht |
| Mietkaution | möglich als Darlehen | vor Vertragsabschluss mit Jobcenter abstimmen |
Mehr dazu: Stromkosten berechnen.
Einkommen, Vermögen und Freibeträge
Grundsicherungsgeld erhalten nur hilfebedürftige Personen. Einkommen und verwertbares Vermögen der Bedarfsgemeinschaft werden berücksichtigt, soweit keine Freibeträge oder Ausnahmen greifen.
- Lohn und Gehalt,
- selbständige Einnahmen,
- Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld,
- Kindergeld, Unterhalt, Renten,
- Kapitalerträge und Steuererstattungen.
- Bargeld und Bankguthaben,
- Wertpapiere, Sparbriefe, Versicherungen,
- Kraftfahrzeuge, Schmuck, sonstige Sachen,
- Immobilien und Grundstücke,
- sonstige verwertbare Vermögenswerte.
Steuererklärung trotz Grundsicherung?
Auch bei Bezug von Grundsicherungsgeld kann eine Steuererklärung sinnvoll sein, etwa wenn im Jahr zuvor Lohnsteuer gezahlt wurde, Werbungskosten entstanden sind oder Ehegatten beziehungsweise Partner steuerlich gemeinsam veranlagt werden.
| Fall | Kann eine Steuererklärung sinnvoll sein? | Hinweis |
|---|---|---|
| Lohnsteuer wurde im Jahr einbehalten | ja | Erstattung möglich, wenn Werbungskosten oder Sonderausgaben berücksichtigt werden. |
| Bewerbungskosten / Fortbildungskosten | ja, im Einzelfall | Belege aufbewahren; Erstattung durch Jobcenter gegenrechnen. |
| keine steuerpflichtigen Einkünfte | meist nicht | Ohne Steuerabzug gibt es regelmäßig keine Einkommensteuererstattung. |
| Steuererstattung fließt während Leistungsbezug zu | Bescheid prüfen | Erstattung kann als Einkommen angerechnet werden. |
Steuer-Tipp: Steuererstattung und Jobcenter-Leistung zusammen prüfen. Eine Erstattung kann wirtschaftlich trotzdem sinnvoll sein, sollte aber dem Jobcenter mitgeteilt und im Bescheid korrekt berücksichtigt werden.
Steuererstattung und Anrechnung
Steuererstattungen können im SGB II als Einkommen berücksichtigt werden, wenn sie während des Leistungsbezugs zufließen. Maßgeblich ist regelmäßig der Zufluss. Prüfen Sie deshalb Bescheid, Zuflussmonat und Berechnungsbogen genau.
Arbeitsgelegenheiten und Ein-Euro-Jobs
Die früher als Ein-Euro-Jobs bekannten Arbeitsgelegenheiten heißen im SGB II Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Sie können zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit zugewiesen werden. Die Arbeiten müssen zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein.
| Thema | Einordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitsverhältnis | kein normales Arbeitsverhältnis | Arbeitsrechtliche Sonderregeln beachten. |
| Mehraufwandsentschädigung | zusätzlich zur Grundsicherung | Dient dem Ersatz von Mehraufwand, nicht als regulärer Arbeitslohn. |
| Steuer | grundsätzlich steuerfrei | SGB-II-Leistungen sind nach EStG steuerfrei. |
| Werbungskosten | regelmäßig kein Abzug | Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen sind steuerlich eingeschränkt. |
Existenzgründung aus der Grundsicherung
Wer aus dem Leistungsbezug heraus eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchte, kann unter Voraussetzungen Einstiegsgeld nach § 16b SGB II erhalten. Die Leistung ist eine Ermessensleistung des Jobcenters und soll helfen, Hilfebedürftigkeit zu überwinden.
- Businessplan,
- Rentabilitätsvorschau,
- Liquiditätsplan,
- Investitionsplan,
- fachkundige Stellungnahme,
- Gewerbeanmeldung oder steuerliche Erfassung.
- Tragfähigkeit der Geschäftsidee,
- hauptberufliche Selbständigkeit,
- Einnahmen- und Ausgabenprognose,
- Krankenversicherung,
- Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung,
- Anrechnung von Gewinn auf Grundsicherung.
Mehr dazu: Businessplan erstellen und fachkundige Stellungnahme.
Bescheid prüfen und Widerspruch
Der Grundsicherungsbescheid enthält Regelbedarf, Mehrbedarfe, Unterkunftskosten, Einkommen, Absetzbeträge, Vermögen und den Auszahlungsbetrag. Fehler können erhebliche finanzielle Folgen haben.
| Prüfpunkt | Typischer Fehler | Was tun? |
|---|---|---|
| Regelbedarf | falsche Regelbedarfsstufe | Haushalts- und Bedarfsgemeinschaft prüfen. |
| Kinder | falsches Alter oder Kindergeld falsch berücksichtigt | Geburtsdatum und Kindergeldabzug kontrollieren. |
| Miete | Unterkunftskosten gekürzt | Angemessenheit und Kostensenkungsverfahren prüfen. |
| Einkommen | Freibeträge nicht berücksichtigt | Brutto, Netto und Absetzbeträge vergleichen. |
| Steuererstattung | falscher Zuflussmonat | Kontoauszug und Bescheid abgleichen. |
| Leistungsminderung | Pflichten oder Anhörung unklar | Bescheid, Rechtsbehelfsbelehrung und Frist prüfen. |
Checkliste: Grundsicherungsgeld richtig beantragen
- Aktuelle Bezeichnung verwenden: Grundsicherungsgeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende.
