Wichtige Steuertermine im September 2024: Was Sie beachten sollten

Der September 2024 bringt für Steuerpflichtige und Unternehmen wichtige Fristen und Termine mit sich. Um unnötige Mahngebühren oder gar Säumniszuschläge zu vermeiden, sollten diese Termine unbedingt im Kalender markiert und rechtzeitig vorbereitet werden. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Steuertermine im September 2024.

1. Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung

Frist: 10. September 2024

Alle Unternehmer, die zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind, müssen diese bis zum 10. September 2024 beim Finanzamt einreichen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, deren Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr über 7.500 Euro lag. Die fristgerechte Übermittlung kann bequem über das ELSTER-Portal erfolgen. Eine mögliche Fristverlängerung durch Dauerfristverlängerung sollte bereits im Vorfeld beantragt worden sein.

2. Lohnsteueranmeldung

Frist: 10. September 2024

Ebenfalls bis zum 10. September müssen Arbeitgeber die Lohnsteueranmeldung für den Monat August 2024 einreichen und die entsprechende Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Diese Anmeldung umfasst die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, die von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten wurden.

3. Gewerbesteuervorauszahlung

Frist: 15. September 2024

Die Vorauszahlung für die Gewerbesteuer ist vierteljährlich zu leisten und wird zum 15. September 2024 fällig. Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Zahlung rechtzeitig auf dem Konto der Gemeinde eingeht, um Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge zu vermeiden.

4. Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Frist: 15. September 2024

Zeitgleich mit der Gewerbesteuer ist auch die Vorauszahlung zur Körperschaftsteuer fällig. Diese betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs. Die fristgerechte Zahlung ist entscheidend, um zusätzlichen finanziellen Belastungen durch Säumniszuschläge zu entgehen.

6. Ende der Nachzahlungsfrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen

Frist: 30. September 2024

Eine besondere Frist im September betrifft Unternehmen, die Corona-Wirtschaftshilfen in Anspruch genommen haben. Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen endet am 30. September 2024. Diese Frist wurde bereits mehrmals verlängert und wird nicht erneut verlängert. Bei Fristversäumnis droht die Rückforderung der gesamten Hilfsgelder.

7. Abgabefrist für die elektronische Bilanz (E-Bilanz)

Frist: 30. September 2024

Für Unternehmen, die zur Abgabe einer E-Bilanz verpflichtet sind, endet am 30. September die Frist zur Einreichung der Bilanz für das Jahr 2023. Diese Frist betrifft insbesondere bilanzierende Unternehmen, die ihre Steuererklärungen noch nicht eingereicht haben.

Fazit

Der September 2024 ist ein Monat mit zahlreichen wichtigen Steuerterminen, die Unternehmer und Steuerpflichtige im Auge behalten sollten. Die Einhaltung dieser Fristen ist essenziell, um unnötige zusätzliche Kosten durch Säumniszuschläge oder Verspätungszuschläge zu vermeiden. Planen Sie rechtzeitig und nutzen Sie gegebenenfalls die Unterstützung Ihres Steuerberaters, um alle notwendigen Erklärungen und Zahlungen fristgerecht abzuwickeln.