Abfindung versteuern 2026: 20 Strategien für mehr Netto beim Jobausstieg

Eine Abfindung kann finanziell eine große Chance sein – steuerlich kann sie jedoch zu einer erheblichen Belastung führen. Wer beispielsweise nach vielen Berufsjahren eine hohe Einmalzahlung erhält, rutscht schnell in einen deutlich höheren persönlichen Steuersatz.

Die gute Nachricht: Die Steuerbelastung einer Abfindung lässt sich häufig beeinflussen. Entscheidend ist allerdings, nicht erst nach der Auszahlung über Steuern nachzudenken.

Der größte Gestaltungsspielraum besteht regelmäßig vor Abschluss des Aufhebungsvertrags und vor Festlegung des Auszahlungstermins.

Dabei geht es nicht um fragwürdige „Steuertricks“, sondern um eine sinnvolle Abstimmung von:

  • Auszahlungszeitpunkt,
  • übrigen Einkünften,
  • Fünftelregelung,
  • Arbeitslosengeld,
  • Rentenbeiträgen,
  • Krankenversicherung,
  • Werbungskosten,
  • Altersvorsorge,
  • Investitionen und
  • der persönlichen Lebensplanung.

Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Möglichkeiten, die Arbeitnehmer beim Jobausstieg mit Abfindung prüfen sollten.


1. Wie wird eine Abfindung grundsätzlich versteuert?

Eine Abfindung, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, ist grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Eine generelle Steuerfreiheit für Abfindungen gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr.

Das bedeutet:

Die Abfindung wird grundsätzlich zusammen mit den übrigen steuerpflichtigen Einkünften des betreffenden Kalenderjahres versteuert.

Gerade bei hohen Abfindungen entsteht dadurch ein Problem: Deutschland hat einen progressiven Einkommensteuertarif. Mit zunehmendem Einkommen steigt regelmäßig auch der Steuersatz.

Eine hohe Einmalzahlung kann deshalb einen erheblichen Teil der Abfindung in einen höheren Steuersatz treiben.

Um diese Progressionswirkung abzumildern, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 EStG zur Anwendung kommen.


2. Die Fünftelregelung bei Abfindungen

Die Fünftelregelung ist eines der wichtigsten steuerlichen Instrumente bei Abfindungen.

Sie führt nicht dazu, dass nur ein Fünftel der Abfindung versteuert wird.

Vielmehr handelt es sich um eine besondere Berechnungsmethode, mit der die Progressionswirkung einer einmaligen außerordentlichen Zahlung abgemildert werden soll.

Vereinfacht wird ermittelt, wie stark sich die Einkommensteuer erhöht, wenn rechnerisch ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Einkommen hinzukommt. Der daraus resultierende Steuermehrbetrag wird anschließend mit fünf multipliziert.

Wie groß der Vorteil tatsächlich ist, hängt wesentlich davon ab, wie hoch die übrigen Einkünfte im Abfindungsjahr sind.

Je niedriger das reguläre Einkommen im Jahr der Abfindungszahlung ausfällt, desto größer kann der Effekt der Tarifermäßigung sein.


3. Wichtig seit 2025: Fünftelregelung nicht mehr beim Arbeitgeber

Seit dem Jahr 2025 hat sich die praktische Abwicklung wesentlich geändert.

Arbeitgeber berücksichtigen die Tarifermäßigung nach § 34 EStG grundsätzlich nicht mehr bereits bei der Lohnabrechnung.

Das bedeutet:

Auf der Abfindungsabrechnung kann zunächst eine vergleichsweise hohe Lohnsteuer einbehalten werden.

Ob und in welcher Höhe die Voraussetzungen der Fünftelregelung erfüllt sind, wird anschließend im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geprüft.

Für Arbeitnehmer bedeutet das:

Eine zunächst sehr hohe Steuerbelastung auf der Abrechnung muss nicht zwingend der endgültigen Steuerbelastung entsprechen.

Gerade bei größeren Abfindungen sollte deshalb anschließend eine Einkommensteuererklärung abgegeben und die steuerliche Behandlung sorgfältig geprüft werden.


