Riester-Vertrag beitragsfrei stellen: Warum Kündigen vor 2027 selten die beste Lösung ist

Riester-Vertrag beitragsfrei stellen, behalten oder ins neue Altersvorsorgedepot übertragen? Diese Frage wird für viele Sparerinnen und Sparer ab 2027 besonders wichtig. Denn die Reform der privaten Altersvorsorge bringt neue geförderte Produkte, höhere Zulagen und mehr Kapitalmarktnähe – aber nicht automatisch das Ende bestehender Riester-Verträge.

Die wichtigste Botschaft vorweg: Ein alter Riester-Vertrag muss nicht gekündigt werden. Wer unzufrieden ist, kann ihn unter Umständen ruhen lassen, weiterführen oder später in die neue Produktwelt wechseln. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Kosten, Rendite, Förderung, Garantien und Ihrer persönlichen Steuerbelastung ab.

Was ändert sich bei Riester ab 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 können neue Altersvorsorgeprodukte angeboten werden. Das bisherige Riester-Modell wird für Neuabschlüsse durch neue geförderte Produkte ersetzt. Bestehende Riester-Verträge bleiben aber bestehen und können grundsätzlich weiter bespart werden.

Neu ist vor allem das Altersvorsorgedepot. Es soll renditestärker, flexibler und kostengünstiger sein als viele klassische Riester-Produkte. Besonders relevant: Das neue Altersvorsorgedepot kann ohne Garantie ausgestaltet werden. Dadurch sind höhere Aktien- und ETF-Quoten möglich – mit mehr Renditechancen, aber auch mit Kapitalmarktrisiken.

Daneben bleiben auch sicherheitsorientierte Produkte möglich. Vorgesehen sind Garantieprodukte mit 80 Prozent oder 100 Prozent Kapitalgarantie zu Beginn der Auszahlungsphase.

Muss ich meinen alten Riester-Vertrag kündigen?

Nein. Eine Kündigung ist häufig die schlechteste Option, weil sie eine schädliche Verwendung auslösen kann. Dann drohen Rückzahlungen von Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Förderunschädliche Alternativen sind meist interessanter.

Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sie können Ihren Vertrag also grundsätzlich weiterführen. Alternativ können Sie ihn ruhen lassen oder unter bestimmten Voraussetzungen in die neue Förderwelt wechseln.

Praxis-Tipp: Kündigen Sie einen Riester-Vertrag nicht allein deshalb, weil ab 2027 neue Produkte starten. Lassen Sie zuerst prüfen, welche Zulagen, Steuerersparnisse und Garantien bereits im Vertrag stecken.

Welche Optionen haben Riester-Sparer ab 2027?

Option 1: Alten Riester-Vertrag weiterlaufen lassen

Das kann sinnvoll sein, wenn:

  • die Kosten moderat sind,
  • die bisherige Förderung gut zu Ihrer Einkommens- und Familiensituation passt,
  • hohe Zulagen fließen,
  • der Vertrag eine werthaltige Garantie enthält,
  • oder der Vertrag bereits weit fortgeschritten ist.

Gerade Familien mit Kindern sollten genau rechnen. Im alten Riester-System beträgt die Kinderzulage je nach Geburtsjahr des Kindes 185 Euro oder 300 Euro jährlich. Im neuen System wird die Kinderzulage anders berechnet.

Option 2: Riester-Vertrag beitragsfrei stellen

Wer nicht weiter einzahlen möchte, kann den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen. Das bedeutet: Der Vertrag läuft weiter, aber es fließen keine laufenden Beiträge mehr hinein.

Das kann sinnvoll sein, wenn:

  • der Vertrag hohe laufende Kosten hat,
  • die Renditechancen gering sind,
  • Sie ab 2027 lieber ein neues Altersvorsorgedepot nutzen möchten,
  • oder Sie erst abwarten wollen, welche Anbieterprodukte tatsächlich auf den Markt kommen.

Das BMF bestätigt, dass zertifizierte Altersvorsorgeverträge grundsätzlich das Ruhenlassen ermöglichen müssen. Außerdem kann ein bestehender Riester-Vertrag ruhen, ohne dass das vorhandene Vermögen zwingend in einen neuen Vertrag übertragen werden muss.

Option 3: Riester-Guthaben ins neue Altersvorsorgedepot übertragen

Ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist vorgesehen. Die bisherige Förderung muss bei einem solchen Wechsel grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Allerdings können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten entstehen.

