Betriebliche Altersversorgung


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Betriebliche Altersversorgung

AltersvorsorgeMit dem Altersvermögensgesetz sind zum 1. Januar 2002 bedeutende steuerliche Förderungen der betrieblichen Altersvorsorge in Kraft getreten. Diese bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch beim Arbeitgeber Vorteile:

  • Riesterförderung: Die Förderung der privaten Kapital gedeckten Altersversorgung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug.

  • Förderung der betrieblichen Altersversorgung

  • Anspruch der Arbeitnehmer auf Nutzung der Steuervorteile durch Entgeltumwandlung

Noch bis einschließlich 2008, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Vorteil der Sozialversicherungsersparnis nutzen. Außerdem kann der Arbeitnehmer Steuern sparen ohne Pauschalsteuer zahlen zu müssen.

Es stehen für die Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung folgende Durchführungswege zur Verfügung:

  • Direktversicherung

  • Pensionskasse

  • Pensionszusage: Die Pensionszusage ist für Geschäftsführer einer GmbH bzw. Limited die attraktivste Form der Altersvorsorge und kann ohne eigenen Aufwand nur aus Steuern finanziert werden.

  • Unterstützungskasse

Weitere Informationen zum Download: Betriebliche Altersvorsorge

Bei allen Durchführungswegen sind Gehaltsumwandlungsmodelle möglich. Vorteil: Sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber können erhebliche Kosten sparen! Für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder mitarbeitende Ehegatten sind auch Versorgungskonzepte möglich.

 

Betriebliche Altersvorsorge mit Zeitwertkonten

Eine Lebensversicherungspolice allein stellt freilich nicht das optimale Vorsorgekonzept dar. Ihr Steuerberater stellt Ihnen gerne einen Mix aus verschiedenen Vorsorgewegen zusammen. Dabei sollten Sie auch Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge berücksichtigen. Haben Sie beispielsweise schon von Zeitwertkonten gehört? Zeitwertkonten gehören bei großen Unternehmen seit der Einführung des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeiten (Flexi-Gesetz) zum Standardangebot der betrieblichen Vorsorgesysteme. Das Zeitwertkonto ist ein im Regelfall von einem professionellen Vermögensverwalter geführtes Guthabenkonto, auf welches jeder Arbeitnehmer beliebige Einkommensbestandteile ansparen kann.

Auf ein Zeitwertkonto gebucht werden können:

  • Zahlungen aus dem laufenden Gehalt,

  • aus Tantiemen oder Gewinnbeteiligungen,

  • aus Prämien,

  • Überstundenvergütungen,

  • aus der Urlaubsabgeltung,

  • aus Abfindungen und sonstigen Sonderzahlungen

  • oder freiwillige Leistungen des Arbeitgebers aller Art.

Der Clou eines Zeitwertkontos ist, dass für die eingebrachten Einkommensbestandteile und Zahlungen erst dann Lohnsteuern und Sozialabgaben entrichtet werden müssen, wenn das Guthaben dem Konto wieder entnommen wird. Entnahmen aus dem Zeitwertkonto sind jederzeit möglich und zwar unabhängig von jeglichen Altersgrenzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen lohnt sich auch die Entnahme des Zeitwertkonto-Guthabens und die Überführung in eine andere Form der betrieblichen Altersversorgung, z.B. in eine Unterstützungskasse. Unterstützungskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die die von verschiedenen Arbeitgebern überwiesenen Beiträge als so genannte rückgedeckte Unterstützungskassen in eine Lebens- oder Rentenversicherung anlegen. Für Leistungen aus Unterstützungskassen gilt die so genannte nachgelagerte Besteuerung. Das heißt im Klartext, dass Sie die Beträge, die Ihnen ihr Arbeitgeber vom monatlichen Lohn zurück behält und in eine Unterstützungskasse abführt, erst versteuern müssen, wenn Sie das Guthaben zum Renteneintritt ausbezahlt erhalten. Sollte Ihr Arbeitgeber keine eigene Unterstützungskasse haben, können Sie auch einer "überbetrieblichen U-Kasse" beitreten.

 

Steuervorteile betriebliche Altersvorsorge

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Vorteil der Sozialversicherungsersparnis nutzen. Außerdem kann der Arbeitnehmer Steuern sparen bei einer betrieblichen Altersvorsorge ohne Pauschalsteuer zahlen zu müssen. Es gibt fünf Durchführungswege und eine Vielzahl von Gesellschaften mit verschiedenen Angeboten (siehe oben Betriebliche Altersvorsorge und Steuer).

 

Beratungsangebot zur betrieblichen Altersvorsorge

Die vom Gesetzgeber vorgesehene Fördermaßnahmen der betrieblichen Altersvorsorge erfordern eine qualifizierte Beratung und geeignete Produkte um bedarfsgerechte Lösungen zu erzielen. Es gibt - wie gesagt - fünf verschiedene Durchführungswege und eine Vielzahl von Gesellschaften mit unterschiedlichen Angeboten. Für Ihre individuell richtige Auswahl erhalten Sie gerne objektive Vergleiche und Empfehlungen. Zusammen mit leistungsstarken Partnern bieten wir folgende Leistungen an:

  • Die qualifizierte Beratung über die Wahl des Durchführungsweges der betrieblichen Altersversorgung.

  • Die Einrichtung und Betreuung von betrieblichen Versorgungswerken.

  • Versicherungsmathematische Gutachten für Pensionszusagen mit Rückdeckungsversicherungen.

Hier erhalten Sie meine Beratung zur Steuer sparenden betrieblichen Altervorsorge...

 

Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
(
Lageplan, Anfahrts-/ Wegbeschreibung)

Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
Email:
Altervorsorge@SteuerSchroeder.de

 

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