Stand: 27.06.2026
Altersteilzeit: Anspruch, Voraussetzungen, Rechner & Steuer
Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Sie reduzieren ihre Arbeitszeit, erhalten ein vermindertes Gehalt und zusätzlich einen Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers. Hier erfahren Sie, ab wann Altersteilzeit möglich ist, welche Voraussetzungen gelten, wie viel Netto bleibt und worauf Sie steuerlich achten sollten.
Wie berechnen Sie Altersteilzeit?
Mit dem Altersteilzeit-Rechner können Sie überschlägig berechnen, wie sich die Altersteilzeit auf Ihr Netto auswirkt. Besonders wichtig sind:
- das bisherige Bruttogehalt,
- das reduzierte Arbeitsentgelt während der Altersteilzeit,
- der Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers,
- Steuerklasse, Kirchensteuer und Sozialversicherung,
- mögliche Sonderzahlungen, Boni oder Einmalzahlungen.
Altersteilzeitrechner
Tipp für Arbeitgeber: Die Rückstellung für Altersteilzeitarbeit können Sie mit unserem Rechner zur Rückstellung für Altersteilzeit ermitteln.
Infografik: Wie funktioniert Altersteilzeit?
Was ist Altersteilzeit?
Altersteilzeit ist ein arbeitsrechtliches Modell für ältere Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit vor dem Ruhestand reduzieren möchten. Ziel ist ein gleitender Übergang aus dem Berufsleben in die Altersrente.
Die Arbeitszeit wird grundsätzlich auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert. Im Gegenzug zahlt der Arbeitgeber während der Altersteilzeit das reduzierte Arbeitsentgelt und zusätzlich einen Aufstockungsbetrag.
Einfach erklärt:
Statt sofort aus dem Berufsleben auszuscheiden, arbeiten Sie für eine Übergangszeit weniger. Der Arbeitgeber stockt Ihr reduziertes Gehalt auf und zahlt zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch fällt der Nettoverlust oft geringer aus als bei einer normalen Teilzeit.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit?
Ein automatischer Anspruch auf Altersteilzeit besteht in der Regel nicht. Meist ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Ein Anspruch kann sich aber aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, kirchlichen Regelungen, einer Dienstvereinbarung oder einer individuellen arbeitsvertraglichen Zusage ergeben.
Prüfen Sie daher zuerst, ob Ihr Arbeitsverhältnis unter einen Tarifvertrag fällt oder ob es im Betrieb eine Altersteilzeitregelung gibt.
Ab wann ist Altersteilzeit möglich?
Altersteilzeitarbeit liegt nach dem Altersteilzeitgesetz insbesondere vor, wenn Arbeitnehmer:
- das 55. Lebensjahr vollendet haben,
- ihre bisherige wöchentliche Arbeitszeit aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber auf die Hälfte vermindern,
- während der Altersteilzeit weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sind,
- innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt waren oder entsprechende Entgeltersatzleistungen bezogen haben,
- die Vereinbarung mindestens bis zu einem Zeitpunkt läuft, ab dem eine Altersrente beansprucht werden kann.
Zusätzlich muss der Arbeitgeber das Regelarbeitsentgelt aufstocken und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge leisten.
Welche Modelle der Altersteilzeit gibt es?
In der Praxis gibt es vor allem zwei Modelle:
| Modell | So funktioniert es | Typischer Vorteil |
|---|---|---|
| Gleichverteilungsmodell | Die Arbeitszeit wird über die gesamte Dauer der Altersteilzeit gleichmäßig reduziert. | Gleitender Übergang mit weiterem Kontakt zum Arbeitsplatz. |
| Blockmodell | Zuerst Arbeitsphase, danach Freistellungsphase. Über die Gesamtdauer betrachtet wird die Arbeitszeit halbiert. | Früheres tatsächliches Ausscheiden aus der aktiven Arbeit. |
Beim Blockmodell entstehen für Arbeitgeber besondere Fragen zur Rückstellung, Absicherung von Wertguthaben und bilanziellen Behandlung.
Wie viel Geld gibt es in der Altersteilzeit?
Während der Altersteilzeit erhält der Arbeitnehmer grundsätzlich ein reduziertes Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber muss dieses Regelarbeitsentgelt um mindestens 20 % aufstocken. Viele Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen höhere Aufstockungsbeträge vor.
Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch sollen die späteren Renteneinbußen abgemildert werden.
Beispiel zur Aufstockung
| Bisheriges Brutto bei Vollzeit | 4.000 € |
| Brutto während Altersteilzeit bei 50 % Arbeitszeit | 2.000 € |
| Mindestaufstockung des Arbeitgebers, 20 % von 2.000 € | 400 € |
| Bruttozufluss vor individueller Steuer-/SV-Berechnung | 2.400 € |
Das tatsächliche Netto hängt von Steuerklasse, Sozialversicherung, Kirchensteuer, Freibeträgen, Sonderzahlungen und der konkreten Ausgestaltung der Altersteilzeitvereinbarung ab.
Wie wird Altersteilzeit versteuert?
Steuerlich muss zwischen dem regulären Arbeitslohn und dem Aufstockungsbetrag unterschieden werden.
- Teilzeit-Arbeitslohn: steuerpflichtiger Arbeitslohn.
- Aufstockungsbetrag: grundsätzlich steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG.
- Progressionsvorbehalt: Der steuerfreie Aufstockungsbetrag kann den Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen.
- 100-%-Netto-Grenze: Steuerfreiheit besteht nur, soweit der Arbeitnehmer durch Arbeitslohn und Aufstockung nicht mehr Netto erhält als ohne Altersteilzeit.
