Immobilienbewertung, Erbschaftsteuer & Grundsteuer
Grundbesitzbewertung: Grundbesitzwert, Bewertungsverfahren und Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Die Grundbesitzbewertung entscheidet darüber, mit welchem Wert eine Immobilie steuerlich angesetzt wird. Besonders wichtig ist sie bei Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer. Ist der vom Finanzamt ermittelte Grundbesitzwert zu hoch, kann ein niedrigerer gemeiner Wert unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Verkehrswertgutachten oder einen zeitnahen Kaufpreis nachgewiesen werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesonderte Feststellung: Grundbesitzwerte werden für steuerliche Zwecke regelmäßig gesondert durch Feststellungsbescheid festgestellt.
- Bewertungsstichtag: Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse und Wertverhältnisse am Bewertungsstichtag.
- Bewertungsverfahren: Je nach Grundstücksart kommen Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren in Betracht.
- § 198 BewG: Bei Erbschaft- und Schenkungsteuer kann ein niedrigerer gemeiner Wert der gesamten wirtschaftlichen Einheit nachgewiesen werden.
- Grundsteuer: Auch bei Grundsteuerwerten kann in Einzelfällen ein niedrigerer gemeiner Wert relevant sein, wenn die Überbewertung erheblich ist.
- Liegenschaftszinssatz: Vorrangig sind geeignete Zinssätze des Gutachterausschusses; fehlen diese, gelten typisierte Sätze des BewG.
- Gutachten: Das Finanzamt ist an ein Gutachten nicht automatisch gebunden. Es prüft Schlüssigkeit, Methode, Stichtag und Datenbasis.
Grundbesitzbewertung online berechnen
Mit der Online-Immobilienbewertung erhalten Sie eine erste Orientierung, ob der vom Finanzamt angesetzte Wert plausibel ist. Für den förmlichen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt ersetzt der Rechner jedoch kein qualifiziertes Verkehrswertgutachten.
Immobilienbewertung
| % Wohnen | ||
| % Gewerbe | ||
| Anzahl WE | ||
| € pausch. / WE |
| % Wohnen | ||
| % Gewerbe |
| €/m² Wohnen | ||
| €/m² Gewerbe | ||
| €/Garage | ||
| €/Stellplatz |
| Wohnen | €/m² | |
| Wohnen 2 | €/m² | |
| Wohnen 3 | €/m² | |
| pro Monat absolut | € |
| Gewerbe | €/m² | |
| Gewerbe 2 | €/m² | |
| Gewerbe 3 | €/m² | |
| Gewerbe 4 | €/m² | |
| pro Monat absolut | € |
| Garagen | €/Stück | |
| Garagen 2 | €/Stück | |
| Stellplätze | €/Stück |
| RND | Jahre | ||
| Bodenwert | € | ||
| Brutto-Grundfläche (BGF) | m² | ||
| Geschoßfläche | m² | ||
| Schäden/Mängel | € | ||
| Liegenschaftszinssatz | € | ||
| Besondere Umstände | % |
*) Eingabe Dezimalstellen mit Komma ","
Hinweis: Die Online-Bewertung eignet sich für die Vorprüfung. Wenn der steuerliche Wert deutlich zu hoch erscheint, sollte geprüft werden, ob ein Einspruch, ein Änderungsantrag oder ein Sachverständigengutachten sinnvoll ist.
Was ist die Feststellung von Grundbesitzwerten?
Grundbesitzwerte werden für bestimmte Steuerarten nicht nur nebenbei im Steuerbescheid berechnet, sondern gesondert festgestellt. Das Lagefinanzamt erlässt dafür einen Feststellungsbescheid. Dieser Wert ist anschließend Grundlagenbescheid für den Folgebescheid, etwa für die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer.
Typische Anwendungsfälle
- Erwerb einer Immobilie durch Erbschaft,
- Schenkung eines Grundstücks oder Immobilienanteils,
- Übertragung von Grundbesitz im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge,
- grunderwerbsteuerliche Ersatzbemessungsgrundlagen,
- Bewertung von Betriebsgrundstücken,
- Grundsteuerwertfeststellung nach der Grundsteuerreform.
