Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

Steuererklärung elektronisch & online mit ELSTER 2026: Mein ELSTER, Pflichtabgabe, Belege, Fristen und Anleitung

Steuererklärung mit ELSTER 2026: Mein ELSTER, Belegabruf, Belegnachreichung und elektronische Übermittlung

Mit Mein ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung online erstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das Verfahren ersetzt in vielen Fällen Papierformulare, vereinfacht die Kommunikation mit dem Finanzamt und ermöglicht Funktionen wie Belegabruf, Belegnachreichung, elektronische Bescheiddaten und digitale Anträge.

Für Privatpersonen ist die elektronische Einkommensteuererklärung häufig freiwillig, aber praktisch sinnvoll. Für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und bilanzierende Unternehmen ist die elektronische Übermittlung in vielen Fällen vorgeschrieben.

Kurzüberblick 2026: Das frühere ElsterFormular wird für aktuelle Steuerjahre nicht mehr genutzt. Heute verwenden Sie Mein ELSTER, eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle, eine Online-Steuererklärung oder die elektronische Übermittlung durch den Steuerberater. Bei authentifizierter Übermittlung ist regelmäßig kein zusätzlicher Ausdruck mit Unterschrift erforderlich.

Steuererstattung berechnen

Eine Steuererklärung lohnt sich häufig, wenn im Laufe des Jahres Lohnsteuer einbehalten wurde und zusätzliche Ausgaben steuerlich abziehbar sind. Besonders relevant sind Werbungskosten, Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Sonderausgaben, Versicherungsbeiträge, Spenden, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und außergewöhnliche Belastungen.

Berechnen Sie online, ob Sie voraussichtlich eine Steuererstattung erhalten:

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

Steuererklärung online erstellen:

Wenn Ihnen Mein ELSTER zu formularorientiert ist, können Sie eine geführte Online-Steuererklärung nutzen und die Daten elektronisch übermitteln.

Online-Steuererklärung starten

Infografik: Steuererklärung mit ELSTER in 6 Schritten

1. Zugang einrichten Mein-ELSTER-Konto registrieren und Zertifikat oder ElsterSecure rechtzeitig vorbereiten.
2. Formular wählen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, EÜR, Gewerbesteuer, Feststellung oder Antrag auswählen.
3. Daten abrufen Belegabruf nutzen und Lohnsteuer-, Renten- und Versicherungsdaten kontrollieren.
4. Angaben ergänzen Werbungskosten, Sonderausgaben, Vermietung, Betriebsausgaben und Anlagen erfassen.
5. Elektronisch senden Plausibilitätsprüfung durchführen, Erklärung absenden und Übermittlungsprotokoll speichern.
6. Bescheid prüfen Steuerbescheid und Bescheiddaten vergleichen, Zahlungsfrist und Einspruchsfrist beachten.

Was ist ELSTER?

ELSTER steht für „ELektronische STeuerERklärung“ und ist das offizielle elektronische Verfahren der deutschen Finanzverwaltung. Über das Online-Portal Mein ELSTER können Steuerpflichtige Steuererklärungen, Steueranmeldungen, Anträge, Einsprüche, Belege und sonstige Nachrichten elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

ELSTER bedeutet:
Steuerdaten elektronisch erfassen
+ Plausibilitätsprüfung durchführen
+ authentifiziert an das Finanzamt übermitteln
+ Bescheiddaten digital vergleichen

Mein ELSTER ist ein Ausfüll- und Übermittlungsportal. Es ersetzt Papierformulare und bietet technische Unterstützung, aber keine individuelle steuerliche Beratung. Wer konkrete Steuersparmöglichkeiten, Gestaltungen oder schwierige Sachverhalte prüfen möchte, sollte Steuersoftware oder steuerliche Beratung nutzen.

Offizieller Einstieg: Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt.

ElsterFormular ist Archiv: Was gilt heute?