Mehr Details finden Sie hier: Altersteilzeit und Steuer.
Welche Folgen hat Altersteilzeit für die Rente?
Altersteilzeit kann Auswirkungen auf die spätere Rente haben, weil während der Altersteilzeit weniger laufendes Arbeitsentgelt erzielt wird als bei Vollzeit. Die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers sollen diese Einbußen abmildern.
Trotzdem sollten Arbeitnehmer vor Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung prüfen:
- ab wann eine Altersrente möglich ist,
- ob Rentenabschläge entstehen,
- wie hoch die voraussichtliche gesetzliche Rente ist,
- ob private oder betriebliche Altersvorsorge betroffen ist,
- ob eine Ausgleichszahlung für Rentenabschläge sinnvoll sein kann.
Nutzen Sie ergänzend unseren Rentenrechner.
Was müssen Arbeitgeber bei Altersteilzeit beachten?
Für Arbeitgeber ist Altersteilzeit nicht nur ein Personalinstrument, sondern auch ein Thema für Lohnabrechnung, Bilanzierung und Dokumentation.
Checkliste für Arbeitgeber
- schriftliche Altersteilzeitvereinbarung erstellen,
- Modell, Beginn, Ende und Arbeitszeitverteilung festlegen,
- Aufstockungsbetrag und Rentenversicherungsbeiträge korrekt berechnen,
- steuerfreie und steuerpflichtige Lohnbestandteile getrennt ausweisen,
- Progressionsvorbehalt in der Lohnsteuerbescheinigung korrekt bescheinigen,
- Wertguthaben gegen Insolvenz sichern,
- Rückstellungen im Blockmodell prüfen,
- Sonderzahlungen und Boni rechtzeitig steuerlich einordnen.
Praxis-Tipp: Fehler bei der Lohnabrechnung können zu Lohnsteuer-Nachforderungen führen. Besonders kritisch sind Aufstockungen auf Boni, Einmalzahlungen und das Ende der Freistellungsphase.
Altersteilzeitgesetz: Hinweise und Downloads
Das Altersteilzeitgesetz regelt die Grundstruktur der Altersteilzeit, insbesondere persönliche Voraussetzungen, Arbeitszeitreduzierung, Aufstockungsleistungen und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge.
Wie werden Rückstellungen für Altersteilzeit behandelt?
Im Blockmodell kann beim Arbeitgeber ein Erfüllungsrückstand entstehen: Der Arbeitnehmer arbeitet in der Arbeitsphase mehr, als er wirtschaftlich vergütet bekommt. In der späteren Freistellungsphase erhält er weiter Vergütung, ohne Arbeitsleistung zu erbringen.
Für diese Verpflichtungen können unter den steuerlichen Voraussetzungen Rückstellungen zu bilden sein. Dabei sind insbesondere laufende Vergütungsansprüche, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Aufstockungsbeträge, Abzinsung und mögliche Erstattungsansprüche zu prüfen.
Nutzen Sie hierzu den Rechner zur Rückstellung für Altersteilzeit .
FAQ: Häufige Fragen zur Altersteilzeit
Ab wann kann ich Altersteilzeit machen?
Altersteilzeit ist grundsätzlich ab Vollendung des 55. Lebensjahres möglich, wenn die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber besteht.
Habe ich automatisch Anspruch auf Altersteilzeit?
Nein, regelmäßig nicht. Ein Anspruch kann sich aber aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, kirchlicher Regelung, Dienstvereinbarung oder Einzelvertrag ergeben.
Wie viel Geld bekomme ich in der Altersteilzeit?
Der Arbeitslohn wird entsprechend der reduzierten Arbeitszeit gezahlt. Zusätzlich muss der Arbeitgeber das Regelarbeitsentgelt um mindestens 20 % aufstocken. Tarifverträge können höhere Aufstockungen vorsehen.
Ist die Aufstockung steuerfrei?
Der Aufstockungsbetrag kann nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei sein. Er unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und ist nur bis zur 100-%-Netto-Grenze steuerfrei.
Was ist das Blockmodell?
Beim Blockmodell arbeitet der Arbeitnehmer zunächst in der Arbeitsphase weiter. Danach folgt die Freistellungsphase, in der keine Arbeitsleistung mehr erbracht wird, aber weiter Vergütung gezahlt wird.
Kann eine nachträgliche Bonus-Aufstockung steuerfrei sein?
Ja, wenn die Zahlung wirtschaftlich für den Zeitraum der Altersteilzeit geleistet wird und die Voraussetzungen des § 3 Nr. 28 EStG erfüllt sind.
Altersteilzeit steuerlich planen lassen
Altersteilzeit sollte vor der Unterschrift genau berechnet werden. Entscheidend sind nicht nur Brutto und Netto, sondern auch Steuererklärung, Progressionsvorbehalt, Rentenfolgen, Sonderzahlungen und mögliche Rückstellungen beim Arbeitgeber.
Unser Tipp: Lassen Sie die Altersteilzeitvereinbarung vorab steuerlich prüfen, insbesondere bei Blockmodell, Boni, Abfindung, Rentenabschlägen oder höheren Aufstockungsbeträgen.
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Weitere Infos und Aktuelles zur Altersteilzeit
Rechtsprechung, Lohnsteuerpraxis und Tarifregelungen zur Altersteilzeit können sich ändern. Prüfen Sie daher vor Abschluss oder Abrechnung einer Altersteilzeitvereinbarung immer den aktuellen Stand.
Mehr Infos: Altersteilzeit + Steuer