Steuerlich ist der Übertrag daher eher eine förderunschädliche Umschichtung als eine normale Kündigung. Entscheidend ist, dass der Wechsel sauber innerhalb des geförderten Systems erfolgt.

Wie funktioniert die neue Förderung?

Die neue Förderung wird beitragsproportional berechnet. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent Grundzulage pro eingezahltem Euro. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr gibt es 25 Cent pro Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich.

Für Kinder gibt es zusätzlich eine Kinderzulage: Für jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro kann ein Elternteil 1 Euro Kinderzulage erhalten, maximal also 300 Euro pro Kind und Jahr. Außerdem ist für junge Menschen unter 25 Jahren ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro vorgesehen.

Das Finanzamt prüft weiterhin im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage. Diese Günstigerprüfung bleibt damit ein wichtiger steuerlicher Baustein.

Wie werden Auszahlungen später besteuert?

Das Grundprinzip bleibt erhalten: Die Förderung erfolgt in der Ansparphase, die Besteuerung kommt später in der Auszahlungsphase. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung.

Soweit Beiträge, Zulagen und Erträge gefördert wurden, unterliegen die späteren Leistungen grundsätzlich der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Nicht geförderte Beiträge werden steuerlich gesondert behandelt.

Einfach gesagt: Der Wechsel ins neue System ist nicht deshalb interessant, weil sofort Steuern gespart werden. Der mögliche Vorteil liegt eher darin, dass das Kapital künftig chancenreicher, transparenter und kostengünstiger angelegt werden kann.

Ist das neue Altersvorsorgedepot dasselbe wie Rürup?

Nein. Das neue Altersvorsorgedepot gehört zur privaten Altersvorsorge, also zur dritten Säule. Die Basisrente, oft Rürup-Rente genannt, gehört dagegen zur Basisversorgung. Ein Wechsel aus einem Rürup-Vertrag in die neue private Altersvorsorge ist laut BMF nicht vorgesehen.

Das ist wichtig für Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Mandanten: Rürup-Verträge sollten getrennt von Riester- und Altersvorsorgedepot-Überlegungen geprüft werden.

Checkliste: Riester behalten, ruhen lassen oder übertragen?

1. Vertrag prüfen

  • Anbieter, Vertragsbeginn und Vertragsart notieren
  • aktuelles Guthaben ermitteln
  • erhaltene Zulagen und Steuerförderung prüfen
  • laufende Kosten und Abschlusskosten analysieren
  • Garantieumfang feststellen
  • aktuelle Fonds- oder Anlagequote prüfen

2. Förderung vergleichen

  • bisherige Riester-Zulage berechnen
  • neue Förderung ab 2027 gegenüberstellen
  • Kinderzulagen prüfen
  • Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung einbeziehen
  • persönliche Steuerbelastung berücksichtigen

3. Kosten und Rendite bewerten

  • Effektivkosten des Altvertrags prüfen
  • mögliche Wechselkosten erfragen
  • Aktien- oder ETF-Quote vergleichen
  • Garantien nicht nur als Vorteil, sondern auch als Renditebremse bewerten

4. Entscheidung treffen

  • Weiterführen, wenn Förderung, Kosten und Garantien passen
  • Beitragsfrei stellen, wenn der Vertrag teuer oder renditeschwach ist
  • Übertrag prüfen, wenn das neue Altersvorsorgedepot langfristig besser zu Ihrer Strategie passt

Fazit: Nicht kündigen – erst steuerlich prüfen lassen

Die Riester-Reform ab 2027 eröffnet neue Möglichkeiten. Besonders für Anlegerinnen und Anleger, die langfristig und ETF-nah vorsorgen möchten, kann das neue Altersvorsorgedepot attraktiv sein. Trotzdem gilt: Ein alter Riester-Vertrag sollte nicht vorschnell gekündigt werden.

In vielen Fällen gibt es drei sinnvolle Wege: weiter besparen, beitragsfrei stellen oder später in die neue Förderwelt wechseln. Welche Lösung steuerlich und wirtschaftlich am besten passt, hängt vom Einzelfall ab.

Gerne prüfen wir für Sie, welche Variante bei Ihrem bestehenden Riester-Vertrag steuerlich sinnvoll ist – insbesondere mit Blick auf Zulagen, Sonderausgabenabzug, Wechselkosten und spätere Besteuerung.


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Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.