Rechtsstand: 1. Juli 2026

Grundsicherungsgeld-Rechner 2026: Antrag, Regelsätze und Leistungen berechnen

Grundsicherungsgeld Rechner 2026: ehemals Hartz IV und Bürgergeld

Berechnen Sie Ihre mögliche Grundsicherung für Arbeitsuchende – ehemals Bürgergeld beziehungsweise Hartz IV – und prüfen Sie Antrag, Regelsatz, Miete, Einkommen, Steuererstattung und Jobcenter-Bescheid.

Seit dem 1. Juli 2026 wird die bisherige Bürgergeld-Leistung als Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehungsweise Grundsicherungsgeld weitergeführt. Der Begriff Hartz IV ist rechtlich veraltet, bleibt aber als Suchbegriff verbreitet. Entscheidend sind heute die Regelungen im SGB II.

563 € Regelbedarf Für Alleinstehende und Alleinerziehende gilt 2026 ein Regelbedarf von 563 €.
Miete + Heizung Unterkunft und Heizung werden berücksichtigt, soweit sie angemessen sind.
Online-Antrag Antrag und Nachweise können online beim Jobcenter eingereicht werden.
Steuerfrei SGB-II-Leistungen sind einkommensteuerfrei, können aber mit anderen Einnahmen zusammenwirken.

Grundsicherungsgeld berechnen

Mit dem Rechner können Sie überschlägig prüfen, wie hoch Ihr Anspruch auf Grundsicherungsgeld sein kann. Berücksichtigt werden insbesondere Regelbedarf, Partner, Kinder, Einkommen, Mehrbedarfe sowie Unterkunft und Heizung.

Hartz 4 Rechner

Lebensumstände
Kaltmiete + Nebenkosten (mtl.)Euro
Heizkosten (mtl.)Euro

Mehrbedarf
Art der Behinderung
 
 
 
 
 
 
 
 

Einkommen
Erwerbseinkommen BruttoEuro
WerbungskostenEuro
Erwerbseinkommen NettoEuro
Sonstiges EinkommenEuro

Einkommen Partner
Erwerbseinkommen BruttoEuro
WerbungskostenEuro
Erwerbseinkommen NettoEuro
Sonstiges EinkommenEuro

Kinder
1. Kind Jahre
2. Kind Jahre
3. Kind Jahre
4. Kind Jahre
5. Kind Jahre
6. Kind Jahre
Achtung: Der Rechner ersetzt nicht den Bescheid des Jobcenters. Entscheidend sind die konkreten Verhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft, örtliche Mietobergrenzen, tatsächliche Heizkosten, Einkommen, Vermögen und Nachweise.

Hartz IV, Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld?

Hartz IV war die frühere Bezeichnung für Arbeitslosengeld II. Zum 1. Januar 2023 wurde Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzt. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Bezeichnung Zeitraum / Bedeutung Einordnung
Hartz IV / ALG II bis Ende 2022 rechtlich veraltet, aber als Suchbegriff weiterhin bekannt
Bürgergeld 2023 bis 30.06.2026 ehemalige Bezeichnung der Grundsicherung nach SGB II
Grundsicherungsgeld seit 01.07.2026 aktuelle Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Infografik zeigt die Bestandteile Regelbedarf, Mehrbedarf, Unterkunft und Einkommen. Regelbedarf z. B. 563 € Mehrbedarf z. B. Alleinerziehung Unterkunft Miete + Heizung Einkommen Anspruch = Bedarf der Bedarfsgemeinschaft − anrechenbares Einkommen Miete, Einkommen, Vermögen und Nachweise entscheiden über die konkrete Höhe.

Regelbedarfe 2026

Die Regelbedarfe bleiben im Jahr 2026 unverändert. Sie decken pauschal den laufenden Lebensunterhalt, insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizstrom sowie persönliche Bedürfnisse.

Person / Regelbedarfsstufe Regelbedarf 2026 Hinweis
Alleinstehende / Alleinerziehende 563 € Regelbedarfsstufe 1
Volljährige Partner 506 € je Person Regelbedarfsstufe 2
18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt 451 € Regelbedarfsstufe 3
Kinder 14 bis 17 Jahre 471 € altersabhängiger Regelbedarf
Kinder 6 bis 13 Jahre 390 € altersabhängiger Regelbedarf
Kinder 0 bis 5 Jahre 357 € altersabhängiger Regelbedarf
Praxis-Tipp: Prüfen Sie zusätzlich Mehrbedarfe, etwa bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung, kostenaufwändiger Ernährung oder dezentraler Warmwasserbereitung.

