Finanzamt Berlin

Finanzamt BerlinUnter www.finanzamt.de finden Sie für jeden Ort in Deutschland das zuständige Finanzamt an, auch für Berlin. Wenn Ihr Erstwohnsitz in Berlin ist, dann  müssen Sie einmal jährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt in Berlin einreichen. Die Zuständigkeit des Finanzamts für die persönliche Einkommensteuer hängt nämlich vom Wohnsitz ab (Wohnsitz-Finanzamt). Ausnahme in Berlin: Wenn Sie selbständig sind, dann ist das Finanzamt für Sie zuständig, in welchem Bezirk Sie Ihr Unternehmen betreiben (Betriebsstätten-Finanzamt). Sollten Sie nur einen Zweitwohnsitz in Berlin haben, dann ist das Finanzamt mit dem Erstwohnsitz für Sie zuständig. In Berlin müssen Sie dann allerdings eine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.

Bei den Finanzämtern erhalten Sie auch die Steuerformulare für Ihre Steuererklärung. Hier finden Sie  Informationen vom Finanzamt zu ELSTER.

 

Berliner Finanzämter

Für jeden Bezirk gibt es in Berlin ein zuständiges Finanzamt:

Finanzamt Berlin zuständig für

Charlottenburg  Zahlungsverkehr der Berliner Finanzämter

Friedrichshain-Kreuzberg  Gewerbesteuerzerlegung für Berlin

Lichtenberg  Neue Anschrift!

Marzahn-Hellersdorf 

Mitte/Tiergarten Verwaltung der Zweitwohnungsteuer für Berlin

Neukölln  Beschränkt Steuerpflichtige, Umsatzsteuer bestimmter ausländischer Unternehmer

Pankow/Weißensee

Prenzlauer Berg Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer für Berlin

Reinickendorf

Schöneberg Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Berlin

Spandau Verwaltung der Grunderwerbsteuer für Berlin

Steglitz

Tempelhof

Treptow-Köpenick

Wedding

Wilmersdorf

Zehlendorf

Hier finden Sie Steuerberater in Berlin und Lohnsteuerhilfevereine in Berlin..

 

Finanzämter für Körperschaften in Berlin

Finanzamt für Körperschaften I

Charlottenburg, Reinickendorf, Wedding, Wilmersdorf; zentral für die Besteuerung von Vereinen, Anstalten und Stiftungen

Finanzamt für Körperschaften II

Friedrichshain-Kreuzberg (Ortsteil Friedrichshain), Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Mitte/Tiergarten (für den Ortsteil Mitte), Pankow/Weißensee, Prenzlauer Berg, Treptow-Köpenick

Finanzamt für Körperschaften III

Friedrichshain-Kreuzberg (Ortsteil Kreuzberg), Neukölln, Spandau, Steglitz, Tempelhof, Mitte/Tiergarten (nur Ortsteil Tiergarten) und Zehlendorf.

Finanzamt für Körperschaften IV

Schöneberg, Besteuerung von GmbH & Co. KG, Verwaltung der Spielbankabgabe, Spielautomatensteuer

 

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen zuständig für Straf- und Bußgeldverfahren für Berlin

 

Technisches Finanzamt Berlin

Technisches Finanzamt zuständig für Datenverarbeitung der Landesfinanzverwaltung (Rechenzentrum)

 

Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin

Die Senatsverwaltung für Finanzen ist zuständig für den Haushalt des Landes Berlin, die Verwaltung der Beteiligungsunternehmen und Liegenschaften sowie für die Steuerverwaltung einschließlich der Finanzämter in Berlin. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Berlin wurde aufgelöst. Die Aufgaben hat die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin übernommen.

 

Steuerzahlungen an Berliner Finanzämter

Für Zahlungen an alle Berliner Finanzämter gibt es nur 2 Kontoverbindungen:

Deutsche Postbank AG
BLZ 100 100 10
Konto Nr. 691 555 100
(IBAN: DE09100100100691555100 BIC: PBNKDEFF)

Berliner Sparkasse
BLZ 100 500 00
Konto Nr. 660 004 6463
(IBAN: DE94100500006600046463 BIC: BELADEBE)

Bei Überweisungen, Rückfragen usw. geben Sie Ihre Steuernummer (10-stellig, siehe Bescheid) und die Steuerart sowie den Zeitraum an.

Sie können auch bequem und sicher per Einzugsermächtigung zahlen. Vorteile des Lastschriftverfahrens:

  • Sie müssen nicht mehr an die Steuertermine und rechtzeitige Überweisung denken, so dass keine Säumniszuschläge anfallen können. (Bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des Steuerbetrags pro angefangenem Monat (§ 240 Abgabenordnung). Außerdem können nicht gezahlte Steuerbeträge von den Finanzämtern im Wege der Vollstreckung eingezogen werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.

  • Außerdem sparen Sie sich das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen und den Weg zur Bank oder Post. Hier finden sie das Formular Einzugsermächtigung für das Finanzamt zum Download.

 

E-Mail: Finanzamt-Berlin@SteuerSchroeder.de

Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
 

 

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