Steuererklärung: Das können Sie jetzt tun, wenn Sie den Steuertermin verpasst haben

Haben Sie die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung verpasst? Bevor Panik aufkommt, atmen Sie tief durch. Auch wenn die Frist verstrichen ist, gibt es Möglichkeiten, die Situation zu retten. Hier sind einige Schritte, die Sie jetzt unternehmen können.

1. Ruhe bewahren – es gibt Spielraum

Wenn Sie Ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli (regulär, dieses Jahr ausnahmsweise 2. September) nicht abgegeben haben, ist das kein Grund zur Panik. Oft gewährt das Finanzamt eine gewisse Kulanzzeit. Besonders, wenn Sie bisher Ihre Steuer immer pünktlich eingereicht haben, können Sie davon ausgehen, dass das Finanzamt nicht sofort Strafen verhängt.

2. Sofortige Nachholung: Reichen Sie Ihre Steuer so schnell wie möglich nach

Wenn Sie bemerken, dass die Frist verstrichen ist, sollten Sie so schnell wie möglich handeln. Je länger Sie warten, desto höher das Risiko, dass das Finanzamt Verzugszinsen oder einen Verspätungszuschlag berechnet. Nutzen Sie alle verfügbaren Unterlagen und reichen Sie Ihre Steuererklärung am besten noch heute online über ELSTER ein.

3. Verspätungszuschlag: Was passiert, wenn Sie zu spät sind?

Wenn Sie die Steuererklärung nach Ablauf der Frist abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verhängen. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 25 Euro pro Monat. Verzugszinsen von 0,5 Prozent pro Monat können ebenfalls anfallen, jedoch erst nach 15 Monaten.

Tipp: Auch wenn Sie nichts nachzahlen müssen, kann ein Verspätungszuschlag fällig werden. Deshalb ist es ratsam, die Erklärung möglichst schnell nachzureichen.

4. Fristverlängerung beantragen

Wenn Sie die Frist nicht einhalten konnten, ist es möglich, nachträglich eine Fristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen. Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter oder ein formloses Schreiben kann ausreichen, um einen Aufschub zu erhalten – besonders wenn Sie triftige Gründe haben, wie z. B. Krankheit oder andere unvorhersehbare Umstände.

5. Steuerberater beauftragen

Falls Sie überfordert sind oder die nötigen Unterlagen nicht griffbereit haben, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist für die Abgabe der Steuererklärung automatisch bis zum 28. Februar des Folgejahres. Auch nachträglich können Sie noch einen Steuerberater beauftragen, um die Angelegenheit professionell zu lösen.

6. Festsetzungsverjährung: Bis wann kann das Finanzamt noch zugreifen?

Das Finanzamt kann bis zu vier Jahre rückwirkend auf Ihre Steuerunterlagen zugreifen. Solange diese Frist nicht überschritten ist, können Sie auch eine zu spät abgegebene Steuererklärung nachreichen und mögliche Steuererstattungen erhalten.

Fazit: Verpasste Fristen sind kein Weltuntergang

Wenn Sie den Steuertermin verpasst haben, ist das kein Grund zur Verzweiflung. Handeln Sie schnell, beantragen Sie gegebenenfalls eine Fristverlängerung und reichen Sie die Steuer so bald wie möglich ein. Selbst mit Verspätung lassen sich die meisten Probleme noch unkompliziert lösen – und wer weiß, vielleicht erwartet Sie am Ende sogar eine Steuererstattung.

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