Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Doppelter Freibetrag Erbschaftssteuer + Schenkungssteuer

Doppelten Erbschafts bzw. Schenkungssteuer-Freibetrag nutzen

Jetzt doppelten Erbschafts bzw. Schenkungssteuer-Freibetrag nutzen


Eine Schenkung bietet sich vor allem dann an, wenn das Vermögen des Erblassers den Erbschaftssteuerfreibetrag überschreiten würde und dadurch Erbschaftssteuer fällig werden würde. Wer dem Finanzamt keine Erbschaftssteuer überlassen möchte, ist deshalb mit einer Schenkung gut beraten. Verfügen beide Elternteile über ein Vermögen, bietet es sich auch an, dass beide die Freibeträge nutzen. Denn in diesem Fall kann der Beschenkte die doppelte Summe als Freibetrag geltend machen.


Berechnen Sie schnell & einfach die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Freibeträge und den Steuersatz.

Erbschaftssteuer Rechner

Verwandtschaft zum Erblasser

Hausrat
Euro
Vermögen: Geld etc.
Euro

Selbst genutztes Wohneigentum
Euro
Quadratmeterzahl (qm)
 m²  

Immobilien (Immobilienbewertung)
Euro

Nachlassverbindlichkeiten
Euro

Kettenschenkungen, also Schenkungen, die darauf abzielen, dass das Kind die doppelte Freibetragsgrenze nutzen kann, sind nicht möglich. Dies wäre der Fall, wenn ein Ehepartner dem anderen diese Summe schenken würde, damit er wiederum das Geld dem Kind schenken kann. Diese Methode schließt das Erbschaftssteuergesetz leider aus und das Kind kann so keinen doppelten Freibetrag in Anspruch nehmen.


Eine Möglichkeit der Schenkung ist auch die sogenannte mittelbare Schenkung. Mit dieser Schenkung wird z. B. die Bedingung verknüpft, ein bestimmtes Grundstück mit diesem Geldgeschenk zu erwerben. Die Schenkungssteuer wird anschließend berechnet, und zwar anhand des Steuerwertes des Grundstückes. Dieser Wert liegt damit unter dem tatsächlichen Verkehrswert.


Wenn eine Lebensversicherung noch zu Lebzeiten verschenkt wird und diese dafür vor dem Ablauf gekündigt wurde, wird anhand des Rückkaufswertes, der zum Zeitpunkt der Schenkung galt, die Steuer bemessen. Auch hier ist also Vorsicht geboten, da es so zu unverhofften Minderungen der Lebensversicherung kommen kann. Hier bietet sich eventuell ebenfalls eine Teilschenkung an.

Steuertipps Erbschafts- und Schenkungssteuer: Verschonungsregelungen, Steuerklassen, Freibeträge: Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist kompliziert. Mit diesem Merkblatt behalten Sie den Überblick und erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben, um das steuerliche Optimum herauszuholen.

Steuertipps Erbschaftsteuer
1/9


Steuertipp: Die Vererbung und die Schenkung einer selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten oder an einen eingetragenen Lebenspartner bleibt steuerfrei.


Mehr Infos + Tipps zur Erbschaftssteuer finden Sie hier ...

Mehr Infos + Tipps zur Schenkungssteuer finden Sie hier ...



Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Gratis Steuertipps direkt in Ihr Postfach






Steuerberatung online

Nutzen Sie jetzt meine online Steuerberatung:



Empfehlungen:





Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin