Handelsvertreter: Wann liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer?

Handelsvertreter: Wann liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer?

Die Tätigkeit eines Handelsvertreters ist in den meisten Fällen geprägt von der Außendiensttätigkeit. Der qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit kann ausnahmsweise aber auch im häuslichen Arbeitszimmer liegen, sodass die Kosten hierfür in voller Höhe anerkannt werden.

Der Kläger war als selbstständiger Handelsvertreter überregional tätig. Etwa die Hälfte seiner Arbeitszeit verbrachte er mit Kundenbesuchen im gesamten Bundesgebiet und in den Niederlanden. Im Übrigen war er in seinem häuslichen Arbeitszimmer tätig.

Das Finanzamt erkannte die für das Arbeitszimmer geltend gemachten Kosten nur in Höhe von 1.250 EUR an, da es nicht den Tätigkeitsmittelpunkt des Klägers bilde. Hiergegen wandte der Kläger ein, dass er die meisten seiner Aufgaben nicht im Außendienst habe erledigen können.

Das Finanzamt ging trotzdem davon aus, dass die prägenden Tätigkeiten des Klägers im Außendienst stattfinden. Hierfür spreche insbesondere eine Klausel mit seinem Hauptauftraggeber, wonach er verpflichtet sei, die Kunden mindestens einmal monatlich zu besuchen.

Entscheidung

Das Gericht gab dem Kläger Recht und entschied, dass das Arbeitszimmer des Klägers den qualitativen Schwerpunkt seiner Betätigung bildet. Die Reisetätigkeit ist nicht als Mittelpunkt seiner Tätigkeit anzusehen. Denn die vertragliche Verpflichtung, seine Kunden mindestens einmal im Monat zu besuchen, hat er tatsächlich nicht gelebt, weil hierfür kein Anlass bestand.

Der Kläger übt keine klassische Außendiensttätigkeit aus, in der lediglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten im Arbeitszimmer vorgenommen werden. Die Produkte liefert er nicht selbst an die Kunden aus, sondern er steht ihnen bezüglich des Sortiments, für die Annahme von Bestellungen und Reklamationen als Ansprechpartner zur Verfügung. Seine Hauptaufgabe liegt darin, den Überblick über das Bestellverhalten des jeweiligen Kunden zu behalten und eine individuelle Angebots- und Bedarfsermittlung vorzunehmen.

Diese Aufgabe hat qualitativ ein höheres Gewicht als die Präsenz beim Kunden vor Ort, weil sich die Preise und das Sortiment der frischen Produkte häufig ändere und daher im Tagesgeschäft auf individuelle Kundenwünsche eingegangen werden muss. Auch die Akquise von Neukunden erfolgt zunächst vom Arbeitszimmer aus. Diese Tätigkeiten sind nicht lediglich als dem Außendienst dienende Tätigkeiten anzusehen.