Rechtsstand: 26.06.2026

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland: DBA-Liste 2026

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland: Hier finden Sie die aktuelle DBA-Liste, eine Suche in ausgewählten Abkommen, Länderlinks, Downloads und verständliche Erklärungen zur Funktion von DBA. Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welcher Staat bei grenzüberschreitenden Einkünften besteuern darf – etwa bei Arbeitslohn, Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Immobilien, Renten, Erbschaften oder Betriebsstätten.

Wichtig: DBA vermeiden nicht automatisch jede Steuerzahlung im Ausland. Sie verteilen Besteuerungsrechte und bestimmen, ob Deutschland die ausländische Steuer anrechnet oder ausländische Einkünfte freistellt. Entscheidend ist immer das konkrete Abkommen mit dem jeweiligen Staat.
Ausländische Einkünfte, Wegzug, Homeoffice im Ausland oder Betriebsstätte?
Wir prüfen das passende DBA, Steuererklärung, Progressionsvorbehalt, Quellensteuer, Anlage N-AUS, Anlage AUS und Nachweispflichten.

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Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA, ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Es regelt, welcher Staat bestimmte Einkünfte oder Vermögenswerte besteuern darf und wie eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

DBA begrenzen Steuerrechte

DBA schaffen grundsätzlich keine neue Steuer. Sie beschränken oder ordnen Steueransprüche, die sich aus nationalem Recht ergeben.

Vorrang vor nationalem Recht

Soweit ein DBA innerstaatlich anwendbar ist, geht es den deutschen Steuergesetzen grundsätzlich vor.

Zwei Hauptmethoden

Doppelbesteuerung wird typischerweise durch Freistellung oder Anrechnung ausländischer Steuer vermieden.

Jedes Land gesondert prüfen

DBA unterscheiden sich im Detail. Grenzgänger, Renten, Betriebsstätten oder Quellensteuern sind je nach Staat anders geregelt.

Merksatz: Erst nationales Steuerrecht prüfen, dann DBA anwenden. Das DBA kann eine deutsche Steuerpflicht einschränken – ersetzt aber nicht die Prüfung von EStG, KStG, GewStG, ErbStG oder AO.

Infografik: So funktioniert ein Doppelbesteuerungsabkommen

Infografik Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Die Infografik zeigt, wie ein Doppelbesteuerungsabkommen bei grenzüberschreitenden Einkünften geprüft wird: nationaler Steueranspruch, DBA-Zuweisung, Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Rückfallklauseln und Steuererklärung. Doppelbesteuerungsabkommen: Prüfung in 5 Schritten Für Arbeitslohn, Unternehmensgewinne, Dividenden, Zinsen, Immobilien, Renten und Erbschaften. 1 Nationales Recht Ist Deutschland nach EStG, KStG, GewStG oder ErbStG zuständig? 2 Passendes DBA Welches Abkommen gilt für den jeweiligen Staat? 3 Besteuerungsrecht Ansässigkeitsstaat, Quellenstaat oder Tätigkeitsstaat? 4 Methode Freistellung mit Progression oder Steueranrechnung? 5 Nachweis & Erklärung Steuerbescheid, Quellensteuer, Anlage AUS oder N-AUS Ziel: keine doppelte Besteuerung – aber auch keine doppelte Nichtbesteuerung. Deshalb sind Rückfallklauseln, Subject-to-tax-Regeln und Nachweise besonders wichtig.

Welche Doppelbesteuerungsabkommen hat Deutschland?

Deutschland verfügt über ein umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen und weiteren Abkommen im Steuerbereich. Dazu zählen insbesondere Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, Abkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, Sonderabkommen für Schifffahrt und Luftfahrt sowie Abkommen zur Rechts- und Amtshilfe.

Aktueller Stand: Die offizielle Übersicht zum Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich wird vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Für 2026 ist der Stand zum 01.01.2026 maßgeblich.

Suche in Doppelbesteuerungsabkommen

Nutzen Sie die Volltextsuche, um in ausgewählten DBA nach Begriffen wie „Arbeitslohn“, „Dividenden“, „Zinsen“, „Lizenzgebühren“, „Betriebsstätte“, „Renten“, „Immobilien“ oder „183 Tage“ zu suchen.

Wichtige DBA-Länder im Überblick

Besonders häufig nachgefragt werden DBA mit wichtigen Handelspartnern, Nachbarstaaten und Ländern mit vielen deutschen Arbeitnehmern, Unternehmern oder Kapitalanlegern.

Praxistipp: Bei Kapitalerträgen, Immobilien, Renten und Arbeitslohn unterscheiden sich die DBA teils erheblich. Prüfen Sie nicht nur, ob ein DBA besteht, sondern den konkreten Artikel.

DBA-Länder von A bis Z

Die folgende A-Z-Übersicht erleichtert den Einstieg in die länderbezogene Recherche. Maßgeblich sind stets die aktuellen Veröffentlichungen des BMF und die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Abkommen.

Suche von A bis Z
A B C D E F G H I J K L
M N O P R S T U V W Z

Technischer Hinweis: Die umfangreiche Länder-A-Z-Tabelle aus dem bisherigen HTML kann hier weiterverwendet werden. Für bessere Wartbarkeit empfiehlt sich, die Länderliste in eine separate Include-Datei auszulagern und regelmäßig gegen die BMF-Übersicht abzugleichen.


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Wie vermeidet ein DBA die Doppelbesteuerung?

Ein DBA legt fest, welcher Staat besteuern darf und wie der andere Staat eine Doppelbesteuerung vermeidet. Die zwei wichtigsten Methoden sind die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode.

