zur privaten Altervorsorge geht es hier...
Betriebliche
Altersversorgung
Mit dem
Altersvermögensgesetz sind zum 1. Januar 2002 bedeutende steuerliche
Förderungen der betrieblichen Altersvorsorge in Kraft getreten. Diese bieten sowohl für Arbeitnehmer als
auch beim Arbeitgeber Vorteile:
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Riesterförderung: Die
Förderung der privaten Kapital gedeckten Altersversorgung durch
Zulagen und Sonderausgabenabzug.
-
Förderung der
betrieblichen Altersversorgung
-
Anspruch der
Arbeitnehmer auf Nutzung der Steuervorteile durch
Entgeltumwandlung
Noch bis einschließlich
2008, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Vorteil der
Sozialversicherungsersparnis nutzen. Außerdem kann der
Arbeitnehmer
Steuern sparen ohne Pauschalsteuer zahlen zu müssen.
Es stehen für die
Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung folgende
Durchführungswege zur Verfügung:
Weitere Informationen zum
Download: Betriebliche
Altersvorsorge
Bei allen Durchführungswegen sind
Gehaltsumwandlungsmodelle
möglich. Vorteil: Sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber können erhebliche
Kosten sparen! Für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder
mitarbeitende Ehegatten sind auch Versorgungskonzepte möglich.
Betriebliche Altersvorsorge mit Zeitwertkonten
Eine
Lebensversicherungspolice allein stellt freilich
nicht das optimale Vorsorgekonzept dar. Ihr
Steuerberater stellt Ihnen gerne einen Mix aus
verschiedenen Vorsorgewegen zusammen. Dabei
sollten Sie auch Aspekte der betrieblichen
Altersvorsorge berücksichtigen. Haben Sie
beispielsweise schon von Zeitwertkonten gehört?
Zeitwertkonten gehören bei großen Unternehmen
seit der Einführung des Gesetzes zur
sozialrechtlichen Absicherung flexibler
Arbeitszeiten (Flexi-Gesetz) zum Standardangebot
der betrieblichen Vorsorgesysteme. Das
Zeitwertkonto ist ein im Regelfall von einem
professionellen Vermögensverwalter geführtes
Guthabenkonto, auf welches jeder Arbeitnehmer
beliebige Einkommensbestandteile ansparen kann.
Auf
ein Zeitwertkonto gebucht werden können:
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Zahlungen aus dem laufenden Gehalt,
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aus
Tantiemen oder Gewinnbeteiligungen,
-
aus
Prämien,
-
Überstundenvergütungen,
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aus
der Urlaubsabgeltung,
-
aus
Abfindungen und sonstigen Sonderzahlungen
-
oder
freiwillige Leistungen des Arbeitgebers aller
Art.
Der
Clou eines Zeitwertkontos ist, dass für die
eingebrachten Einkommensbestandteile und
Zahlungen erst dann Lohnsteuern und
Sozialabgaben entrichtet werden müssen, wenn das
Guthaben dem Konto wieder entnommen wird.
Entnahmen aus dem Zeitwertkonto sind jederzeit
möglich und zwar unabhängig von jeglichen
Altersgrenzen.
Unter bestimmten Voraussetzungen lohnt sich auch
die Entnahme des Zeitwertkonto-Guthabens und die
Überführung in eine andere Form der
betrieblichen Altersversorgung, z.B. in eine
Unterstützungskasse. Unterstützungskassen sind
rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die die
von verschiedenen Arbeitgebern überwiesenen
Beiträge als so genannte rückgedeckte
Unterstützungskassen in eine Lebens- oder
Rentenversicherung anlegen. Für Leistungen aus
Unterstützungskassen gilt die so genannte
nachgelagerte Besteuerung. Das heißt im
Klartext, dass Sie die Beträge, die Ihnen ihr
Arbeitgeber vom monatlichen Lohn zurück behält
und in eine Unterstützungskasse abführt, erst
versteuern müssen, wenn Sie das Guthaben zum
Renteneintritt ausbezahlt erhalten. Sollte Ihr
Arbeitgeber keine eigene Unterstützungskasse
haben, können Sie auch einer "überbetrieblichen
U-Kasse" beitreten.
Steuervorteile
betriebliche Altersvorsorge
Arbeitgeber und Arbeitnehmer
können den Vorteil der Sozialversicherungsersparnis
nutzen. Außerdem kann der Arbeitnehmer Steuern sparen
bei einer betrieblichen Altersvorsorge ohne Pauschalsteuer zahlen
zu müssen. Es gibt fünf Durchführungswege und eine Vielzahl von
Gesellschaften mit verschiedenen Angeboten (siehe oben
Betriebliche Altersvorsorge und Steuer).
Beratungsangebot zur
betrieblichen Altersvorsorge
Die vom Gesetzgeber
vorgesehene Fördermaßnahmen der betrieblichen Altersvorsorge erfordern eine qualifizierte
Beratung und
geeignete Produkte um bedarfsgerechte Lösungen zu erzielen. Es gibt -
wie gesagt - fünf
verschiedene Durchführungswege und eine Vielzahl von Gesellschaften mit
unterschiedlichen Angeboten. Für Ihre individuell richtige Auswahl
erhalten Sie gerne objektive Vergleiche und Empfehlungen. Zusammen mit
leistungsstarken Partnern bieten wir folgende Leistungen an:
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Die qualifizierte
Beratung über die Wahl des Durchführungsweges der
betrieblichen
Altersversorgung.
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Die Einrichtung und
Betreuung von betrieblichen Versorgungswerken.
-
Versicherungsmathematische Gutachten für
Pensionszusagen mit
Rückdeckungsversicherungen.