4. Entscheidend: Die Zusammenballung der Einkünfte

Für die Anwendung der Tarifermäßigung ist insbesondere entscheidend, ob es zu einer steuerlich relevanten Zusammenballung von Einkünften kommt.

Vereinfacht gesagt soll die Abfindung Einkünfte ersetzen, die der Arbeitnehmer ansonsten über einen längeren Zeitraum erzielt hätte, nun aber konzentriert in einem Kalenderjahr erhält.

Probleme können insbesondere entstehen, wenn eine Abfindung auf mehrere Kalenderjahre verteilt wird.

Deshalb sollte man eine Aufteilung der Zahlung nicht vorschnell vereinbaren.

Eine Verteilung auf mehrere Jahre klingt zunächst steuerlich attraktiv, kann aber dazu führen, dass die Voraussetzungen für die Tarifermäßigung nicht mehr erfüllt sind.

Der konkrete Zahlungsplan sollte daher vor Vertragsunterzeichnung steuerlich geprüft werden.


5. Strategie 1: Den richtigen Auszahlungszeitpunkt wählen

Der Auszahlungszeitpunkt ist häufig der wichtigste steuerliche Hebel überhaupt.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer scheidet zum 31. Dezember 2026 aus.

Die Abfindung könnte entweder noch im Dezember 2026 oder erst im Januar 2027 ausgezahlt werden.

Im Jahr 2026 hat der Arbeitnehmer jedoch zwölf Monate reguläres Gehalt bezogen.

Im Jahr 2027 arbeitet er zunächst nicht.

Wird die Abfindung erst 2027 ausgezahlt, kann das übrige steuerpflichtige Einkommen erheblich niedriger sein.

Dadurch kann sich die Einkommensteuerbelastung deutlich reduzieren.

Entscheidend ist allerdings immer die konkrete Gesamtsituation.


6. Strategie 2: Neues Arbeitsverhältnis zeitlich planen

Wer unmittelbar nach dem Ausscheiden beim bisherigen Arbeitgeber eine neue gut bezahlte Stelle beginnt, erzielt im Abfindungsjahr möglicherweise zusätzlich hohe Lohneinkünfte.

Dadurch kann der steuerliche Vorteil der Fünftelregelung erheblich kleiner werden.

Besteht bei der Aufnahme der neuen Tätigkeit zeitlicher Gestaltungsspielraum, kann deshalb eine Verschiebung des Arbeitsbeginns steuerlich interessant sein.

Dabei sollten jedoch nicht nur Steuern berücksichtigt werden.

Auch folgende Aspekte sind wichtig:

  • entgangenes Gehalt,
  • Sozialversicherung,
  • Rentenansprüche,
  • Krankenversicherung,
  • Arbeitslosengeld und
  • persönliche Liquidität.

Eine Steuerersparnis allein macht eine längere Beschäftigungspause nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll.


7. Strategie 3: Arbeitslosengeld und Progressionsvorbehalt berücksichtigen

Arbeitslosengeld I ist grundsätzlich steuerfrei.

Vollständig steuerlich folgenlos ist es allerdings nicht.

ALG I unterliegt grundsätzlich dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.

Das bedeutet:

Das Arbeitslosengeld selbst wird zwar nicht unmittelbar besteuert, erhöht aber gegebenenfalls den Steuersatz, der auf die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte angewendet wird.

Bei einer hohen Abfindung kann dieser Effekt relevant sein.

Deshalb sollte bei einer Steuerplanung nicht einfach gerechnet werden:

„Ich habe im nächsten Jahr kein Gehalt, also habe ich keine weiteren steuerlichen Einkünfte.“

Auch Lohnersatzleistungen müssen berücksichtigt werden.


8. Strategie 4: Ein „Dispositionsjahr“ prüfen

In bestimmten Konstellationen kann der Zeitraum zwischen Jobende, Auszahlung der Abfindung, Arbeitslosigkeit und Beginn einer neuen Tätigkeit gezielt geplant werden.

Ein Jahr mit vergleichsweise niedrigen steuerpflichtigen Einkünften kann für die Auszahlung einer Abfindung besonders günstig sein.