Das frühere ElsterFormular war eine installierbare Desktop-Software der Finanzverwaltung. Es wird für aktuelle Steuerjahre nicht mehr fortgeführt. Für aktuelle Einkommensteuererklärungen und andere Steuererklärungen verwenden Sie heute Mein ELSTER, Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle oder die elektronische Übermittlung durch den Steuerberater.

Früher: ElsterFormular Heute: Mein ELSTER
Installation einer Desktop-Software. Browserbasiertes Online-Finanzamt.
Lokale Updates und lokale Dateien. Aktuelle Formulare zentral im Portal.
Teilweise komprimierter Ausdruck mit Unterschrift. Authentifizierte Übermittlung regelmäßig papierlos.
Begrenzte digitale Kommunikation. Anträge, Einsprüche, Belegnachreichung und Nachrichten online möglich.
Archiv- und Altdatenfunktion. Belegabruf, Posteingang, Bescheiddaten und MeinELSTER+.
Wichtig: Verwenden Sie für aktuelle Steuerjahre nicht mehr ElsterFormular. Prüfen Sie bei alten ElsterFormular-Dateien, ob Daten in Mein ELSTER oder in eine aktuelle Steuersoftware übernommen werden können.

Wann ist ELSTER Pflicht?

Die elektronische Übermittlung ist besonders im betrieblichen Bereich vorgeschrieben. Für reine Privatpersonen ohne Gewinneinkünfte kann eine Papierabgabe im Einzelfall noch möglich sein. Praktisch ist die elektronische Abgabe aber auch dort häufig sinnvoll.

Bereich Elektronische Übermittlung Typische Erklärung / Anmeldung
Einkommensteuer mit Gewinneinkünften regelmäßig verpflichtend Anlage S, Anlage G, Anlage L, Anlage EÜR.
Umsatzsteuer regelmäßig verpflichtend Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuererklärung, Dauerfristverlängerung.
Lohnsteuer regelmäßig verpflichtend Lohnsteuer-Anmeldung, Lohnsteuerbescheinigung.
Gewerbesteuer regelmäßig elektronisch Gewerbesteuererklärung, Zerlegungserklärung.
Körperschaftsteuer regelmäßig elektronisch Körperschaftsteuererklärung für GmbH, UG, AG, Verein, Stiftung.
Feststellung regelmäßig elektronisch Gesonderte und einheitliche Feststellung, GbR, Erbengemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft.
Jahresabschluss elektronisch als E-Bilanz Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im amtlichen Datensatz.

Weitere Informationen: Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung und E-Bilanz.

Übermittlungsverfahren: Zertifikat, ElsterSecure und Authentifizierung

Die elektronische Steuererklärung erfolgt heute regelmäßig authentifiziert. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto bei Mein ELSTER und ein sicheres Loginverfahren, zum Beispiel eine Zertifikatsdatei oder ElsterSecure.

Zertifikatsdatei

  • klassisches Loginverfahren bei Mein ELSTER,
  • ersetzt regelmäßig die handschriftliche Unterschrift,
  • Datei und Passwort sicher aufbewahren,
  • nicht erst kurz vor Fristablauf einrichten.

ElsterSecure

  • modernes Loginverfahren über Smartphone-App,
  • praktisch für Nutzer ohne Zertifikatsdatei,
  • Gerätewechsel und Zugangssicherung beachten,
  • Posteingang regelmäßig kontrollieren.

Früher: ohne Authentifizierung

  • elektronische Daten plus Papierausdruck,
  • komprimierte Steuererklärung mit Unterschrift,
  • heute nur noch historisch relevant,
  • für aktuelle Verfahren regelmäßig nicht mehr maßgeblich.
Praxis-Tipp: Testen Sie den ELSTER-Zugang rechtzeitig. Zertifikatsprobleme, Passwortverlust, Gerätewechsel oder fehlende Registrierung kurz vor Fristablauf führen häufig zu vermeidbaren Fristproblemen.

Einkommensteuererklärung mit ELSTER

Die Einkommensteuererklärung kann über Mein ELSTER oder über eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle übermittelt werden. Für viele Arbeitnehmer ist die elektronische Abgabe freiwillig, aber komfortabel. Bei Gewinneinkünften ist die elektronische Übermittlung regelmäßig verpflichtend.