- Zuständiges Jobcenter ermitteln.
- Antrag möglichst früh stellen; Leistungen gibt es grundsätzlich nicht unbegrenzt rückwirkend.
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel bereithalten.
- Mietvertrag, Nebenkosten, Heizkosten und Kontoauszüge sammeln.
- Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erfassen.
- Vermögen und Versicherungen vollständig angeben.
- Mehrbedarfe prüfen: Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung, Warmwasser, Ernährung.
- Steuererstattungen und sonstige Zuflüsse melden.
- Bescheid mit Berechnungsbogen kontrollieren.
- Bei Fehlern fristgerecht Widerspruch prüfen.
FAQ: Grundsicherungsgeld, Antrag und Steuer
Heißt Hartz IV heute noch Hartz IV?
Nein. Hartz IV ist ein veralteter Begriff. Die Leistung hieß ab 2023 Bürgergeld und seit 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld beziehungsweise Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 2026 einen Regelbedarf von 563 €. Partner erhalten jeweils 506 €. Für Kinder gelten altersabhängige Regelbedarfe von 357 €, 390 € oder 471 €.
Wer bekommt Grundsicherungsgeld?
Anspruch kann bestehen, wenn eine Person erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Maßgeblich sind Einkommen, Vermögen und Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft.
Wird die Miete übernommen?
Das Jobcenter berücksichtigt Unterkunft und Heizung, soweit die Kosten angemessen sind. Die konkreten Mietobergrenzen unterscheiden sich regional.
Übernimmt das Jobcenter Stromkosten?
Haushaltsstrom ist grundsätzlich im Regelbedarf enthalten. Stromnachzahlungen werden regelmäßig nicht zusätzlich übernommen.
Sind Grundsicherungsleistungen steuerpflichtig?
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II sind steuerfrei. Sie lösen regelmäßig keinen Progressionsvorbehalt aus.
Wird eine Steuererstattung angerechnet?
Ja, eine Steuererstattung kann als Einkommen im Zuflussmonat berücksichtigt werden. Prüfen Sie deshalb den Jobcenter-Bescheid und die Anrechnung genau.
Kann ich aus der Grundsicherung heraus gründen?
Ja, unter Voraussetzungen kann Einstiegsgeld nach § 16b SGB II für eine selbständige Tätigkeit gewährt werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Jobcenters.
Grundsicherung berechnen, Antrag vorbereiten und Bescheid prüfen
Ob ehemaliges Hartz IV, Bürgergeld oder neues Grundsicherungsgeld: Entscheidend ist, dass Antrag, Nachweise, Einkommen, Miete und Steuererstattungen korrekt berücksichtigt werden.
So vermeiden Sie Leistungslücken, falsche Anrechnungen und unnötige Rückforderungen.
Weitere hilfreiche Rechner und Themen
- Grundsicherung / Bürgergeld berechnen
- Stromkostenrechner
- Checkliste Steuererklärung
- Businessplan erstellen
- Fachkundige Stellungnahme
- Weitere Steuerrechner
Quellen und Rechtsstand
- BMAS, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Stand 01.07.2026: neue Grundsicherung löst Bürgergeld ab.
- Bundesregierung, Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Inkrafttreten wesentlicher Änderungen zum 01.07.2026.
- § 19 SGB II, Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 20 SGB II, Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts; Regelbedarf 2026 für Alleinstehende 563 €.
- BMAS, Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Regelbedarfe 2026: 563 €, 506 €, 451 €, 471 €, 390 €, 357 €.
- § 21 SGB II, Mehrbedarfe, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 22 SGB II, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Rechtsstand: 01.07.2026.
- Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsgeld: Wohnen und Miete; Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe, Strom im Regelbedarf enthalten.
- Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsgeld online beantragen; Antrag, Nachweise und Online-Übermittlung, Stand: 01.07.2026.
- § 11 SGB II, zu berücksichtigendes Einkommen, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 11b SGB II, Absetzbeträge und Erwerbstätigenfreibeträge, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 12 SGB II, zu berücksichtigendes Vermögen, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 16b SGB II, Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 16d SGB II, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 31a SGB II, Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen; Minderung des Grundsicherungsgeldes, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 31b SGB II, Beginn und Dauer der Minderung, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 3 Nr. 2 EStG, steuerfreie Sozialleistungen, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 32b EStG, Progressionsvorbehalt; SGB-II-Leistungen sind dort nicht als typische Progressionsleistung aufgeführt, Rechtsstand: 01.07.2026.