Bundesregierung, Mitteilung vom 28.10.2024
Gute Nachrichten für Familien in Deutschland: Die Bundesregierung stärkt die finanzielle Unterstützung für Kinder und deren Familien mit höheren Leistungen. Die Erhöhung umfasst das Kindergeld, den Kindersofortzuschlag sowie den Kinderfreibetrag. Auch Alleinerziehende können von einer Anhebung des Mindestunterhalts und des Unterhaltsvorschusses profitieren. Im Folgenden ein Überblick über die neuen Maßnahmen:
1. Erhöhtes Kindergeld
Seit Januar 2023 erhalten Familien für jedes Kind 250 Euro Kindergeld pro Monat – das bedeutet jährlich 744 Euro mehr für eine Familie mit zwei Kindern. Zum 1. Januar 2025 wird das Kindergeld erneut um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat steigen. Im Jahr 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 259 Euro pro Monat geplant, was eine zusätzliche jährliche Entlastung von 108 Euro pro Kind bedeutet.
2. Kindersofortzuschlag
Seit 2022 erhalten besonders bedürftige Kinder einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich. Dieser Zuschlag wird ab Januar 2025 um 5 Euro auf 25 Euro pro Monat angehoben. Damit leistet die Bundesregierung einen zusätzlichen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Unterstützung finanziell schwächerer Familien.
3. Höherer Kinderzuschlag
Nicht zu verwechseln mit dem Kindersofortzuschlag: Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Hilfe für Eltern, deren Einkommen nur knapp für den Familienbedarf reicht. Seit Januar 2024 beträgt der maximale Kinderzuschlag 292 Euro pro Monat und Kind – ein Anstieg um 42 Euro.
4. Erhöhung des Kinderfreibetrags
Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde 2024 bereits um 228 Euro auf 9.540 Euro pro Kind angehoben (inklusive des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung). Für 2025 ist eine weitere Erhöhung auf 9.600 Euro und für 2026 auf 9.756 Euro pro Kind geplant.
5. Mindestunterhalt für minderjährige Kinder angehoben
Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten wurde der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen zum 1. Januar 2024 angehoben:
- Kinder bis sechs Jahre: von 437 auf 480 Euro pro Monat
- Kinder von sieben bis zwölf Jahren: von 502 auf 551 Euro pro Monat
- Minderjährige ab 13 Jahren: von 588 auf 645 Euro pro Monat
Der Mindestunterhalt beschreibt den Betrag, den der unterhaltspflichtige Elternteil zahlen muss und orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle.
6. Mehr Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende wurde der Unterhaltsvorschuss ebenfalls angehoben, um eine finanzielle Basis für das Kindeswohl sicherzustellen:
- Kinder bis fünf Jahre: bis zu 230 Euro pro Monat (+43 Euro)
- Kinder von sechs bis elf Jahren: bis zu 301 Euro pro Monat (+49 Euro)
- Kinder von zwölf bis 17 Jahren: bis zu 395 Euro pro Monat (+57 Euro)
Diese Anpassungen sollen insbesondere Alleinerziehende entlasten, wenn der andere Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt zahlt.
Die Bundesregierung zeigt mit diesen Erhöhungen klare Unterstützung für Familien, die nun mehr finanzielle Sicherheit und Entlastung für ihre Kinder erhalten.
Quelle: Bundesregierung