Antrag stellen: online, persönlich oder schriftlich

Grundsicherungsgeld beantragen Sie beim zuständigen Jobcenter. Der Antrag ist grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden. Am schnellsten ist meist der Online-Antrag über das Benutzerkonto der Bundesagentur für Arbeit.

Schritt Was ist zu tun? Typische Nachweise
1. Konto anlegen Bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden oder registrieren. Benutzerkonto, Kontaktdaten
2. Antrag ausfüllen Angaben zu Bedarfsgemeinschaft, Wohnung, Einkommen und Vermögen erfassen. Ausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge
3. Nachweise hochladen Belege direkt im Online-Antrag einreichen. Mietkosten, Einkommen, Unterhalt, Vermögen
4. Antrag absenden Online übermitteln oder beim Jobcenter einreichen. fehlende Nachweise nachreichen
5. Bescheid prüfen Regelsatz, Unterkunft, Einkommen und Mehrbedarfe kontrollieren. Bescheid, Berechnungsbogen

Miete, Heizung und Strom

Das Jobcenter berücksichtigt Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach Wohnort, Haushaltsgröße und örtlichen Richtwerten. Im ersten Jahr des Bezugs gelten Sonderregeln zur Unterkunft; Heizkosten müssen aber grundsätzlich angemessen sein.

Kostenart Übernahme durch Jobcenter? Hinweis
Kaltmiete ja, soweit angemessen örtliche Mietobergrenze prüfen
Nebenkosten ja, soweit angemessen Betriebskostenabrechnung vorlegen
Heizkosten ja, soweit angemessen Heizkosten unterfallen nicht vollständig der Unterkunfts-Karenzlogik
Haushaltsstrom nein, im Regelbedarf enthalten Stromnachzahlungen übernimmt das Jobcenter grundsätzlich nicht
Mietkaution möglich als Darlehen vor Vertragsabschluss mit Jobcenter abstimmen
Achtung: Unterschreiben Sie keinen neuen Mietvertrag, bevor das zuständige Jobcenter die Kostenübernahme zugesichert hat. Das gilt besonders bei Umzug, höherer Miete oder unter 25-jährigen Personen.

Mehr dazu: Stromkosten berechnen.

Einkommen, Vermögen und Freibeträge

Grundsicherungsgeld erhalten nur hilfebedürftige Personen. Einkommen und verwertbares Vermögen der Bedarfsgemeinschaft werden berücksichtigt, soweit keine Freibeträge oder Ausnahmen greifen.

Typisches Einkommen
  • Lohn und Gehalt,
  • selbständige Einnahmen,
  • Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld,
  • Kindergeld, Unterhalt, Renten,
  • Kapitalerträge und Steuererstattungen.
Typisches Vermögen
  • Bargeld und Bankguthaben,
  • Wertpapiere, Sparbriefe, Versicherungen,
  • Kraftfahrzeuge, Schmuck, sonstige Sachen,
  • Immobilien und Grundstücke,
  • sonstige verwertbare Vermögenswerte.
Vereinfachte Berechnungslogik: Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft = Regelbedarf + Mehrbedarf + angemessene Unterkunft und Heizung + einmalige Bedarfe, soweit bewilligt Auszahlungsanspruch = Gesamtbedarf − anrechenbares Einkommen − zu berücksichtigendes Vermögen

Steuererklärung trotz Grundsicherung?

Auch bei Bezug von Grundsicherungsgeld kann eine Steuererklärung sinnvoll sein, etwa wenn im Jahr zuvor Lohnsteuer gezahlt wurde, Werbungskosten entstanden sind oder Ehegatten beziehungsweise Partner steuerlich gemeinsam veranlagt werden.

Fall Kann eine Steuererklärung sinnvoll sein? Hinweis
Lohnsteuer wurde im Jahr einbehalten ja Erstattung möglich, wenn Werbungskosten oder Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Bewerbungskosten / Fortbildungskosten ja, im Einzelfall Belege aufbewahren; Erstattung durch Jobcenter gegenrechnen.
keine steuerpflichtigen Einkünfte meist nicht Ohne Steuerabzug gibt es regelmäßig keine Einkommensteuererstattung.
Steuererstattung fließt während Leistungsbezug zu Bescheid prüfen Erstattung kann als Einkommen angerechnet werden.