Definition in einfacher Sprache
Der Grundbesitzwert ist der steuerliche Wert einer Immobilie. Er wird vom Finanzamt nach gesetzlichen Bewertungsregeln ermittelt und kann die Steuerbelastung erheblich beeinflussen.
Warum ist der Bewertungsstichtag entscheidend?
Grundbesitzwerte werden nach den tatsächlichen Verhältnissen und den Wertverhältnissen zum Bewertungsstichtag festgestellt. Bei einer Erbschaft ist dies regelmäßig der Todestag, bei einer Schenkung der Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung. Bei der Grundsteuerreform war für Hauptfeststellungen regelmäßig der 1. Januar 2022 maßgeblich.
Was bedeutet das praktisch?
- Spätere Sanierungen erhöhen den Wert zum früheren Stichtag nicht automatisch.
- Spätere Schäden können nur relevant sein, wenn sie bereits am Stichtag angelegt oder vorhanden waren.
- Ein zeitnaher Verkauf kann ein starkes Indiz für den Wert am Stichtag sein.
- Gutachten müssen stichtagsbezogen erstellt werden.
- Bodenrichtwerte und Marktdaten müssen zum Bewertungszeitpunkt passen.
Welche Grundstücksarten unterscheidet das Bewertungsgesetz?
Die Grundstücksart bestimmt, welches Bewertungsverfahren anzuwenden ist. Deshalb ist die richtige Einordnung der Immobilie ein zentraler Schritt der Grundbesitzbewertung.
| Grundstücksart | Kurzbeschreibung | Typisches Verfahren |
|---|---|---|
| Unbebautes Grundstück | kein benutzbares Gebäude vorhanden | Bodenwert nach Fläche und Bodenrichtwert |
| Ein- und Zweifamilienhaus | Wohngrundstück mit einer oder zwei Wohnungen | regelmäßig Vergleichswert oder Sachwert |
| Wohnungs- und Teileigentum | Eigentumswohnung oder Teileigentum | regelmäßig Vergleichswert |
| Mietwohngrundstück | mehr als 80 % Wohnnutzung, ohne Ein- und Zweifamilienhäuser | regelmäßig Ertragswert |
| Geschäftsgrundstück | mehr als 80 % gewerbliche oder öffentliche Nutzung | Ertragswert oder Sachwert |
| Gemischt genutztes Grundstück | Wohn- und gewerbliche Nutzung ohne eindeutige 80-%-Zuordnung | Ertragswert oder Sachwert |
| Sonstiges bebautes Grundstück | Spezialfälle, die keiner anderen Art zugeordnet werden | regelmäßig Sachwert |
Welche Bewertungsverfahren gibt es?
Die Grundbesitzbewertung arbeitet mit typisierten Verfahren. Sie sollen den gemeinen Wert annähern, ersetzen aber nicht in jedem Einzelfall eine individuelle Verkehrswertermittlung.
Die drei wichtigsten Verfahren
- Vergleichswertverfahren: Wertableitung aus Kaufpreisen oder Vergleichsfaktoren ähnlicher Grundstücke.
- Ertragswertverfahren: Wertableitung aus nachhaltig erzielbaren Erträgen, Bewirtschaftungskosten, Bodenwertverzinsung und Vervielfältiger.
- Sachwertverfahren: Wertableitung aus Bodenwert, Gebäudesachwert und Marktanpassung.
Die Verfahrenswahl hängt von Grundstücksart, Nutzung, Datenlage und Bewertungszweck ab. Fehler bei der Verfahrenswahl können zu erheblichen Überbewertungen führen.
Unbebaute Grundstücke: Bodenrichtwert und Fläche
Unbebaute Grundstücke werden grundsätzlich nach Fläche und Bodenrichtwert bewertet. Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen aus Kaufpreissammlungen abgeleitet. Entscheidend ist, ob der Bodenrichtwert zur konkreten Lage, Nutzbarkeit und Grundstücksqualität passt.