Funktion Nutzen Wichtig
Vorjahresdaten Stammdaten und wiederkehrende Angaben schneller übernehmen. Nie ungeprüft übernehmen.
Belegabruf Lohnsteuerdaten, Renten, Versicherungen und Lohnersatzleistungen abrufen. Daten mit eigenen Unterlagen abgleichen.
Plausibilitätsprüfung Formale Fehler und fehlende Pflichtangaben erkennen. Keine vollständige steuerliche Prüfung.
Steuerberechnung Voraussichtliche Erstattung oder Nachzahlung anzeigen. Maßgeblich ist der spätere Steuerbescheid.
Elektronische Übermittlung Erklärung papierlos an das Finanzamt senden. Übermittlungsprotokoll speichern.

Belegabruf und vorausgefüllte Steuererklärung

Die vorausgefüllte Steuererklärung, häufig auch Belegabruf oder VaSt genannt, unterstützt die Erstellung der Steuererklärung. Elektronisch übermittelte Daten können in Mein ELSTER oder in geeigneter Steuersoftware abgerufen und in die Erklärung übernommen werden.

Abrufbare Daten Beispiele Kontrollhinweis
Arbeitslohn Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Mit eigener Lohnsteuerbescheinigung vergleichen.
Versicherungen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Erstattungen und Beitragsanteile prüfen.
Renten Rentenbezugsmitteilungen. Rentenbeginn und Rentenanpassungen kontrollieren.
Lohnersatzleistungen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld. Progressionsvorbehalt beachten.
Altersvorsorge Riester, Basisrente, weitere elektronische Bescheinigungen. Verträge und Zulagen prüfen.
Achtung: Der Belegabruf ersetzt keine Prüfung der Steuererklärung. Werbungskosten, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Vermietungskosten, Betriebsausgaben und viele andere Abzugsposten müssen Sie selbst ergänzen.

Belege, Belegvorhaltepflicht und Belegnachreichung

Bei der elektronischen Steuererklärung müssen Belege heute häufig nicht automatisch mitgesendet werden. In vielen Fällen gilt die Belegvorhaltepflicht: Sie erfassen die Beträge in der Steuererklärung, bewahren die Nachweise auf und reichen sie nur auf Anforderung oder bei erklärungsbedürftigen Sachverhalten nach.

Belegart Typische Beispiele Praxis-Hinweis
Nur bereithalten Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Handwerkerrechnungen, haushaltsnahe Dienstleistungen. Rechnung und unbare Zahlung bei Steuerermäßigungen dokumentieren.
Auf Anforderung nachreichen Spenden, Krankheitskosten, außergewöhnliche Belastungen, größere Reparaturen. Über ELSTER als PDF oder E-Rechnung möglich.
Besonders prüfungsrelevant Auslandssachverhalte, Quellensteuer, Unterhalt, Behinderung, Vermietung. Bei hohen Beträgen freiwillige Erläuterung prüfen.
Unternehmerische Belege Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Kontoauszüge, Anlagenverzeichnis. GoBD, Umsatzsteuer und EÜR/Bilanz abstimmen.

Belege können elektronisch nachgereicht werden: ELSTER: Belegnachreichung zur Steuererklärung .

ELSTER für Unternehmer und betriebliche Steuererklärungen

Für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber und Kapitalgesellschaften ist ELSTER besonders wichtig. Viele betriebliche Erklärungen und Anmeldungen müssen elektronisch übermittelt werden.

Umsatzsteuer

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung,
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung,
  • Dauerfristverlängerung,
  • Sondervorauszahlung,
  • Zusammenfassende Meldung.

Lohnsteuer

  • Lohnsteuer-Anmeldung,
  • Lohnsteuerbescheinigung,
  • ELStAM-Verfahren,
  • Arbeitgebermeldungen,
  • fristgerechte Zahlung überwachen.