Steuer-Tipp: Steuererstattung und Jobcenter-Leistung zusammen prüfen. Eine Erstattung kann wirtschaftlich trotzdem sinnvoll sein, sollte aber dem Jobcenter mitgeteilt und im Bescheid korrekt berücksichtigt werden.

Steuererstattung und Anrechnung

Steuererstattungen können im SGB II als Einkommen berücksichtigt werden, wenn sie während des Leistungsbezugs zufließen. Maßgeblich ist regelmäßig der Zufluss. Prüfen Sie deshalb Bescheid, Zuflussmonat und Berechnungsbogen genau.

Achtung / häufiger Fehler: Eine Steuererstattung wird nicht automatisch „geschützt“, nur weil sie aus früher gezahlter Lohnsteuer stammt. Entscheidend ist, wie das Jobcenter den Zufluss im konkreten Bewilligungszeitraum berücksichtigt.

Arbeitsgelegenheiten und Ein-Euro-Jobs

Die früher als Ein-Euro-Jobs bekannten Arbeitsgelegenheiten heißen im SGB II Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Sie können zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit zugewiesen werden. Die Arbeiten müssen zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein.

Thema Einordnung Hinweis
Arbeitsverhältnis kein normales Arbeitsverhältnis Arbeitsrechtliche Sonderregeln beachten.
Mehraufwandsentschädigung zusätzlich zur Grundsicherung Dient dem Ersatz von Mehraufwand, nicht als regulärer Arbeitslohn.
Steuer grundsätzlich steuerfrei SGB-II-Leistungen sind nach EStG steuerfrei.
Werbungskosten regelmäßig kein Abzug Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen sind steuerlich eingeschränkt.

Existenzgründung aus der Grundsicherung

Wer aus dem Leistungsbezug heraus eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchte, kann unter Voraussetzungen Einstiegsgeld nach § 16b SGB II erhalten. Die Leistung ist eine Ermessensleistung des Jobcenters und soll helfen, Hilfebedürftigkeit zu überwinden.

Typische Unterlagen
  • Businessplan,
  • Rentabilitätsvorschau,
  • Liquiditätsplan,
  • Investitionsplan,
  • fachkundige Stellungnahme,
  • Gewerbeanmeldung oder steuerliche Erfassung.
Besonders prüfen
  • Tragfähigkeit der Geschäftsidee,
  • hauptberufliche Selbständigkeit,
  • Einnahmen- und Ausgabenprognose,
  • Krankenversicherung,
  • Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung,
  • Anrechnung von Gewinn auf Grundsicherung.
Praxis-Tipp für Gründer: Klären Sie Einstiegsgeld, Businessplan und steuerliche Erfassung vor der Gründung. Betriebsausgaben mindern zwar den steuerlichen Gewinn, ersetzen aber nicht die Prüfung durch das Jobcenter.

Mehr dazu: Businessplan erstellen und fachkundige Stellungnahme.

Bescheid prüfen und Widerspruch

Der Grundsicherungsbescheid enthält Regelbedarf, Mehrbedarfe, Unterkunftskosten, Einkommen, Absetzbeträge, Vermögen und den Auszahlungsbetrag. Fehler können erhebliche finanzielle Folgen haben.

Prüfpunkt Typischer Fehler Was tun?
Regelbedarf falsche Regelbedarfsstufe Haushalts- und Bedarfsgemeinschaft prüfen.
Kinder falsches Alter oder Kindergeld falsch berücksichtigt Geburtsdatum und Kindergeldabzug kontrollieren.
Miete Unterkunftskosten gekürzt Angemessenheit und Kostensenkungsverfahren prüfen.
Einkommen Freibeträge nicht berücksichtigt Brutto, Netto und Absetzbeträge vergleichen.
Steuererstattung falscher Zuflussmonat Kontoauszug und Bescheid abgleichen.
Leistungsminderung Pflichten oder Anhörung unklar Bescheid, Rechtsbehelfsbelehrung und Frist prüfen.
Wichtig: Widerspruchsfristen sind kurz. Prüfen Sie den Bescheid sofort nach Zugang und holen Sie bei unklaren Kürzungen, Mietproblemen oder Anrechnungen rechtzeitig Beratung ein.

