Spritkostenrechner
Berechnen Sie jetzt schnell & einfach Ihre Kosten für Spritverbrauch
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Ergebnis: Berechnet werden die Benzinkosten für die gefahrene Strecke.
Spritkostenrechner
Die Kosten für den Kraftstoff (Benzin, Diesel, Gas, Elektro) sind neben den Kfz-Steuern und der Kfz-Versicherung ein erheblicher Kostenfaktor. Oftmals übersteigen diese während der Nutzungsdauer sogar die Anschaffungskosten des Kraftfahrzeugs (siehe auch Rechner für Abschreibung des Kaufpreises). Es macht daher Sinn, sich vorher über die Verbrauchskosten zu informieren.
Inhaltsverzeichnis KFZ-Rechner
KFZ-Steuerrechner
Kfz-Steuer
Firmenwagen Steuerrechner
Finanzierung, Kosten, Versicherung, Bewertung, Bußgeld + Nummernschilder
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Rechtsgrundlagen zum Thema: kraftstoff
UStGUStG § 18 Besteuerungsverfahren
UStAE
UStAE 1.1. Leistungsaustausch
UStAE 4.19.1. Blinde
UStAE 10.7. Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 UStG)
UStAE 14.10. Rechnungserteilung in Einzelfällen
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 18.11. Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge
UStAE 18.13. Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
UStAE 18g.1. Vorsteuer-Vergütungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat für im Inland ansässige Unternehmer
UStAE 1.1. Leistungsaustausch
UStAE 4.19.1. Blinde
UStAE 10.7. Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 UStG)
UStAE 14.10. Rechnungserteilung in Einzelfällen
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 18.11. Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge
UStAE 18.13. Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
UStAE 18g.1. Vorsteuer-Vergütungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat für im Inland ansässige Unternehmer
UStR
UStR 1. Leistungsaustausch
UStR 104. Blinde
UStR 158. Mindestbemessungsgrundlage
UStR 188. (Zu § 14 UStG (§§ 31 bis 34 UStDV))
UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer
UStR 240. Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge
EStH 4.10.12 16.3
KraftStG 9