Methode Wirkung Typische Fälle
Freistellungsmethode Deutschland besteuert die Einkünfte nicht, berücksichtigt sie aber häufig beim Progressionsvorbehalt. Arbeitslohn im Ausland, ausländische Betriebsstätten, bestimmte Immobilienfälle
Anrechnungsmethode Deutschland besteuert die Einkünfte, rechnet aber ausländische Steuer auf die deutsche Steuer an. Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, bestimmte Kapitalerträge
Rückfallklausel Deutschland besteuert wieder, wenn der andere Staat nicht besteuert oder keine ausreichende Besteuerung erfolgt. Subject-to-tax-Klauseln, Qualifikationskonflikte, doppelte Nichtbesteuerung
Nachweisfalle: Eine DBA-Freistellung kann gefährdet sein, wenn die ausländische Besteuerung nicht nachgewiesen wird. Bewahren Sie ausländische Steuerbescheide, Lohnabrechnungen, Quellensteuerbelege und Zahlungsnachweise auf.

Welche Themen regeln Doppelbesteuerungsabkommen?

DBA sind besonders wichtig, wenn Einkünfte oder Vermögen einen Bezug zu zwei Staaten haben. Häufige Themen sind:

Arbeitslohn

Tätigkeitsstaat, Ansässigkeitsstaat, 183-Tage-Regel, Homeoffice, Grenzgänger, Entsendungen und Anlage N-AUS.

Unternehmen

Betriebsstätten, Unternehmensgewinne, Vertreterbetriebsstätten, Verrechnungspreise und Quellensteuer.

Kapitalerträge

Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Quellensteuerentlastung und Anrechnung ausländischer Steuer.

Immobilien

Vermietung, Veräußerung, Immobiliengesellschaften und Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaates.

Renten und Pensionen

Private Renten, Sozialversicherungsrenten, Beamtenpensionen und Sonderregeln einzelner DBA.

Erbschaft und Schenkung

Nur mit wenigen Staaten bestehen besondere Abkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Typische Praxisfälle: Wann brauchen Sie das DBA?

Fall Warum ist das DBA wichtig? Typische Steuerformulare
Arbeitnehmer arbeitet teilweise im Ausland Aufteilung des Arbeitslohns, Tätigkeitsstaat, 183-Tage-Regel Anlage N-AUS, ggf. Anlage N-GRE
Dividenden ausländischer Aktien Quellensteuerbegrenzung und Anrechnung Anlage KAP, Anlage AUS
Ausländische Immobilie Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaates und Progressionsvorbehalt Anlage V, Anlage AUS
Betriebsstätte im Ausland Unternehmensgewinne, Gewinnabgrenzung, Betriebsstättenbesteuerung Gewinnermittlung, Anlage AUS, ggf. E-Bilanz
Wegzug oder Wohnsitz in zwei Staaten Ansässigkeit, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Tie-Breaker-Regeln Einkommensteuererklärung, ggf. Wegzugsbesteuerung prüfen
Erbschaft mit Auslandsvermögen Abkommen zur Erbschaftsteuer nur mit wenigen Staaten; Anrechnung prüfen Erbschaftsteuererklärung, Anlage Erwerber, Anlage Ausland

DBA-Prüfung vor der Steuererklärung?

Senden Sie uns Land, Einkunftsart, Zeitraum und vorhandene Nachweise. Wir prüfen, welches DBA gilt und welche Erklärungspflichten bestehen.

DBA-Fall prüfen lassen

Downloads zum Stand der Doppelbesteuerungsabkommen

FAQ: Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Es regelt, welcher Staat bestimmte Einkünfte oder Vermögenswerte besteuern darf und wie Doppelbesteuerung vermieden wird.

Wie viele Doppelbesteuerungsabkommen hat Deutschland?

Deutschland verfügt über ein umfangreiches Netz von Abkommen auf dem Gebiet der Einkommen- und Vermögensteuer sowie weiterer Steuerabkommen. Der jeweils aktuelle Stand wird vom BMF veröffentlicht.

Geht ein DBA deutschem Steuerrecht vor?

Ja, soweit das DBA innerstaatlich anwendbar geworden ist, geht es den deutschen Steuergesetzen grundsätzlich vor. Das DBA begrenzt aber nur Steuerrechte; es schafft regelmäßig keine eigene Steuerpflicht.

Was ist der Unterschied zwischen Freistellung und Anrechnung?

Bei der Freistellung verzichtet Deutschland auf die Besteuerung bestimmter ausländischer Einkünfte, berücksichtigt sie aber häufig beim Progressionsvorbehalt. Bei der Anrechnung wird die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet.

Wo finde ich die aktuelle DBA-Liste?

Die aktuelle DBA-Liste wird vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Zusätzlich bietet diese Seite eine praktische Länderübersicht und Suche in ausgewählten DBA.

Gilt jedes DBA gleich?

Nein. DBA orientieren sich häufig am OECD-Musterabkommen, enthalten aber länderspezifische Abweichungen, Protokolle, Verständigungsvereinbarungen und Sonderregelungen.

Was bedeutet Progressionsvorbehalt?

Progressionsvorbehalt bedeutet: Bestimmte ausländische Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen.

Welche Anlage brauche ich für ausländische Einkünfte?

Das hängt von der Einkunftsart ab. Häufig relevant sind Anlage AUS, Anlage N-AUS, Anlage KAP, Anlage V oder besondere Grenzgänger-Anlagen.

Rechtsstand und Quellen

Dieser Beitrag berücksichtigt den Rechtsstand vom 26.06.2026. Maßgeblich sind insbesondere die jeweils geltenden DBA, das Bundesgesetzblatt, § 2 AO, die Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen zum Stand der Doppelbesteuerungsabkommen sowie die länderbezogenen Informationen des BMF.

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

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