Immobilien & Steuern
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Herzlich Willkommen auf meiner Internetseite zum Thema Immobilien & Steuern. Mein Name ist Michael Schröder. Ich bin Steuerberater mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobiliensteuerrecht. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie mit Immobilien Steuern sparen können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit Immobilien Steuern zu sparen:
- Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuer geht es hauptsächlich darum, über die Abschreibungen Aufwendungen steuerlich geltend zumachen, die nur zu einem sog. Buchverlust und nicht zu einem tatsächlichem Verlust führen. D. h. die Abschreibungen sind höher als der tatsächliche Wertverlust. Aber auch über die Schuldzinsen können sich Steuerersparnisse ergeben. Anstatt sein eigenes Geld einzusetzen, wird Fremdkapital aufgenommen. Die Zinsen können steuerlich geltend gemacht werden. Anstatt den Kredit zu tilgen, kann mit dem Eigenkapital eine Kapitalanlage gewählt werden, die eine höhere Rendite erbringt, als die Schuldzinsen abzüglich der Steuerersparnis. Hier muss unter anderem die Rechtsprechung zur Liebhaberei beachtet werden. Falls Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie mich bitte an.
- Umsatzsteuer
Bei der Umsatzsteuer geht es vor allem um den sog. Vorsteuerabzug bei Wohn- und Geschäftshäusern. Hier gibt es für den Steuerpflichtigen eine günstige Rechtsprechung vom BFH (Bundesfinanzhof), die von der Finanzverwaltung nicht beachtet wird (abweichendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums). Hier sollten Sie sich in jedem Fall von einem Steuerberater vertreten lassen. Das gleiche gilt für eine bis vor 10 Jahren errichtete Immobilie, die teilweise selbst genutzt wird. Auch hier können Sie noch durch den Vorsteuerberichtigungszeitraum von der günstigen Rechtsprechung profitieren.
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer geht es um die Bewertung der Immobilie. Es gibt einerseits Fälle, wo der steuerliche Wert einer Immobilie unterhalb des Verkehrswertes liegt. Hier lassen sich durch die Übertragung von Immobilien hervorragend Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer sparen. Leider kommt es aber vermehrt auch zu einer Überbewertung von Immobilien. Ich kann aus der Praxis sagen, dass Preisrückgänge von 30 - 50% im Berliner Grundstücksmarkt seit 1996 der Regelfall sind. Die Finanzbehörden gehen aber immer noch (per Gesetz) von den viel zu hohen Bodenrichtwerten 1996 und von einer standardisierten Wertermittlung aus, ohne die Besonderheiten Ihrer Immobilie zu berücksichtigen. Folgende Punkte können aber den Wert Ihrer Immobilie erheblich schmälern: Altlasten, Denkmalschutz, Baulasten, Dienstbarkeiten, Erschließungskosten, Sanierungsbedürftigkeit usw. Sie haben die Möglichkeit, sich gegen den zu hohen Ansatz mit einem sach- und fachgerechten Gutachten zu wehren. Steuerersparnisse z. B. bei der Erbschaftsteuer von 30.000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Die Kosten für ein Wertgutachten eines Mehrfamilienhaus von ca. 2.000 Euro sind daher gut investiert. Sie können insbesondere in folgenden Fällen beachtliche Steuerersparnisse erzielen:
Erbschaft/ Schenkung: Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts
Entnahme bzw. Einlage einer Immobilie aus bzw. in einen Betrieb
Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden, Gebäude und Modernisierung
Vorsteueraufteilung bei Herstellung einer Immobilie
Abschreibungsbasis für Immobilien in den neuen Bundesländern
Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage
Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage
Alle Gutachten werden in Zusammenarbeit mit einem technisch versierten Diplom-Sachverständigen (DIA), zertifiziert nach DIN EN 45 013, kompetent nach anerkannten Grundsätzen und gesetzlichen Bestimmungen erstellt. Die fachliche Zusammenarbeit eines Sachverständigen mit einem Steuerberater kommt Ihnen zu Gute. Ich war u. a. Dozent beim Zertifikatslehrgang "Qualifizierung von Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Beleihungswertermittlung". Dieser Lehrgang wurde von der IHK Berlin in Zusammenarbeit mit dem Verband der vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg sowie dem RDM und VDM durchgeführt. www.Grundbesitzbewertung.de
Ich stehe Ihnen gleich hier... zur Verfügung.