Denkbar ist beispielsweise folgende zeitliche Abfolge:

Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses → Auszahlung der Abfindung → berufliche Auszeit → Arbeitslosengeld → neue Beschäftigung oder Rentenbeginn.

Ob und wie eine solche Gestaltung sinnvoll ist, hängt jedoch stark vom Einzelfall ab.

Insbesondere sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen und mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld müssen zusätzlich geprüft werden.


9. Strategie 5: Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung

Besonders interessant kann die Einzahlung eines Teils der Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung sein.

Gerade Arbeitnehmer kurz vor dem Ruhestand können dadurch zwei Ziele miteinander verbinden:

  1. mögliche Verbesserung der späteren Altersversorgung und
  2. steuerliche Entlastung im Jahr der Abfindung.

Beiträge zur Basisversorgung können innerhalb der gesetzlichen Grenzen als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Bei hohen steuerpflichtigen Einkünften kann der Steuereffekt besonders interessant sein.

Vor größeren Einzahlungen sollte allerdings geprüft werden, welche Auswirkungen die Zahlung tatsächlich auf die spätere Rente hat.


10. Strategie 6: Ausgleich von Rentenabschlägen

Wer vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente gehen möchte, muss häufig dauerhafte Rentenabschläge hinnehmen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Abschläge durch zusätzliche Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgeglichen werden.

Erhält der Arbeitnehmer gleichzeitig eine hohe Abfindung, kann es interessant sein, einen Teil dieses Geldes hierfür einzusetzen.

Das kann insbesondere für Arbeitnehmer attraktiv sein, die ohnehin einen vorgezogenen Ruhestand planen.

Hier sollten Steuerberatung und Rentenberatung miteinander abgestimmt werden.


11. Strategie 7: Betriebliche Altersversorgung prüfen

Auch die betriebliche Altersversorgung kann bei einem Jobausstieg eine Rolle spielen.

Je nach vorhandener Versorgung und arbeitsrechtlicher Gestaltung können beispielsweise Beiträge oder Übertragungen in bestehende Versorgungssysteme geprüft werden.

Dabei muss allerdings genau zwischen verschiedenen Durchführungswegen unterschieden werden.

Nicht jede Einzahlung aus einer Abfindung ist automatisch steuerfrei.

Außerdem können spätere Rentenzahlungen steuer- und gegebenenfalls sozialversicherungspflichtig sein.

Deshalb sollte nicht ausschließlich auf die kurzfristige Steuerersparnis geschaut werden.


12. Strategie 8: Wertguthaben und Wertkonto nutzen

In einigen Fällen kann ein bestehendes Wertguthaben dazu genutzt werden, den Übergang aus dem Arbeitsleben flexibler zu gestalten.

Ein Wertkonto ermöglicht grundsätzlich, Arbeitsentgeltbestandteile anzusparen und später zur Finanzierung einer Freistellungsphase zu nutzen.

Gerade bei Arbeitnehmern, die einige Jahre vor dem Renteneintritt aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden möchten, kann dies interessant sein.

Die konkrete steuer- und sozialversicherungsrechtliche Umsetzung ist allerdings komplex und sollte frühzeitig geplant werden.


13. Strategie 9: Krankenversicherungsbeiträge vorauszahlen

Insbesondere bei privat Krankenversicherten kann geprüft werden, ob Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Voraus gezahlt werden können.

Der steuerliche Gedanke dahinter:

Sonderausgaben werden gezielt in ein Jahr mit hoher Steuerbelastung verlagert.

Wer im Jahr der Abfindung einen besonders hohen Grenzsteuersatz hat, kann durch zusätzliche abzugsfähige Aufwendungen unter Umständen einen größeren steuerlichen Effekt erzielen als in späteren Jahren mit geringerem Einkommen.

Die zulässige Vorauszahlung und ihre steuerlichen Auswirkungen sollten individuell geprüft werden.


14. Strategie 10: Werbungskosten gezielt in das Abfindungsjahr verlagern

Auch beruflich veranlasste Aufwendungen können steuerlich interessant sein.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Fortbildungen,
  • Fachliteratur,
  • Bewerbungsaufwendungen,
  • beruflich benötigte Computer,
  • beruflich veranlasste Reisekosten,
  • Coaching zur beruflichen Neuorientierung oder
  • andere nachweisbar beruflich veranlasste Kosten.