Checkliste: Grundsicherungsgeld richtig beantragen

  • Aktuelle Bezeichnung verwenden: Grundsicherungsgeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende.
  • Zuständiges Jobcenter ermitteln.
  • Antrag möglichst früh stellen; Leistungen gibt es grundsätzlich nicht unbegrenzt rückwirkend.
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel bereithalten.
  • Mietvertrag, Nebenkosten, Heizkosten und Kontoauszüge sammeln.
  • Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erfassen.
  • Vermögen und Versicherungen vollständig angeben.
  • Mehrbedarfe prüfen: Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung, Warmwasser, Ernährung.
  • Steuererstattungen und sonstige Zuflüsse melden.
  • Bescheid mit Berechnungsbogen kontrollieren.
  • Bei Fehlern fristgerecht Widerspruch prüfen.

FAQ: Grundsicherungsgeld, Antrag und Steuer

Heißt Hartz IV heute noch Hartz IV?

Nein. Hartz IV ist ein veralteter Begriff. Die Leistung hieß ab 2023 Bürgergeld und seit 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld beziehungsweise Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 2026 einen Regelbedarf von 563 €. Partner erhalten jeweils 506 €. Für Kinder gelten altersabhängige Regelbedarfe von 357 €, 390 € oder 471 €.

Wer bekommt Grundsicherungsgeld?

Anspruch kann bestehen, wenn eine Person erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Maßgeblich sind Einkommen, Vermögen und Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft.

Wird die Miete übernommen?

Das Jobcenter berücksichtigt Unterkunft und Heizung, soweit die Kosten angemessen sind. Die konkreten Mietobergrenzen unterscheiden sich regional.

Übernimmt das Jobcenter Stromkosten?

Haushaltsstrom ist grundsätzlich im Regelbedarf enthalten. Stromnachzahlungen werden regelmäßig nicht zusätzlich übernommen.

Sind Grundsicherungsleistungen steuerpflichtig?

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II sind steuerfrei. Sie lösen regelmäßig keinen Progressionsvorbehalt aus.

Wird eine Steuererstattung angerechnet?

Ja, eine Steuererstattung kann als Einkommen im Zuflussmonat berücksichtigt werden. Prüfen Sie deshalb den Jobcenter-Bescheid und die Anrechnung genau.

Kann ich aus der Grundsicherung heraus gründen?

Ja, unter Voraussetzungen kann Einstiegsgeld nach § 16b SGB II für eine selbständige Tätigkeit gewährt werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Jobcenters.

Grundsicherung berechnen, Antrag vorbereiten und Bescheid prüfen

Ob ehemaliges Hartz IV, Bürgergeld oder neues Grundsicherungsgeld: Entscheidend ist, dass Antrag, Nachweise, Einkommen, Miete und Steuererstattungen korrekt berücksichtigt werden.

So vermeiden Sie Leistungslücken, falsche Anrechnungen und unnötige Rückforderungen.

Weitere hilfreiche Rechner und Themen

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche, sozialrechtliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt, Sozialverband oder dem zuständigen Jobcenter.

Quellen und Rechtsstand

  • BMAS, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Stand 01.07.2026: neue Grundsicherung löst Bürgergeld ab.
  • Bundesregierung, Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Inkrafttreten wesentlicher Änderungen zum 01.07.2026.
  • § 19 SGB II, Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 20 SGB II, Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts; Regelbedarf 2026 für Alleinstehende 563 €.
  • BMAS, Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Regelbedarfe 2026: 563 €, 506 €, 451 €, 471 €, 390 €, 357 €.
  • § 21 SGB II, Mehrbedarfe, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 22 SGB II, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsgeld: Wohnen und Miete; Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe, Strom im Regelbedarf enthalten.
  • Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsgeld online beantragen; Antrag, Nachweise und Online-Übermittlung, Stand: 01.07.2026.
  • § 11 SGB II, zu berücksichtigendes Einkommen, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 11b SGB II, Absetzbeträge und Erwerbstätigenfreibeträge, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 12 SGB II, zu berücksichtigendes Vermögen, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 16b SGB II, Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 16d SGB II, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 31a SGB II, Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen; Minderung des Grundsicherungsgeldes, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 31b SGB II, Beginn und Dauer der Minderung, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 3 Nr. 2 EStG, steuerfreie Sozialleistungen, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 32b EStG, Progressionsvorbehalt; SGB-II-Leistungen sind dort nicht als typische Progressionsleistung aufgeführt, Rechtsstand: 01.07.2026.


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