Entwicklung der Doppelbesteuerungsabkommen)
Die Bemühungen der OEEC (Organisation for European Economic Cooperation) und ihrer Nachfolgeorganisation, der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development), um eine Vermeidung der Doppelbesteuerung knüpfen an diese Vorarbeiten des Völkerbundes an. Im Jahre 1963 wurde dann ein umfassender Bericht, dem ein vollständiges Musterabkommen sowie ein offizieller Kommentar beigefügt war, vorgelegt. Dieses Musterabkommen sowie der Kommentar werden laufend auf Grund der Erfahrungen und neuesten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen, die auch im Bereich des internationalen Steuerrechts zu neuen Fragestellungen und Herausforderungen führen, überarbeitet.
Ein weiteres Modellabkommen wurde von den Vereinten Nationen im Jahre 1980 veröffentlicht. Dieses VN-Modell ist das Ergebnis mehr als zehnjähriger Beratungen einer vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen bestellten Expertengruppe.
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Tax Service: German Tax Return in english
Rechtsgrundlagen zum Thema: Doppelbesteuerungsabkommen
EStG 48d; 50d; 50i; anlage-2;AO 2; 2;
GewStR 9.5; 31.1;
AEAO 117; 155; 165; 175;
LStR 19.9; 38.3; 39.4; 39b.8; 39b.10; 42d.2;
EStH 1a; 34c.5; 50a.2;
KStH 7.1;
LStH 39b.10;
ErbStH E.2.1; E.13.9; E.19;