Ertragsteuern

  • Einkommensteuer mit Gewinneinkünften,
  • Anlage EÜR,
  • Gewerbesteuererklärung,
  • Körperschaftsteuererklärung,
  • Feststellungserklärung.
Wichtig für Unternehmer: Eine verspätete oder fehlende elektronische Übermittlung kann zu Verspätungszuschlägen, Zwangsgeld, Schätzung, Säumniszuschlägen und weiteren verfahrensrechtlichen Risiken führen.

E-Bilanz und elektronische Jahresabschlüsse

Bilanzierende Unternehmen müssen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermitteln. Die Übermittlung erfolgt im strukturierten Datensatz, regelmäßig über Fachsoftware mit ELSTER-Schnittstelle.

Bereich Bedeutung Praxis-Hinweis
Taxonomie Amtliches Datenschema für die E-Bilanz. Kontenzuordnung rechtzeitig prüfen.
Bilanz und GuV Elektronische Übermittlung der Abschlussdaten. Handelsbilanz mit steuerlichen Anpassungen oder Steuerbilanz möglich.
Software Übermittlung meist über Buchhaltungs- oder Kanzleisoftware. Mein ELSTER allein ist für komplexe E-Bilanz-Fälle regelmäßig nicht ausreichend.
Fristen Jahressteuererklärung und Offenlegung getrennt überwachen. Steuerfrist und handelsrechtliche Offenlegung nicht verwechseln.

Mehr Informationen: E-Bilanz.

Härtefallregelung: Wann ist Papier ausnahmsweise möglich?

In besonderen Härtefällen kann das Finanzamt auf Antrag auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Die Hürden sind in der Praxis hoch. Ein Härtefall kommt insbesondere in Betracht, wenn die elektronische Übermittlung wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.

Härtefallgrund Beispiel Hinweis
Technische Unzumutbarkeit Keine geeignete technische Ausstattung und Beschaffung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand. Konkrete Begründung erforderlich.
Persönliche Unzumutbarkeit Steuerpflichtiger ist nach Fähigkeiten oder Umständen kaum in der Lage, elektronisch zu übermitteln. Einzelfallentscheidung des Finanzamts.
Kein Härtefall Bloße Abneigung gegen elektronische Übermittlung. Reicht regelmäßig nicht aus.
Praxis-Tipp: Der Härtefallantrag sollte vor Fristablauf gestellt und konkret begründet werden. Bei Unternehmen sollte außerdem geprüft werden, ob eine Übermittlung über Steuerberater oder Software zumutbar ist.

Steuerbescheid und elektronische Bescheiddaten prüfen

Nach Abgabe der Steuererklärung erlässt das Finanzamt einen Steuerbescheid. Über ELSTER können elektronische Bescheiddaten abgerufen werden. Diese helfen, die Werte aus dem Steuerbescheid mit den übermittelten Erklärungsdaten zu vergleichen.

Prüfpunkt Was prüfen? Warum wichtig?
Erstattung oder Nachzahlung Abweichung zur ELSTER-Berechnung. Finanzamt kann Werte ändern oder streichen.
Erläuterungsteil Abweichungen, Nichtanerkennungen, Vorläufigkeitsvermerke. Grundlage für Einspruchsentscheidung.
Elektronische Bescheiddaten Vergleich mit Erklärung und Berechnung. Abweichungen schneller erkennen.
Einspruchsfrist Regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe. Frist unbedingt notieren.
Zahlungsfrist Nachzahlung rechtzeitig leisten. Säumniszuschläge vermeiden.

Weitere Informationen: Steuerbescheid prüfen und Einspruchsfrist berechnen.

Typische Fehler bei ELSTER vermeiden

ELSTER erleichtert die elektronische Übermittlung, übernimmt aber keine vollständige steuerliche Verantwortung. Falsche oder unvollständige Eingaben bleiben ein Risiko des Steuerpflichtigen.

Technische Fehler

  • Mein-ELSTER-Konto nicht rechtzeitig eingerichtet,
  • Zertifikat oder Passwort verloren,
  • falsches Formularjahr ausgewählt,
  • Übermittlung nicht endgültig abgesendet,
  • Übermittlungsprotokoll nicht gespeichert.

Inhaltliche Fehler

  • Belegabruf ungeprüft übernommen,
  • Werbungskosten vergessen,
  • Sonderausgaben unvollständig erfasst,
  • Vermietung nicht objektbezogen erklärt,
  • EÜR und Umsatzsteuer nicht abgestimmt.

Verfahrensfehler

  • Abgabefrist versäumt,
  • Belege nur hochgeladen, aber nicht nachgereicht,
  • Bescheid nicht geprüft,
  • Einspruchsfrist übersehen,
  • Nachzahlung nicht fristgerecht bezahlt.
Achtung: Werden Fehler erst nach Ablauf der Einspruchsfrist bemerkt, sind Korrekturen nur noch eingeschränkt möglich. Prüfen Sie die Erklärung vor dem Versand und den Steuerbescheid unmittelbar nach Zugang.

Mein ELSTER, Steuersoftware oder Steuerberater?

Mein ELSTER ist kostenlos und amtlich, aber stark formularorientiert. Steuersoftware bietet häufig mehr Komfort, Interviewführung und Hinweise auf typische Steuervorteile. Ein Steuerberater ist sinnvoll, wenn die steuerliche Beurteilung komplex ist oder hohe Risiken bestehen.

Lösung Geeignet für Grenzen
Mein ELSTER Steuerpflichtige mit einfachen bis mittleren Fällen und steuerlichem Grundwissen. Keine individuelle Steuergestaltung; wenig Beratungskomfort.
Steuersoftware Arbeitnehmer, Familien, Rentner und Nutzer mit Wunsch nach geführter Eingabe. Ersetzt keine individuelle Beratung bei komplexen Fällen.
Online-Steuererklärung Digitale, geführte Erstellung mit verständlichen Eingabemasken. Bei umfangreicher Vermietung, Ausland oder Unternehmen nur eingeschränkt geeignet.
Steuerberater Vermietung, Selbstständigkeit, Umsatzsteuer, Ausland, GmbH, Einspruch, Schätzung. Kostenpflichtig, aber fachlich am sichersten.

Weitere Informationen: Steuersoftware und ELSTER, Steuerprogramme im Vergleich, Online-Steuererklärung und Steuerberaterkosten.

Checkliste für die ELSTER-Steuererklärung

1. Zugang und Stammdaten

  • Mein-ELSTER-Zugang testen,
  • Zertifikat oder ElsterSecure prüfen,
  • Steuer-ID und Steuernummer bereithalten,
  • Bankverbindung aktualisieren,
  • zuständiges Finanzamt prüfen.

2. Unterlagen

  • Lohnsteuerbescheinigung,
  • Versicherungsbeiträge,
  • Spenden und Kirchensteuer,
  • Handwerkerleistungen,
  • außergewöhnliche Belastungen,
  • Vorjahresbescheid.

3. Einkünfte

  • Arbeitslohn,
  • Renten,
  • Vermietung,
  • Kapitalerträge,
  • Selbstständigkeit oder Gewerbe,
  • Auslandssachverhalte.

4. Nach Abgabe

  • Übermittlungsprotokoll speichern,
  • Posteingang in Mein ELSTER prüfen,
  • Beleganforderungen beantworten,
  • Bescheiddaten abrufen,
  • Steuerbescheid vergleichen,
  • Einspruchsfrist notieren.

Downloads und Arbeitshilfen

Beratung zur Steuererklärung mit ELSTER

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung, bei der Nutzung von ELSTER-Daten, bei der Belegorganisation, bei der EÜR, bei Umsatzsteuer, bei Vermietungseinkünften, bei der Bescheidprüfung und bei Einsprüchen gegen fehlerhafte Steuerbescheide.

Besonders sinnvoll ist eine steuerliche Prüfung bei Vermietung, selbstständiger Tätigkeit, Gewerbe, Umsatzsteuer, Auslandssachverhalten, Renten, Abfindungen, Kryptowährungen, Schätzungsbescheiden, Fristversäumnissen, Verspätungszuschlägen und Rückfragen des Finanzamts.