Prüfpunkte
- richtige Grundstücksfläche,
- passende Bodenrichtwertzone,
- baurechtliche Nutzbarkeit,
- Erschließungszustand,
- Altlasten, Baulasten oder Dienstbarkeiten,
- abweichende Geschossflächenzahl oder Grundstückstiefe,
- tatsächliche Verwertbarkeit.
Praxis-Tipp
Prüfen Sie bei ungewöhnlichen Grundstücken nicht nur den Bodenrichtwert, sondern auch die Nutzbarkeit. Ein hoher Bodenrichtwert hilft wenig, wenn Baurecht, Zuschnitt oder Belastungen die Verwertung deutlich einschränken.
Vergleichswertverfahren: Wann wird es angewendet?
Das Vergleichswertverfahren ist besonders geeignet, wenn ausreichend vergleichbare Kaufpreise oder Vergleichsfaktoren vorhanden sind. Typische Fälle sind Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und standardisierte Wohnimmobilien in aktiven Märkten.
Wichtige Prüfpunkte
- Sind Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses vorhanden?
- Passen Lage, Baujahr, Größe, Zustand und Ausstattung?
- Gibt es Umrechnungskoeffizienten für Abweichungen?
- Ist das Objekt vermietet oder leerstehend?
- Sind wertmindernde Rechte oder Belastungen berücksichtigt?
Ertragswertverfahren: Bewertung vermieteter Immobilien
Das Ertragswertverfahren ist für Renditeimmobilien besonders relevant. Es berücksichtigt den Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Reinertrag, Bodenwertverzinsung, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz.
Typische Eingangsgrößen
- vertraglich vereinbarte Mieten,
- übliche Miete, wenn gesetzlich erforderlich,
- Bewirtschaftungskosten,
- Bodenwert,
- Liegenschaftszinssatz,
- Restnutzungsdauer,
- besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale.
Wann ist das Ertragswertverfahren problematisch?
Kritisch wird es, wenn keine belastbare übliche Miete ermittelt werden kann, Mietverträge nicht marktüblich sind, Leerstand besteht oder der angesetzte Liegenschaftszinssatz nicht zur konkreten Grundstücksart passt.
Sachwertverfahren: Bodenwert, Gebäudesachwert und Marktanpassung
Das Sachwertverfahren kommt insbesondere bei Objekten in Betracht, bei denen nicht der Ertrag, sondern die Substanz im Vordergrund steht. Der Wert ergibt sich typisiert aus Bodenwert, Gebäudesachwert und Marktanpassung.
Typische Anwendungsfälle
- Ein- und Zweifamilienhäuser ohne geeignete Vergleichswerte,
- Spezialimmobilien,
- sonstige bebaute Grundstücke,
- Geschäftsgrundstücke ohne ermittelbare übliche Miete,
- Objekte mit besonderer Bauart oder Ausstattung.
Häufige Fehlerquellen
- falsche Bruttogrundfläche,
- unzutreffende Regelherstellungskosten,
- falscher Alterswertminderungsansatz,
- fehlende Marktanpassung,
- Nichtberücksichtigung von Bauschäden, Altlasten oder Nutzungsbeschränkungen.
Liegenschaftszinssatz nach § 188 BewG
Der Liegenschaftszinssatz ist ein zentraler Faktor im Ertragswertverfahren. Vorrangig sind geeignete Liegenschaftszinssätze des örtlichen Gutachterausschusses anzusetzen. Stellt der Gutachterausschuss keine geeigneten Werte zur Verfügung, greifen die gesetzlichen Zinssätze des BewG.
| Grundstücksart | Typisierter Liegenschaftszinssatz |
|---|---|
| Mietwohngrundstücke | 3,5 % |
| gemischt genutzte Grundstücke mit gewerblichem Anteil bis 50 % | 4,5 % |
| gemischt genutzte Grundstücke mit gewerblichem Anteil über 50 % | 5,0 % |
| Geschäftsgrundstücke | 6,0 % |
Was gilt bei Spannen?
Gibt der Gutachterausschuss Liegenschaftszinssätze nur als Spanne an, ist zu prüfen, welcher Wert konkret für die wirtschaftliche Einheit passt. Gibt es keine eindeutige Konkretisierung, können Vereinfachungsregeln relevant werden. Ein fester Mittelwert mit Standardabweichung ist dagegen regelmäßig kein Spannenwert, sondern der vorgegebene Wert.
Berliner Besonderheit
In Ballungsräumen wie Berlin kann die Auswahl des richtigen Liegenschaftszinssatzes besonders streitanfällig sein. Entscheidend ist, ob die Grundstücksart nach BewG und die vom Gutachterausschuss verwendete Marktsegmentierung zusammenpassen.
Erbbaurecht und Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Bei Erbbaurechten und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind besondere Bewertungsregeln zu beachten. Erbbaurecht und belastetes Grundstück werden regelmäßig gesondert betrachtet. Maßgeblich sind unter anderem Restlaufzeit, Erbbauzins, Bodenwert, Nutzungsart und vertragliche Regelungen.
Prüfpunkte
- Restlaufzeit des Erbbaurechts,
- Höhe und Anpassung des Erbbauzinses,
- Heimfallregelungen,
- geplante oder tatsächliche Nutzung,
- Bewertung des belasteten Grundstücks,
- Bewertung des Erbbaurechts,
- Abzinsungsfaktoren und Vervielfältiger.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den typisierten BewG-Regeln ermittelte Wert, ist der niedrigere Wert anzusetzen. Der Nachweis muss die gesamte wirtschaftliche Einheit umfassen; ein bloßer Einzelnachweis zu einzelnen Bewertungsparametern reicht grundsätzlich nicht aus.
Geeignete Nachweise
- Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses,
- Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung,
- zeitnaher Kaufpreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, wenn die maßgeblichen Verhältnisse unverändert sind.
Was muss ein Gutachten leisten?
- Bewertung der gesamten wirtschaftlichen Einheit,
- klarer Bewertungsstichtag,
- ImmoWertV-konforme Methodik,
- nachvollziehbare Datenquellen,
- Berücksichtigung sämtlicher wertbeeinflussender Rechte und Belastungen,
- Dokumentation von Zustand, Lage, Flächen und Nutzung,
- plausible Ableitung des Verkehrswerts.
Gutachten ist kein Automatismus
Ein Sachverständigengutachten bindet das Finanzamt nicht automatisch. Es unterliegt der Beweiswürdigung. Methodische Mängel, unzutreffende Wertansätze oder fehlende Stichtagsbezüge können zur Zurückweisung führen.
Mehr dazu: Immobiliengutachten für das Finanzamt.
Grundsteuerwert und niedrigerer gemeiner Wert
Seit der Grundsteuerreform werden Grundsteuerwerte nach neuen Bewertungsmodellen festgestellt. Im Bundesmodell hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts möglich sein kann. Dafür muss die Abweichung so erheblich sein, dass der festgestellte Grundsteuerwert deutlich über das normale Maß hinausgeht.
Wann sollte der Grundsteuerwert geprüft werden?
- sehr altes oder stark sanierungsbedürftiges Gebäude,
- erhebliche Bauschäden oder wirtschaftliche Überalterung,
- stark eingeschränkte Nutzbarkeit,
- Altlasten, Baulasten oder öffentlich-rechtliche Beschränkungen,
- überhöhter Bodenrichtwert im Verhältnis zur konkreten Verwertbarkeit,
- typisierte Miete deutlich über realistisch erzielbaren Erträgen,
- hohe Abweichung zwischen Verkehrswert und festgestelltem Grundsteuerwert.
Mehr dazu: Grundsteuer berechnen und Bescheid prüfen.
Einspruch, Änderungsantrag und Fristen
Der Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert ist ein Grundlagenbescheid. Fehler sollten daher möglichst direkt gegen diesen Bescheid geltend gemacht werden. Wird nur der Erbschaftsteuer-, Schenkungsteuer- oder Grundsteuerbescheid angegriffen, kann es zu spät sein, wenn der Grundlagenbescheid bestandskräftig ist.
Wichtige Punkte
- Einspruchsfrist gegen den Feststellungsbescheid beachten.
- Bewertungsfehler möglichst früh rügen.
- Gutachten oder Kaufpreisnachweis rechtzeitig vorbereiten.
- Bei noch fehlendem Gutachten Fristverlängerung oder Ruhen prüfen.
- Nach Bestandskraft nur noch Änderungsvorschriften der AO prüfen.
- Bei Grundsteuerwerten gegebenenfalls Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Mehr dazu: Einspruch gegen Steuerbescheid und Aussetzung der Vollziehung.
Checkliste: Welche Unterlagen benötigen Sie?
Für die steuerliche Vorprüfung
- Feststellungsbescheid oder Berechnung des Finanzamts,
- Erbschaftsteuer-, Schenkungsteuer- oder Grundsteuerbescheid,
- Aktenzeichen und Bewertungsstichtag,
- Adresse und Grundstücksdaten,
- Kaufvertrag oder Übertragungsvertrag,
- kurze Beschreibung der Immobilie und Nutzung,
- Hinweise auf wertmindernde Besonderheiten.
Für ein Gutachten
- Grundbuchauszug,
- Lageplan und Katasterkarte,
- Bauzeichnungen und Grundrisse,
- Wohn- und Nutzflächenberechnung,
- Berechnung der Bruttogrundfläche,
- Mietverträge und Mietaufstellung,
- Teilungserklärung bei Wohnungseigentum,
- Baulasten, Dienstbarkeiten, Nießbrauch oder Wohnrechte,
- Nachweise zu Modernisierungen, Schäden und Instandhaltungsrückstand,
- Fotos, Energieausweis und sonstige Objektunterlagen.
Was ist mit alten Arbeitshilfen zur Bedarfsbewertung?
Ältere Arbeitshilfen zur Grundbesitzbewertung nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 können zur historischen Einordnung nützlich sein. Für eine aktuelle SEO-Ratgeberseite sollten sie jedoch nicht als langer Hauptinhalt übernommen werden. Entscheidend sind heute die aktuelle Fassung des Bewertungsgesetzes, die Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise, die ImmoWertV, aktuelle Grundstücksmarktdaten und die Rechtsprechung.
Deshalb wurde der alte Arbeitshilfe-Block gekürzt
- veraltete BewG-E-Formulierungen wurden entfernt,
- lange historische Tabellen wurden durch aktuelle Prüfpunkte ersetzt,
- der Fokus liegt nun auf konkreten Mandantenfragen,
- die Seite ist besser lesbar und suchmaschinenfreundlicher,
- die Conversion zur steuerlichen Bewertung und Gutachtenprüfung wird gestärkt.
Typische Fehler bei der Grundbesitzbewertung
- Falsche Grundstücksart: Die Verfahrenswahl hängt maßgeblich von der richtigen Einordnung ab.
- Falscher Bewertungsstichtag: Gutachten und Marktdaten müssen zum Stichtag passen.
- BewG-E im Text belassen: Entwurfsfassungen gehören nicht in einen aktuellen Ratgeber.
- Nur Einzelparameter angegriffen: § 198 BewG verlangt grundsätzlich den Nachweis für die gesamte wirtschaftliche Einheit.
- Gutachten zu spät beauftragt: Einspruchs- und Feststellungsfristen laufen unabhängig vom Gutachten.
- Online-Bewertung überschätzt: Rechner helfen bei der Vorprüfung, ersetzen aber kein finanzamtsfestes Gutachten.
- Grundlagenbescheid übersehen: Fehler müssen regelmäßig im Feststellungsbescheid korrigiert werden.
- Veraltete Arbeitshilfen ungekürzt übernommen: Das schwächt rechtliche Aktualität, Lesbarkeit und SEO.
Grundbesitzwert prüfen lassen
Sie haben einen Feststellungsbescheid, Grundsteuerwertbescheid, Erbschaftsteuerfall oder Schenkungsteuerfall mit Immobilie? Wir prüfen, ob der Grundbesitzwert plausibel ist, ob ein niedrigerer gemeiner Wert nachweisbar sein könnte und ob sich Einspruch oder Gutachten wirtschaftlich lohnen.
FAQ: Häufige Fragen zur Grundbesitzbewertung
Was ist eine Grundbesitzbewertung?
Die Grundbesitzbewertung ist die steuerliche Bewertung von Grundstücken und Gebäuden. Sie ist besonders wichtig für Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer.
Wann wird ein Grundbesitzwert gesondert festgestellt?
Ein Grundbesitzwert wird gesondert festgestellt, wenn er für eine andere Steuerfestsetzung benötigt wird, zum Beispiel für Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer.
Kann ich einen niedrigeren Grundbesitzwert nachweisen?
Ja. Nach § 198 BewG kann bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt regelmäßig durch ein qualifiziertes Gutachten oder einen zeitnahen Kaufpreis.
Reicht ein Online-Rechner als Nachweis für das Finanzamt?
Nein. Ein Online-Rechner eignet sich zur Vorprüfung. Für den förmlichen Nachweis braucht es regelmäßig ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten oder einen geeigneten Kaufpreisnachweis.
Welche Bewertungsverfahren gibt es?
Wichtig sind Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Welches Verfahren anzuwenden ist, hängt von Grundstücksart und Datenlage ab.
Was ist der Liegenschaftszinssatz?
Der Liegenschaftszinssatz ist ein Marktzinssatz, der im Ertragswertverfahren verwendet wird. Vorrangig sind geeignete Werte des Gutachterausschusses; fehlen diese, gelten typisierte BewG-Sätze.
Kann ein Gutachten auch bei der Grundsteuer helfen?
Ja, in Einzelfällen. Nach der BFH-Rechtsprechung kann bei Grundsteuerwerten ein niedrigerer gemeiner Wert relevant sein, wenn die Überbewertung erheblich ist.
Wann sollte ich Einspruch einlegen?
Wenn der Feststellungsbescheid fehlerhaft erscheint, sollte die Einspruchsfrist geprüft werden. Bewertungsfehler sollten möglichst direkt gegen den Grundlagenbescheid geltend gemacht werden.
Passend dazu
Rechtsgrundlagen und Orientierung
- § 9 BewG – gemeiner Wert
- § 12 ErbStG – Bewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuer
- § 151 BewG – gesonderte Feststellungen
- § 157 BewG – Feststellung von Grundbesitzwerten
- §§ 176 bis 198 BewG – Bewertung des Grundvermögens
- § 179 BewG – Bewertung unbebauter Grundstücke
- §§ 182 bis 196 BewG – Bewertung bebauter Grundstücke und Sonderfälle
- § 188 BewG – Liegenschaftszinssatz
- § 198 BewG – Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
- § 194 BauGB – Verkehrswert
- ImmoWertV – Immobilienwertermittlungsverordnung
- §§ 218 ff. BewG – Grundsteuerwert nach der Grundsteuerreform
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Grundbesitzwert
AEAOAEAO Zu § 361 Aussetzung der Vollziehung:
ErbStR 10.10 13.2 13.3 13b.13 13c 14.1
ErbStDV muster-6
BewG 29 138 139 144 148 151 157 168 192 197
GrEStG 8 17
ErbStH E.3.1.1 E.3.1.2 E.3.1.4 E.3.1.5 E.3.3 E.7.1 E.7.3 E.7.4.1 E.7.4.2 E.7.4.3 E.7.4.4 E.10.10 E.12.2 E.13.4 E.13a.12 E.13c E.14.1.3 E.21 E.23 E.25 E.27 B.11.4 B.99 B.151.2 B.153 B.154 B.164.3 B.167.3 B.168 B.176.1 B.177 B.183.4 B.184 B.185.4 B.189 B.193.5 B.193.7 B.194 B.195.2 B.196.2.3 B.196.2.4 B.198
Steuer-Newsletter.