
Energieberatung und -förderung für Unternehmen
Nutzen Sie hohe Zuschüsse + Fördermittel um Energiekosten zu sparen und dadurch Ihre Gewinne zu steigern.
Wenige mittelständische Unternehmen nutzen die vielen Fördermittel für Energiesparmaßnahmen: Dabei könnten sie damit ohne große Investitionen bis zu 40 % ihrer gesamten Energiekosten einsparen. Welche Förderungen, Zuschüsse und Ersparnisse individuell genutzt werden können, prüft ein unabhängiger Energieeffizienz-Experte durch eine Energieberatung, die auch zu 80 % gefördert wird, aber höchstens 6.000 Euro. Bei kleinen Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten liegt der Höchstzuschuss bei 1.200 Euro. Schon ab 10.000 € Energiekosten pro Jahr sind lukrative Einsparungen möglich.
Eine Energieberatung mit Fördermitteln bringt Ihnen Gewinnsteigerung durch Kostenersparnis
: Sie können Ihre Energiekosten im Unternehmen reduzieren und damit Ihre Gewinne steigern. Sie haben so mehr Liquidität die Sie für Investitionen benötigen, um Kredite schneller zu tilgen und Ihre Bilanz verbessern. So verbessern Sie Ihre Position ggü. der Konkurrenz und den Banken.Welche Förderungen, Zuschüsse und Ersparnisse individuell genutzt werden können, prüft ein unabhängiger Energieeffizienz-Experte durch eine umfangreiche Energieberatung, die auch zu 80 % gefördert wird. Fördermittel sind oft zeitlich oder quantitativ begrenzt. Je eher Sie die Förderung für eine Energieberatung beantragen, desto schneller können Sie Zuschüsse oder Ersparnisse nutzen. Folgende Förderungen, Zuschüsse oder Ersparnisse sind besonder interessant:
- ✓ Bis zu 80% Zuschüsse für eine Energieberatung eines unabhängigen Energieeffizienz Experten
- ✓ Bis zu 80% Zuschüsse für Energieeigenversorgungsanlagen (Solaranlagen, Stromspeicher, etc.)
- ✓ Bis zu 50% Ersparnis durch effiziente Eigenversorgung mit Wärme, Kühlung, Kälte und/oder Strom
- ✓ Bis zu 40% Ersparnis durch thermische Kühlungssysteme zur Nutzung von Abwärme und Prozessenergie
- ✓ Bis zu 30% Ersparnis durch Spannungs‐ und Lastspitzenregelung und Blindstromkompensation
- ✓ Effiziente Beleuchtung mit LED und Induktionslicht, kostensparende Beleuchtungssteuerung
- ✓ Photovoltaik oder Solarthermie (auch ohne eigene Investitionen, Dachmiete, Altanlagenoptimierung)
- ✓ Nutzung aller möglichen Fördermittel (KFW-, EU-, Bundes- und Landesfördermittel)
- ✓ Langfristig gesicherte Tiefstpreise für Strom, Gas, Öl, Wärme etc.
Sichern Sie sich Ihr Einsparpotential durch Fördermittel und fordern Sie weitere Informationen an: Senden Sie einfach diese Seite per Fax an: 030 89729119 oder per E-Mail an: Energierberatung@steuerschroeder.de
Rechtsgrundlagen zum Thema: Energie
EStG 1; 6; 41a; 51; 52;EStDV 81; 82a;
GewStG 2; 28; 29;
KStG 1;
UStG 4;
AO 146a; 170; 146a; 170;
UStAE 1.7; 2.5; 3a.4; 3g.1; 4.6.1; 4.19.1; 10.2; 12.13; 13b.2; 13b.3a; 15.2d; 15.23; 1.7; 2.5; 3a.4; 3g.1; 4.6.1; 4.19.1; 10.2; 12.13; 13b.2; 13b.3a; 15.2d; 15.23;
GewStR 30.1;
UStR 34a; 42n; 55; 104; 150; 173; 182a;
KStR 4.5;
HGB 92a; 317; 330; 342a; 536;
LStR 8.1;
EStH 4.2.1; 4.7; 6.5;
KStH 5.11;
LStH 9.12; 9.14;
AStG 8;
GrStR 20; 21;
BGB 310; 555b; 555d;
KraftStG 9;