Gute Nachrichten für die Reisekasse: Das Bundeskabinett hat am 1. April 2026 den Entwurf für das „Zweite Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ verabschiedet. Damit macht die Bundesregierung die deutliche Erhöhung aus dem Jahr 2024 rückgängig und führt die Steuersätze auf das alte Niveau zurück.
Ab dem 1. Juli 2026 sollen die Ticketpreise durch sinkende Abgaben entlastet werden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat bereits angekündigt, genau darauf zu achten, dass die Fluggesellschaften diese Ersparnis auch tatsächlich an die Fluggäste weitergeben.
Die neuen Steuersätze im Überblick
Die Luftverkehrsteuer richtet sich nach der Entfernung des Ziellandes (gemessen vom Flughafen Frankfurt am Main zum größten Flughafen des Ziellandes). Die Senkungen betreffen alle drei Distanzklassen:
| Distanzklasse | Entfernung zum Zielort | Steuersatz aktuell | Steuersatz ab 01.07.2026 |
| Klasse 1 | bis 2.500 km (z. B. Europa, Nordafrika) | 15,53 € | 13,03 € |
| Klasse 2 | 2.500 bis 6.000 km (z. B. Mittlerer Osten, östl. USA) | 39,34 € | 33,01 € |
| Klasse 3 | über 6.000 km (z. B. Ferner Osten, südl. Afrika) | 70,83 € | 59,43 € |
Was bedeutet das für Sie als Mandanten?
Für Privatpersonen
Wer seinen Sommerurlaub 2026 plant, kann bei Flügen, die ab dem 1. Juli starten, mit etwas niedrigeren Preisen rechnen. Besonders bei Familienreisen auf der Langstrecke macht sich die Senkung von über 11 Euro pro Person bemerkbar.
Für Unternehmen und Geschäftsreisende
Für Unternehmen mit reger Reisetätigkeit führen die gesenkten Sätze zu einer direkten Reduzierung der Reisekosten.
- Vorsteuerabzug: Beachten Sie, dass die Luftverkehrsteuer Teil des Ticketpreises ist und die Umsatzsteuer darauf berechnet wird. Sinkt die Steuer, sinkt der Bruttogehalt des Tickets – der Vorsteuerabzug passt sich entsprechend an.
- Reisekostenabrechnung: Für die Abrechnung von Geschäftsreisen ist der Zeitpunkt des Abflugs entscheidend. Tickets, die für Flüge ab dem 1. Juli 2026 ausgestellt werden, müssen die neuen Sätze berücksichtigen.
Warum wird die Steuer gesenkt?
Die Bundesregierung kehrt damit zu den Sätzen zurück, die vor der Haushaltskonsolidierung im Mai 2024 galten. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland zu stärken und die Bürger bei den Mobilitätskosten zu entlasten.
Fazit: Ein kleiner Lichtblick im Dschungel der Abgaben
Auch wenn die Senkung pro Ticket auf den ersten Blick gering erscheinen mag, ist sie ein wichtiges Signal gegen die stetig steigenden Kosten im Reiseverkehr.
Planen Sie größere geschäftliche Reiseaktivitäten für die zweite Jahreshälfte 2026? Wir unterstützen Sie gerne bei der steuerlichen Optimierung Ihrer Reisekostenabrechnung und behalten die gesetzliche Umsetzung für Sie im Auge. Sprechen Sie uns an!
Quelle: BMF, Mitteilung vom 01.04.2026 zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes.