Leasing 

Leasingrechner

Mit dem unabhängigen Leasingrechner berechnen Sie online Leasingrate, Zinssatz, Laufzeit und Restwert.



Leasingrechner

Mit dem Leasingrechner können Sie sowohl die Leasingrate als auch den Leasingzins berechnen:

Leasingzins berechnen

Was möchten Sie berechnen?
AnschaffungswertEuro
EinmalzahlungEuro
LaufzeitMonate
Leasingrate MonatEuro
Zinssatz%
RestwertEuro


Leasing oder Kreditfinanzierung?

Was ist besser leasen oder finanzieren? Leasing ist seit Jahren eine interessante Alternative zur Finanzierung (insbesondere im Zusammenhang mit dem Leasen von Fahrzeugen) und verspricht Steuervorteile und schont Liquidität sowie Kreditlinie. Ob Leasing tatsächlich vorteilhafter ist, können Sie mit unserem Leasingrechner unter Berücksichtung von Steuern schnell und einfach berechnen (die günstigere Variante ist die mit dem geringsten Barwert aller Zahlungen):

Leasingrechner: Vergleich Leasing mit Kreditfinanzierung inklusive Steuervorteil

Leasingobjekt von der Steuer absetzbar ?
 
1. Alternative: Darlehen
Darlehensbetrag Euro
Disagio Euro
Bearbeitungsgebühr Euro
Zinssatz pro Jahr %
Laufzeit in Monaten Monate
Steuersatz %
Abschreibungszeitraum in JahrenJahre
 
2. Alternative: Leasing
Laufzeit Leasing in Monaten Monate
Nr.BezeichnungKaufpreisRestwertmonatl. LeasingrateLeasingsonder- zahlungÜbernahme- preis


Leasing und Bilanzierung (Prüfschema)

Ausschlaggebend für die Einordnung der Verträge als Voll- oder Teilamortisationsvertrag ist das Kriterium, ob in der Laufzeit des Vertrags die Kosten des Leasinggebers durch die Leasingraten gedeckt sind.

Leasingrechner: Prüfschema Leasing, Bilanzierung


Grundmietzeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer


Leasingsonderzahlung

Für die Leasingsonderzahlung ist bei Bilanzierung ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. (Ist der Leasingnehmer ein Kleinunternehmer oder Freiberufler, die ihren Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) ermitteln, können diese die Leasingvorauszahlung sofort im ersten Jahr als Aufwand buchen.)

Wenn der Leasingnehmer gleichzeitig wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist, stellt die Vorauszahlung einen abzuzinsenden Vermörgensgegenstand dar. Das heißt: Die Vorauszahlung wird mit der Zinsmethode auf die Leasingdauer Verteilt. Die steuermindernden Aufwendungen sind in den ersten Jahren höher als in den Letzten.

Andernfalls muss die Aktive Rechnungsabgrenzung linear aufgelöst werden, wenn der Leasingnehmer nicht wirtschaftlicher Eigentümer ist.

Leasing Vorauszahlung - Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP)

Leasing-VorauszahlungEuro
LaufzeitMonate
Erstes Jahr
Erster Monat
 



Inhaltsverzeichnis KFZ-Rechner




Steuertipp

Steuertipp: Jetzt mehrere hundert Euro Steuern sparen und 25 Euro geschenkt erhalten, mit einem elektronischen Fahrtenbuch ...


Tipp: Um Steuern zu sparen, kann ein Wechsel zu einem umweltfreundlicheren Fahrzeug mit geringerem Schadstoffausstoß und kleinerem Hubraum sinnvoll sein. Ermitteln Sie online & kostenlos, was Sie noch für Ihr Auto bekommen: Kfz-Bewertung


Tipp Dieselskandal: Sind Sie vom Diesel Abgas Skandal betroffen? Haben Sie in der Zeit von 2008 bis September 2015 ein gebrauchtes oder neuwertiges Fahrzeug mit Dieselmotor von VW, Audi, Skoda, Daimler, Seat oder Porsche gekauft oder geleast, dürften Sie durch den Dieselskandal betroffen sein. Entschädigungsklagen können sich lohnen (Rücktritt, Geld zurück, Nachlieferung + Schadensersatzansprüche). Handeln Sie jetzt und sichern Sie Ihre Ansprüche (Verjährungsfrist 31.12.). Holen Sie mit Fachanwälten das Beste heraus - Ganz ohne Kostenrisiko: Keine Anzahlung, keine Gerichtskosten oder sonstiges Kostenrisiko für Sie! Jetzt kostenlose und risikofreie Prüfung anfordern ...


Mehr zum geldwerten Vorteil bei Leasingfahrzeugen ...


Rechtsgrundlagen zum Thema: leasing

GewStG 
GewStG § 8 Hinzurechnungen

KStG 5
UStAE 
UStAE 1.1. Leistungsaustausch

UStAE 1.3. Schadensersatz

UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung

UStAE 3a.11. Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen

UStAE 8.1. Umsätze für die Seeschifffahrt

UStAE 10.7. Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 UStG)

UStAE 13.1. Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen

UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

UStAE 1.1. Leistungsaustausch

UStAE 1.3. Schadensersatz

UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung

UStAE 3a.11. Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen

UStAE 8.1. Umsätze für die Seeschifffahrt

UStAE 10.7. Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 UStG)

UStAE 13.1. Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen

UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

GewStR 
GewStR R 8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen

GewStR R 9.2 Kürzung bei Grundstücksunternehmen

UStR 
UStR 1. Leistungsaustausch

UStR 3. Schadensersatz

UStR 25. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStR 177. Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

UStR 182c. Haftung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

UStR 217c. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

GewStDV 19
AEAO 
AEAO Zu § 39 Zurechnung:

LStR 
R 9.5 LStR Fahrtkosten als Reisekosten

EStH 4.2.1 5.5 5.6 7.4 11
GewStH 2.5.1
LStH 8.1.9.10 9.5 9.10
ErbStH E.12.2

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Alle bereitgestellten Informationen und Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Steuerberatung im Einzelfall nicht ersetzen können. Für persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen empfehlen wir, sich direkt an uns zu wenden.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


KI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!