Entscheidend ist immer, dass ein ausreichender Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besteht.

Gerade umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen können bei einem Jobwechsel oder einer beruflichen Neuorientierung erhebliche Werbungskosten verursachen.


15. Strategie 11: Berufliche Weiterbildung richtig planen

Nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen bietet sich häufig die Gelegenheit für eine umfangreichere Weiterbildung.

Steuerlich kann es sinnvoll sein, entsprechende Kosten gezielt in das Jahr der Abfindung zu legen.

Beispiele sind:

  • berufliche Zertifizierungen,
  • Fachseminare,
  • Sprachkurse mit Berufsbezug,
  • Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung,
  • Management-Weiterbildungen oder
  • Umschulungsmaßnahmen.

Ob die Kosten als Werbungskosten abziehbar sind, hängt vom beruflichen Zusammenhang ab.


16. Strategie 12: Spenden im Abfindungsjahr bündeln

Wer ohnehin größere Spenden plant, kann prüfen, ob diese im Jahr der Abfindung geleistet werden sollen.

Spenden an steuerbegünstigte Organisationen können grundsätzlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Bei einem hohen persönlichen Grenzsteuersatz kann sich dadurch ein höherer steuerlicher Effekt ergeben als in einem Jahr mit geringeren Einkünften.

Steuerlich sollte allerdings niemals allein aus Gründen der Steuerersparnis gespendet werden.

Von einem gespendeten Euro erhält man schließlich nur einen Teil über die Steuerentlastung zurück.


17. Strategie 13: Kirchensteuer berücksichtigen

Eine hohe Abfindung kann auch zu einer erheblichen Kirchensteuerbelastung führen.

Kirchenmitglieder sollten deshalb die Kirchensteuer in die Nettoberechnung der Abfindung einbeziehen.

In bestimmten Fällen kann bei außerordentlichen Einkünften außerdem geprüft werden, ob ein Antrag auf einen sogenannten Kirchensteuererlass bzw. eine Teilerstattung möglich ist.

Die jeweiligen Regelungen unterscheiden sich nach Landeskirche bzw. Religionsgemeinschaft.

Ein Kirchenaustritt allein aus steuerlichen Gründen sollte hingegen sorgfältig abgewogen werden und ist eine persönliche Entscheidung, keine reine Steuerstrategie.


18. Strategie 14: Mieteinkünfte und Immobilien berücksichtigen

Wer vermietete Immobilien besitzt, sollte bei der Abfindungsplanung nicht nur auf sein Arbeitseinkommen schauen.

Auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beeinflussen das zu versteuernde Einkommen.

Bei vermieteten Immobilien können unter anderem folgende Punkte eine Rolle spielen:

  • Erhaltungsaufwendungen,
  • größere Renovierungen,
  • Finanzierungsaufwendungen,
  • Abschreibungen und
  • der Zeitpunkt bestimmter Zahlungen.

Gerade größere Erhaltungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen zu erheblichen Werbungskosten führen.


19. Strategie 15: Renovierungen gezielt planen

Stehen bei vermieteten Immobilien ohnehin Renovierungsarbeiten an, kann deren Zeitpunkt steuerlich relevant sein.

Hohe Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung können die steuerpflichtigen Einkünfte des Abfindungsjahres reduzieren.

Allerdings gelten bei Immobilien zahlreiche Sonderregelungen.

Beispielsweise können bestimmte Aufwendungen nicht sofort abgezogen werden, sondern müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Auch die Regeln zu anschaffungsnahen Herstellungskosten sollten unbedingt beachtet werden.


20. Strategie 16: Disagio bei Immobilienfinanzierungen prüfen

Bei einer Finanzierung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Disagio vereinbart werden.

Dabei wird ein Teil der Finanzierungskosten bereits zu Beginn des Darlehens berücksichtigt.

Bei vermieteten Immobilien kann daraus gegebenenfalls ein steuerlicher Werbungskostenabzug entstehen.

Ob diese Gestaltung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt allerdings nicht nur von der Steuerwirkung, sondern insbesondere vom Darlehenszins und den Konditionen der Bank ab.


