Steuer-Update: Das Ende der „grauen Zonen“ auf digitalen Plattformen – Internationaler Datenaustausch wird Realität

Wer über eBay, Airbnb, Vinted oder ähnliche Portale Umsätze erzielt, steht schon länger unter Beobachtung des Fiskus. Doch nun geht die Finanzverwaltung den nächsten großen Schritt: Mit dem neuen Gesetzentwurf zum DPI MCAA (Digital Platforms Information Multilateral Competent Authority Agreement) wird der Datenaustausch über Plattform-Einkünfte weltweit ausgeweitet.

Was das für Sie als Plattform-Nutzer bedeutet und warum „Abwarten“ keine Strategie mehr ist, erfahren Sie hier.


Der Hintergrund: Vom PStTG zum weltweiten Austausch

Bereits seit 2023 sind Plattformbetreiber durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet, Daten über die Anbieter und deren Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Bisher betraf dies vor allem den Austausch innerhalb der EU (DAC7).

Mit der aktuellen Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 24. März 2026 wird nun der Weg frei gemacht, diese Informationen auch mit Drittstaaten (also Ländern außerhalb der EU, wie z.B. den USA oder Großbritannien) automatisch auszutauschen.

Was genau wird gemeldet?

Plattformen müssen jährlich Informationen über Verkäufer melden, die:

  • Waren verkaufen (z.B. Amazon, eBay, Etsy),
  • Dienstleistungen erbringen (z.B. Handwerkerportale, Fiverr),
  • Verkehrsmittel vermieten (z.B. Getaround) oder
  • Immobilien/Wohnraum vermieten (z.B. Airbnb, Booking).

Warum betrifft Sie das als Mandanten?

Viele Nutzer digitaler Plattformen unterschätzen die Grenze zwischen „privatem Gelegenheitsverkauf“ und „gewerblichem Handeln“. Durch den automatischen Datenaustausch erhält das Finanzamt ein scharfes Bild Ihrer Aktivitäten – auch wenn diese über ausländische Plattformen abgewickelt werden.

Die kritischen Schwellenwerte

Zur Erinnerung: Eine Meldung erfolgt in der Regel, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres auf einer Plattform:

  1. Mehr als 30 Verkäufe tätigen ODER
  2. Mehr als 2.000 Euro Gesamtumsatz erzielen.

Wichtig: Das Erreichen dieser Werte bedeutet nicht automatisch, dass Sie Steuern zahlen müssen. Es bedeutet jedoch, dass das Finanzamt Ihre Daten erhält und prüfen wird, ob eine Steuerpflicht vorliegt.


Unsere Einschätzung: Transparenz als Chance nutzen

Die Zeiten, in denen Einkünfte auf digitalen Plattformen „unter dem Radar“ liefen, sind endgültig vorbei. Die zunehmende Vernetzung der Finanzbehörden weltweit sorgt für eine lückenlose Transparenz.

Was sollten Sie jetzt tun?

  • Dokumentation: Führen Sie Buch über Ihre Verkäufe und Vermietungen, auch wenn Sie glauben, noch im privaten Bereich zu sein.
  • Statusprüfung: Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Ihre Tätigkeit bereits als gewerblich oder als steuerpflichtige Vermietung eingestuft werden könnte.
  • Proaktive Meldung: Es ist immer besser, Einkünfte korrekt in der Steuererklärung anzugeben, als nach einer automatischen Kontrollmitteilung des BZSt eine Nachfrage oder gar ein Steuerstrafverfahren zu riskieren.

Fazit

Der neue Gesetzentwurf unterstreicht den Willen der Regierung, die Digitalwirtschaft steuerlich voll zu erfassen. Als Ihre Berater unterstützen wir Sie dabei, Ihre digitalen Aktivitäten rechtssicher zu gestalten, damit Sie keine bösen Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung oder Steuerfestsetzung erleben.

Haben Sie Umsätze über digitale Plattformen erzielt und sind unsicher, wie diese steuerlich zu behandeln sind? Sprechen Sie uns an – wir bringen Licht ins Dunkel der digitalen Meldepflichten!


Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Mitteilung vom 24.03.2026 zum DPI MCAA.