Wenn Sie einen Firmenwagen anschaffen, sollten Sie genau überlegen, welche Extras und Zusatzfunktionen Sie wirklich benötigen und wann Sie diese freischalten lassen. Moderne Fahrzeuge bieten viele sogenannte „Functions on Demand“ wie Sitzheizung, Parkassistent, Smartphone-Integration oder ein Navigationssystem. Diese Funktionen sind oft schon technisch im Fahrzeug vorhanden, müssen jedoch kostenpflichtig freigeschaltet werden, damit sie genutzt werden können.
Für Selbstständige und Unternehmer, die die 1%-Methode zur Versteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens nutzen, kann es steuerlich vorteilhaft sein, beim Kauf eines Neuwagens sparsam mit diesen Extras umzugehen. Der Grund: Bei der 1%-Methode wird der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Kaufs als Basis für die Versteuerung herangezogen. Dieser Preis erhöht sich durch zusätzliche Sonderausstattungen und damit auch der Betrag, den Sie monatlich versteuern müssen.
Ein Beispiel: Ein Wagen mit einem Bruttolistenpreis von 30.000 € führt zu einer monatlichen Versteuerung von 1 %, also 300 € (bzw. 0,25% oder 0,5% bei E-Autos). Werden jedoch gleich beim Kauf Zusatzfunktionen im Wert von 3.500 € erworben, steigt der Bruttolistenpreis auf 33.500 € und der zu versteuernde Betrag auf 335 € pro Monat.
Die Lösung: Schalten Sie kostenpflichtige Zusatzfunktionen erst nachträglich frei, wenn Sie den Wagen schon eine Weile fahren. Diese späteren Kosten erhöhen den Bruttolistenpreis nicht und bleiben somit unberücksichtigt bei der 1%-Methode. Auf diese Weise sparen Sie über Jahre hinweg Steuern, indem Sie den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs bewusst niedrig halten.
Fazit: Denken Sie strategisch, wenn es um die Ausstattung Ihres Firmenwagens geht. Verzichten Sie zunächst auf kostspielige Extras und rüsten Sie nur das nach, was Sie wirklich brauchen – und das möglichst erst später. So bleibt Ihr zu versteuernder Bruttolistenpreis niedriger und Sie sparen langfristig Steuern!