FAQ zur Steuererklärung mit ELSTER

Was ist ELSTER?

ELSTER ist das elektronische Verfahren der Finanzverwaltung zur Übermittlung von Steuererklärungen, Steueranmeldungen, Anträgen, Einsprüchen, Belegen und sonstigen Nachrichten an das Finanzamt.

Was ist Mein ELSTER?

Mein ELSTER ist das Online-Portal der Finanzverwaltung. Dort können Sie Formulare ausfüllen, Steuererklärungen übermitteln, Belege nachreichen, Bescheiddaten abrufen und Nachrichten an das Finanzamt senden.

Gibt es ElsterFormular noch?

ElsterFormular wird für aktuelle Steuerjahre nicht mehr genutzt. Verwenden Sie Mein ELSTER, eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle oder die elektronische Übermittlung durch den Steuerberater.

Muss ich die ELSTER-Steuererklärung ausdrucken und unterschreiben?

Bei authentifizierter Übermittlung über Mein ELSTER oder eine Software mit ELSTER-Zugang ist regelmäßig kein zusätzlicher Papierausdruck mit handschriftlicher Unterschrift erforderlich.

Wann ist ELSTER Pflicht?

ELSTER ist insbesondere bei betrieblichen Steuererklärungen, Anlage EÜR, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Feststellungserklärungen und E-Bilanzen relevant beziehungsweise regelmäßig verpflichtend.

Was ist der Belegabruf?

Beim Belegabruf können elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelte Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen, Versicherungsbeiträge und Lohnersatzleistungen in die Steuererklärung übernommen werden.

Muss ich Belege mit ELSTER mitschicken?

In vielen Fällen gilt die Belegvorhaltepflicht. Belege müssen nicht automatisch mitgesendet, aber aufbewahrt und bei Anforderung des Finanzamts nachgereicht werden.

Was ist MeinELSTER+?

MeinELSTER+ ist eine App zur digitalen Belegverwaltung. Belege können fotografiert, hochgeladen und später für die Steuererklärung genutzt werden. Außerdem ist für einfache Fälle eine Steuererklärung mit einem Klick vorgesehen.

Was passiert, wenn ich ELSTER falsch ausfülle?

Falsche oder unvollständige Angaben können zu Nachzahlungen, Rückfragen, Berichtigungen oder Einspruchsverfahren führen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist sind Korrekturen nur noch eingeschränkt möglich.

Ist Mein ELSTER besser als Steuersoftware?

Mein ELSTER ist kostenlos und amtlich, aber eher formularorientiert. Steuersoftware bietet meist mehr Komfort und Hinweise. Bei komplexen Fällen ist ein Steuerberater sinnvoll.

Wann sollte ein Steuerberater helfen?

Ein Steuerberater ist empfehlenswert bei Vermietung, Selbstständigkeit, Gewerbe, Umsatzsteuer, Ausland, GmbH, Schätzungsbescheiden, Einsprüchen, hohen Nachzahlungen oder steuerlich schwierigen Sachverhalten.

Weitere Informationen und Steuerrechner

Weitere hilfreiche Informationen:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Ob eine elektronische Übermittlung verpflichtend ist, welche Formulare erforderlich sind, welche Belege einzureichen sind und ob Mein ELSTER, Steuersoftware oder ein Steuerberater sinnvoll ist, hängt von Steuerart, Einkünften, Rechtsform, Fristen, Belegen, Finanzamtsschreiben und konkretem Sachverhalt ab.

Top ELSTER-Steuererklärung

Rechtsgrundlagen zum Thema: Elster

UStAE 
UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

UStAE 18c.1. Verfahren zur Übermittlung der Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung

UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

UStAE 18c.1. Verfahren zur Übermittlung der Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung

UStR 
UStR 225. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStR 245a. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

AEAO 
Zu § 122a Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf:

AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.





Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands


Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.


Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.






Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin