Durch eine Immobilienbewertung und ein Gutachten lassen sich erhebliche Steuerersparnissee erzielen und Streitigkeiten mit dem Finanzamt vermeiden.
Gut vorbereitet beim Immobilienverkauf: 70 Prozent der Immobilienverkäufer setzen den Preis zu niedrig an und verlieren Geld oder setzen viel zu hoch an und die Immobilie wird zum Ladenhüter. Hier ist ein kostenloser Rechner, der den individuellen Verkehrswert berechnet und zusätzlich die Verkaufseinschätzung der besten Immobilienexperten der Region analysiert. Finden Sie jetzt kostenlos heraus, was Ihre Immobilie wert ist:
% Wohnen | ||
% Gewerbe | ||
Anzahl WE | ||
€ pausch. / WE |
% Wohnen | ||
% Gewerbe |
€/m² Wohnen | ||
€/m² Gewerbe | ||
€/Garage | ||
€/Stellplatz |
Wohnen | €/m² | |
Wohnen 2 | €/m² | |
Wohnen 3 | €/m² | |
pro Monat absolut | € |
Gewerbe | €/m² | |
Gewerbe 2 | €/m² | |
Gewerbe 3 | €/m² | |
Gewerbe 4 | €/m² | |
pro Monat absolut | € |
Garagen | €/Stück | |
Garagen 2 | €/Stück | |
Stellplätze | €/Stück |
RND | Jahre | ||
Bodenwert | € | ||
Brutto-Grundfläche (BGF) | m² | ||
Geschoßfläche | m² | ||
Schäden/Mängel | € | ||
Liegenschaftszinssatz | € | ||
Besondere Umstände | % |
*) Eingabe Dezimalstellen mit Komma ","
Bitte beachten Sie, dass der so ermittelte Ertragswert durch die Berücksichtigung von objektspezifischen Grundstücksmerkmalen wie z.B. Baumängel, Bauschäden, wirtschaftliche Überalterung, unter durchschnittlichen Erhaltungszustand und marktuntypischen Erträgen vom Verkehrswert abweichen kann. Hier hilft dann nur ein Immobiliengutachten weiter. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Immobilienbewertung des Finanzamtes nicht zutreffend ist, dann prüfe ich vorab kostenlos, ob Sie mit einem Immobiliengutachten Steuern sparen.
Eine Immobilienbewertung zum Zwecke der Besteuerung erfordert fundierte betriebswirtschaftliche, bautechnische und steuerrechtliche Kenntnisse. Alle Gutachten werden daher in Zusammenarbeit mit einem kompetenten und öffentlich bestellten und technisch versierten Diplom-Sachverständigen (DIA), zertifiziert nach DIN EN 45 013, nach anerkannten Grundsätzen und gesetzlichen Bestimmungen erstellt. Die fachliche Zusammenarbeit eines Sachverständigen mit einem Steuerberater kommt der Immobilienbewertung und damit Ihnen zu Gute.
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Ich kann aus der Praxis sagen, dass die von den Berliner Finanzämtern angesetzten Immobilienwerte oft zu hoch sind. Die Immobilienbewertung ist gesetzlich geregelt. Die gesetzlich vorgesehene Immobilienbewertung ist ein standardisiertes Bewertungsverfahren, was die Besonderheiten einzelner Immobilien unberücksichtigt lässt. Aus diesem Grund, kommen die Finanzämter (per Gesetz) oft zu viel zu hohen Immobilienwerten. Sie haben jedoch die Möglichkeit durch ein Immobiliengutachten die standardisierte Immobilienbewertung zu widerlegen. Folgende Punkte können den Wert Ihrer Immobilie erheblich verringern:
Sie haben die Möglichkeit, und das Recht sich gegen eine zu hohe Bewertung mit einem sach- und fachgerechten Immobiliengutachten zu wehren. Steuerersparnisse z. B. bei der Erbschaftsteuer von 10.000 Euro und mehr sind möglich. Die Kosten für ein Immobiliengutachten sind daher gut investiert.
Erbschaftsteuerreformgesetz 2008 (ErbStRG) mit Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG ) vom 07.12.2012 mit Wirkung für Bewertungsstichtage ab 14.12.2011 bzw. ab 01.01.2012;
Anzuwendende Bewertungsverfahren in Abhängigkeit von vorliegenden Daten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin: Bedarfsbewertung des Grundvermögens ab Bewertungsstichtagen 01.01.2009 nur für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
II R 37/14 – Maßgebliche Mieten im Ertragswertverfahren
Bewertungsrecht: Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG
Bedarfsbewertung/ Ertragswert/ Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Absatz 2 BewG
II R 20/15 - Verwendung eines Mietspiegels zur Schätzung der üblichen Miete im Ertragswertverfahren
Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Öffnungszeiten Steuerbüro: Mo. - Fr. 9 - 18 Uhr
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