Handschenkungen

Handschenkungen sind ohne notarieller Beglaubigung möglich

Was ist eine Handschenkung und wann fällt Schenkungssteuer an?


Verspricht der Schenker dem Beschenkten eine Leistung zu schenken, befinden sich beide in einem zweiseitigen Rechtsgeschäft. In einem Schenkungsvertrag wird laut Erbschaftssteuergesetz jedoch nur einseitig eine Leistung erbracht. Der Schenkende gibt eine Willenserklärung ab. Dieses Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden. Ein Schenkungsvertrag bedarf also einer Formerfordernis. Wird nachträglich ein Formmangel festgestellt, wird dieser unwirksam, wenn die Schenkung bereits stattgefunden hat. Ein Notar ist in diesem Fall nachträglich nicht erforderlich. Denn durch die Erfüllung wird der Vertrag somit als wirksam angesehen. Der Schenker kann eine Schenkung für den Beschenkten auch mit einer Auflage verknüpfen.


Steuertipps Erbschafts- und Schenkungssteuer: Verschonungsregelungen, Steuerklassen, Freibeträge: Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist kompliziert. Mit diesem Merkblatt behalten Sie den Überblick und erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben, um das steuerliche Optimum herauszuholen.

Steuertipps Erbschaftsteuer
1/9



Berechnen Sie schnell & einfach die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Freibeträge und den Steuersatz.

Erbschaftssteuer Rechner

Verwandtschaft zum Erblasser

Hausrat
Euro
Vermögen: Geld etc.
Euro

Selbst genutztes Wohneigentum
Euro
Quadratmeterzahl (qm)
 m²  

Immobilien (Immobilienbewertung)
Euro

Nachlassverbindlichkeiten
Euro

Alternativ ist auch eine Handschenkung möglich. Hier wird der Gegenstand der Schenkung direkt an den Beschenkten übergeben. In diesem Fall muss der Schenker dem Beschenkten gegenüber vorher kein Versprechen abgeben. Unter einer Handschenkung werden Geschenke verstanden, bei denen keine Gegenleistung gefordert wird. Wichtig ist, dass es eine unentgeltliche Schenkung ist. Als Anlass hierfür eignen sich z. B. der Geburtstag oder Weihnachten. Eine Handschenkung muss nicht notariell beglaubigt sein.


Steuertipp: Die Vererbung und die Schenkung einer selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten oder an einen eingetragenen Lebenspartner bleibt steuerfrei.


Mehr Infos + Tipps zur Erbschaftssteuer finden Sie hier ...

Mehr Infos + Tipps zur Schenkungssteuer finden Sie hier ...



Haftungsausschluss: Alle bereitgestellten Informationen und Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Steuerberatung im Einzelfall nicht ersetzen können. Für persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen empfehlen wir, sich direkt an uns zu wenden.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


KI-Bot!

Willkommen beim KI-Steuerbot!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuerbot ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!