21. Strategie 17: Selbstständigkeit nach dem Jobausstieg

Viele Arbeitnehmer nutzen eine Abfindung als finanzielles Polster für den Schritt in die Selbstständigkeit.

Steuerlich entstehen dadurch neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Betriebsausgaben,
  • Investitionen,
  • Abschreibungen,
  • Investitionsabzugsbetrag,
  • Sonderabschreibungen und
  • gegebenenfalls die Wahl einer geeigneten Rechtsform.

Wichtig ist die zeitliche Zuordnung.

Je nachdem, wann die selbstständige Tätigkeit aufgenommen und wann investiert wird, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Auswirkungen.


22. Strategie 18: Investitionsabzugsbetrag nutzen

Plant ein Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden eine betriebliche Selbstständigkeit, kann unter den Voraussetzungen des § 7g EStG ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) interessant sein.

Damit können bestimmte geplante Investitionen steuerlich vorgezogen werden.

Das kann dazu führen, dass bereits vor der tatsächlichen Anschaffung eine Gewinnminderung berücksichtigt wird.

Ein IAB sollte allerdings niemals nur konstruiert werden, um eine Abfindung steuerlich zu reduzieren.

Die Voraussetzungen müssen tatsächlich erfüllt sein und die geplante Investition muss ernsthaft in die Unternehmensplanung passen.


23. Strategie 19: GmbH-Gründung nicht allein aus Steuergründen

Bei einer geplanten Selbstständigkeit stellt sich häufig die Frage:

Einzelunternehmen oder GmbH?

Eine GmbH kann insbesondere bei dauerhaft hohen Unternehmensgewinnen Vorteile haben, wenn Gewinne zunächst im Unternehmen verbleiben.

Für die kurzfristige Reduzierung der Steuer auf eine private Abfindung ist eine GmbH-Gründung aber kein pauschales Steuersparmodell.

Abfindung und GmbH müssen steuerlich strikt getrennt betrachtet werden.

Die passende Rechtsform sollte deshalb aufgrund der langfristigen Unternehmensplanung gewählt werden.


24. Strategie 20: Familienplanung und Elterngeld berücksichtigen

Auch familienbezogene Leistungen können durch einen Jobausstieg beeinflusst werden.

Wer kurz vor der Geburt eines Kindes eine Abfindung erhält oder einen Arbeitgeberwechsel plant, sollte deshalb auch mögliche Auswirkungen auf das Elterngeld und andere Sozialleistungen prüfen.

Hier treffen Steuerrecht und Sozialrecht aufeinander.

Eine steuerlich optimale Gestaltung muss deshalb nicht automatisch die beste Lösung für das Elterngeld sein.


Beispiel: Warum der Auszahlungszeitpunkt so wichtig sein kann

Angenommen, ein Arbeitnehmer erhält eine Abfindung von 150.000 Euro.

Variante A

Im gleichen Jahr erhält er zusätzlich noch:

  • 90.000 Euro Arbeitslohn
  • 150.000 Euro Abfindung

Damit treffen zwei hohe Einkommensbestandteile aufeinander.

Variante B

Die Abfindung wird erst im Folgejahr gezahlt.

Der Arbeitnehmer erzielt in diesem Jahr nur geringe weitere steuerpflichtige Einkünfte.

In diesem Fall kann die Progressionswirkung erheblich niedriger ausfallen.

Je nach persönlicher Situation kann daraus ein Unterschied von mehreren Tausend oder sogar Zehntausenden Euro entstehen.

Eine pauschale Aussage ist allerdings nicht möglich.

Deshalb sollte vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags immer eine Vergleichsberechnung verschiedener Auszahlungsszenarien erfolgen.


Abfindung netto berechnen: Nicht nur den Steuersatz betrachten

Bei der Planung sollte nicht ausschließlich gefragt werden:

Wie hoch ist die Steuer auf meine Abfindung?

Die bessere Frage lautet:

Wie hoch ist mein verfügbares Vermögen nach Steuern und Sozialabgaben über die nächsten Jahre?

Dazu gehören beispielsweise:

  • entgangenes Gehalt,
  • Abfindung,
  • Einkommensteuer,
  • Kirchensteuer,
  • Arbeitslosengeld,
  • Krankenversicherung,
  • Rentenbeiträge,
  • Altersvorsorge,
  • spätere Rentenansprüche,
  • neue Einkünfte und
  • Finanzierung einer möglichen Auszeit.

Eine steuerlich besonders günstige Lösung kann wirtschaftlich schlechter sein, wenn dafür beispielsweise ein hohes Gehalt aufgegeben werden muss.


Vorsicht beim Aufhebungsvertrag

Steuerliche Fragen sollten möglichst vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags geklärt werden.

Nach Unterzeichnung lassen sich insbesondere folgende Punkte häufig kaum noch ändern:

  • Höhe der Abfindung,
  • Zahlungszeitpunkt,
  • Beendigungsdatum,
  • Freistellungsphase,
  • Bonuszahlungen,
  • Resturlaub,
  • Wertguthaben und
  • weitere Vergütungsbestandteile.

Hinzu kommen arbeits- und sozialrechtliche Fragen.

Ein Aufhebungsvertrag kann beispielsweise Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und Sperrzeiten haben.

Eine rein steuerliche Betrachtung wäre daher zu kurz gegriffen.


Die fünf wichtigsten Regeln für eine Abfindung

Wer eine größere Abfindung erhält, sollte insbesondere folgende Grundregeln beachten:

1. Auszahlung nicht vorschnell festlegen

Der Zahlungszeitpunkt kann einen erheblichen Einfluss auf die Steuerbelastung haben.

2. Fünftelregelung prüfen

Die Voraussetzungen des § 34 EStG sollten vor Abschluss der Vereinbarung geprüft werden.

3. Gesamteinkommen betrachten

Nicht die Abfindung allein entscheidet über die Steuer, sondern das gesamte Einkommen des betreffenden Jahres.

4. Abziehbare Ausgaben sinnvoll planen

Rentenbeiträge, Krankenversicherung, Werbungskosten, Spenden oder Immobilienaufwendungen können Bestandteil einer steuerlichen Gesamtplanung sein.

5. Mehrere Jahre vergleichen

Eine gute Abfindungsplanung betrachtet regelmäßig mindestens das Jahr vor der Auszahlung, das Abfindungsjahr und das Folgejahr.


Fazit: Bei einer Abfindung entscheidet die Planung über das Netto

Eine hohe Abfindung ist steuerlich kein isoliertes Ereignis.

Sie sollte vielmehr als Bestandteil einer umfassenden Finanz-, Steuer- und Lebensplanung betrachtet werden.

Besonders relevant sind:

  • der richtige Auszahlungszeitpunkt,
  • die Fünftelregelung,
  • die Zusammenballung der Einkünfte,
  • niedrige weitere Einkünfte im Abfindungsjahr,
  • Arbeitslosengeld und Progressionsvorbehalt,
  • zusätzliche Rentenbeiträge,
  • Krankenversicherungsbeiträge,
  • Werbungskosten,
  • Immobilienaufwendungen,
  • Investitionen bei einer geplanten Selbstständigkeit und
  • der geplante Zeitpunkt des Ruhestands.

Gerade bei größeren Abfindungen kann eine frühzeitige Gestaltung einen erheblichen Unterschied machen.

Wer dagegen erst nach Auszahlung der Abfindung mit der Steuerplanung beginnt, hat viele der wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten bereits verloren.

Für Ihre Steuerplanung siehe auch Abfindungsrechner.

Deshalb sollte die steuerliche Beratung idealerweise stattfinden, bevor der Aufhebungsvertrag unterschrieben und der Auszahlungstermin endgültig vereinbart wird.

Hinweis

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über mögliche Gestaltungen bei Abfindungen. Ob eine Maßnahme steuerlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt immer von den individuellen Verhältnissen ab. Insbesondere bei der Fünftelregelung, der Verteilung von Zahlungen, freiwilligen Rentenbeiträgen, Immobiliengestaltungen und dem Bezug von Arbeitslosengeld sollte der konkrete Einzelfall vor Umsetzung geprüft werden.